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Das Zweite Vatikanische Konzil
Optatam totius

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    • Vorwort
      • I. Die Neuordnung der Priesterausbildung in den einzelnen Völkern
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I. Die Neuordnung der Priesterausbildung in den einzelnen Völkern

1. Bei der großen Verschiedenheit der Völker und Gebiete können nur allgemeine Gesetze aufgestellt werden. Darum soll für die einzelnen Völker und Riten eine eigene " Ordnung der Priesterausbildung" eingeführt werden. Sie ist von den Bischofskonferenzen aufzustellen2, von Zeit zu Zeit zu revidieren und vom Apostolischen Stuhl zu approbieren. In ihr sollen die allgemeinen Gesetze den besonderen örtlichen und zeitlichen Verhältnissen so angepaßt werden, daß die Priesterausbildung immer den pastoralen Erfordernissen der Länder entspricht, in denen die Priester ihren Dienst auszuüben haben.
 
 




2 Die ganze Ausbildung der Priester, d. h. die Seminarordnung, die geistliche Formung, die Studienordnung, das gemeinsame Leben und die Disziplin der Alumnen sowie die pastoralen Einübungen, ist den verschiedenen örtlichen Verhältnissen anzupassen. Diese Anpassung soll hinsichtlich der grundlegenden Prinzipien für den Weltklerus von den Bischofskonferenzen und für den Ordensklerus in entsprechender Weise von den zuständigen Oberen nach den allgemeinen Richtlinien vorgenommen werden (S. Congreg. de Religiosis, Konst. Apost. Sedes Sapientiæ und die beigefügten allgemeinen Statuten, Art. 19,2. Aufl., Rom 1957,38f.).






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