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Das Zweite Vatikanische Konzil
Orientalium ecclesiarum

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Vorwort
 

1. Die Ostkirchen mit ihren Einrichtungen und liturgischen Bräuchen, ihren Überlieferungen und ihrer christlichen Lebensordnung sind in der katholischen Kirche hochgeschätzt. In diesen Werten von ehrwürdigem Alter leuchtet ja eine Überlieferung auf, die über die Kirchenväter bis zu den Aposteln zurückreicht. Sie bildet ein Stück des von Gott geoffenbarten und ungeteilten Erbgutes der Gesamtkirche1. Für diese Überlieferung sind die Ostkirchen lebendige Zeugen. Dem Heiligen Ökumenischen Konzil liegt daher die Sorge für die Ostkirchen sehr am Herzen. Es wünscht, daß diese Kirchen neu erblühen und mit frischer apostolischer Kraft die ihnen anvertraute Aufgabe meistern. Darum hat es neben den die Gesamtkirche betreffenden Anordnungen auch über sie einige Beschlüsse gefaßt. Indes überläßt es weitere Entscheidungen der Obsorge der orientalischen Synoden und des Apostolischen Stuhles.
 
 




1 Leo XIII., Litt. Ap. Orientalium dignitas (30. Nov. 1894), in: Leonis XIII Acta, Bd. XIV, S. 360f.






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