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Das Zweite Vatikanische Konzil Optatam totius IntraText CT - Text |
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I. Die Neuordnung der Priesterausbildung in den einzelnen Völkern 1.
Bei der großen Verschiedenheit der Völker und Gebiete können nur allgemeine
Gesetze aufgestellt werden. Darum soll für die einzelnen Völker und Riten eine
eigene " Ordnung der Priesterausbildung" eingeführt werden. Sie ist
von den Bischofskonferenzen aufzustellen2, von Zeit zu Zeit zu
revidieren und vom Apostolischen Stuhl zu approbieren. In ihr sollen die
allgemeinen Gesetze den besonderen örtlichen und zeitlichen Verhältnissen so
angepaßt werden, daß die Priesterausbildung immer den pastoralen Erfordernissen
der Länder entspricht, in denen die Priester ihren Dienst auszuüben haben.
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2 Die ganze Ausbildung der Priester, d. h. die Seminarordnung, die geistliche Formung, die Studienordnung, das gemeinsame Leben und die Disziplin der Alumnen sowie die pastoralen Einübungen, ist den verschiedenen örtlichen Verhältnissen anzupassen. Diese Anpassung soll hinsichtlich der grundlegenden Prinzipien für den Weltklerus von den Bischofskonferenzen und für den Ordensklerus in entsprechender Weise von den zuständigen Oberen nach den allgemeinen Richtlinien vorgenommen werden (S. Congreg. de Religiosis, Konst. Apost. Sedes Sapientiæ und die beigefügten allgemeinen Statuten, Art. 19,2. Aufl., Rom 1957,38f.). |
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