Index: General - Werk | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek |
Das Zweite Vatikanische Konzil Christus Dominus IntraText CT - Text |
|
|
II. Die Bischöfe und der Apostolische Stuhl 8. a) Als Nachfolgern der Apostel steht den Bischöfen in den ihnen anvertrauten Diözesen von selbst jede ordentliche, eigenständige und unmittelbare Gewalt zu, die zur Ausübung ihres Hirtenamtes erforderlich ist. Die Gewalt, die der Papst kraft seines Amtes hat, sich selbst oder einer anderen Obrigkeit Fälle vorzubehalten, bleibt dabei immer und in allem unangetastet. b) Den einzelnen Diözesanbischöfen wird die Vollmacht erteilt, die Gläubigen, über die sie nach Maßgabe des Rechtes ihre Gewalt ausüben, in einem besonderen Fall von einem allgemeinen Kirchengesetz zu dispensieren, sooft sie es für deren geistliches Wohl für nützlich erachten, wenn nicht von der höchsten Autorität der Kirche ein besonderer Vorbehalt gemacht wurde. 9. Bei der Ausübung der höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche bedient sich der Papst der Behörden der römischen Kurie. Diese versehen folglich ihr Amt in seinem Namen und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirchen und als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten. Die Väter des Heiligen Konzils wünschen jedoch, daß diese Behörden, die zwar dem Papst und den Hirten der Kirche eine vorzügliche Hilfe geleistet haben, eine neue Ordnung erhalten, die den Erfordernissen der Zeit, der Gegenden und der Riten stärker angepaßt ist, besonders was ihre Zahl, Bezeichnung, Zuständigkeit, Verfahrensweise und die Koordinierung ihrer Arbeit angeht8. Desgleichen wünschen sie, daß unter Berücksichtigung des den Bischöfen eigenen Hirtenamtes das Amt der päpstlichen Legaten genauer abgegrenzt werde. 10.
Diese Behörden sind zum Wohle der ganzen Kirche geschaffen. Daher wird weiter
gewünscht, daß ihre Mitglieder, Beamten und Berater sowie die päpstlichen
Legaten, soweit es geschehen kann, mehr aus den verschiedenen Gebieten der
Kirche genommen werden, so daß die zentralen Behörden oder Organe der
katholischen Kirche eine wahrhaft weltweite Prägung aufweisen. Ferner ist zu
wünschen, daß auch einige Bischöfe, vor allem Diözesanbischöfe, unter die
Mitglieder der Behörden aufgenommen werden, damit sie die Ansichten, Wünsche
und Anliegen aller Kirchen dem Papst ausführlicher unterbreiten können.
Schließlich halten es die Konzilsväter für sehr nützlich, wenn diese Behörden
Laien, die sich durch Tugend, Wissen und Erfahrung auszeichnen, mehr zu Rate
ziehen. So erhalten auch diese in den Angelegenheiten der Kirche den ihnen
gebührenden Anteil.
|
8 Vgl. Paul VI., Ansprache an die Kardinäle, Bischöfe, Prälaten und übrigen Mitglieder der römischen Kurie, 21. September 1963: AAS (1963) 793ff. |
Index: General - Werk | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek |
Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License |