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Das Zweite Vatikanische Konzil Apostolicam actuositatem IntraText CT - Text |
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Einleitung 1.
Um dem apostolischen Wirken des Gottesvolkes mehr Gewicht zu verleihen1, wendet sich die Heilige Synode nunmehr eindringlich an die
Laienchristen, von deren spezifischem und in jeder Hinsicht notwendigem Anteil
an der Sendung der Kirche sie schon andernorts gesprochen hat2. Denn das Apostolat der Laien, das in deren christlicher
Berufung selbst seinen Ursprung hat, kann in der Kirche niemals fehlen. Wie
spontan und fruchtbar dieses Wirken in der Frühzeit der Kirche war, zeigt klar
die Heilige Schrift selbst (vgl. Apg 11,19-21; 18,26; Röm 16,1-16; Phil 4,3).
Unsere Zeit aber erfordert keinen geringeren Einsatz der Laien, im Gegenteil:
die gegenwärtigen Verhältnisse verlangen von ihnen ein durchaus intensiveres
und weiteres Apostolat. Das dauernde Anwachsen der Menschheit, der Fortschritt
von Wissenschaft und Technik, das engere Netz der gegenseitigen menschlichen
Beziehungen haben nicht nur die Räume des Apostolats der Laien, die großenteils
nur ihnen offenstehen, ins unermeßliche erweitert; sie haben darüber hinaus
auch neue Probleme hervorgerufen, die das eifrige Bemühen sachkundiger Laien
erfordern. Dieses Apostolat wird um so dringlicher, als die Autonomie vieler
Bereiche des menschlichen Lebens - und zwar mit vollem Recht - sehr gewachsen
ist, wenngleich dieses Wachstum bisweilen mit einer gewissen Entfremdung von
der ethischen und religiösen Ordnung und mit einer schweren Krise des
christlichen Lebens verbunden ist. Zudem könnte die Kirche in vielen Gebieten,
in denen es nur ganz wenige Priester gibt oder diese, wie es öfters der Fall
ist, der für ihren Dienst notwendigen Freiheit beraubt sind, ohne die Arbeit
der Laien kaum präsent und wirksam sein. Ein Hinweis auf diese vielfältige und
dringende Notwendigkeit des Laienapostolats liegt auch in dem unverkennbaren
Wirken des Heiligen Geistes, der den Laien heute mehr und mehr das Bewußtsein
der ihnen eigentümlichen Verantwortung schenkt und sie allenthalben zum Dienst
für Christus und seine Kirche aufruft3. In diesem Dekret
möchte nun das Konzil Natur, Eigenart und Vielgestaltigkeit des
Laienapostolates erläutern, zugleich aber auch grundlegende Prinzipien vorlegen
und pastorale Weisungen geben, die zu seiner wirksameren Betätigung helfen
sollen. Dies alles soll dann auch bei der Revision des kanonischen Rechts,
soweit es das Laienapostolat betrifft, als Norm gelten.
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1 Vgl. Johannes XXIII., Apost. Konst. Humanæ salutis, 25. Dez. 1961: AAS 54 (1962) 7-10. 2 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Art. 33ff.: AAS 57 (1965) 39f.; vgl. auch Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Art. 26-40: AAS 56 (1964) 107-111; vgl. Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel Inter mirifica: AAS 56 (1964) 145-153; vgl. Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio: AAS 57 (1965) 90-107; vgl. Dekret über das Hirtenamt der Bischöfe ein der Kirche Christus Dominus, Art. 16.17.18; Erklärung über die christliche Erziehung Gravissimum educationis, Art. 3.5.7. 3 Vgl. Pius XII., Ansprache an die Kardinäle, 20. Febr. 1946: AAS 38 (1946) 149f.; ders., Ansprache an die Teilnehmer des ersten Weltkongresses der christlichen Arbeiterjugend (J.O.C.), 25. Aug. 1957: AAS 49 (1957) 843. |
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