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Das Zweite Vatikanische Konzil Christus Dominus IntraText CT - Text |
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Allgemeiner Auftrag 44.
Die Heilige Synode bestimmt, daß bei der Neubearbeitung des Codex Iuris Canonici
geeignete Gesetze abgefaßt werden, die den Grundsätzen, die in diesem Dekret
aufgestellt worden sind, entsprechen. Dabei sollen auch die Bemerkungen, die
von den Kommissionen oder von den Konzilsvätern vorgebracht worden sind, in
Erwägung gezogen werden. Ferner bestimmt die Heilige Synode, allgemeine
Seelsorgsdirektorien zum Gebrauch der Bischöfe wie auch der Pfarrer
auszuarbeiten, damit ihnen zuverlässige Richtlinien zur leichteren und besseren
Ausübung ihres Hirtendienstes geboten werden. Es werde auch ein besonderes
Direktorium für die seelsorgliche Betreuung besonderer Gruppen von Gläubigen
entsprechend den unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern oder
Gebieten herausgegeben, ebenso ein Direktorium für die katechetische Unterweisung
des christlichen Volkes, in dem die grundlegenden Prinzipien und die Ordnung
dieses Unterrichts sowie die Ausarbeitung einschlägiger Bücher behandelt werden
sollen. Bei der Abfassung dieser Direktorien sollen ebenfalls die Anregungen,
die von den Kommissionen oder von den Konzilsvätern vorgebracht wurden,
berücksichtigt werden.
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