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Das Zweite Vatikanische Konzil Orientalium ecclesiarum IntraText CT - Text |
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Vorwort 1.
Die Ostkirchen mit ihren Einrichtungen und liturgischen Bräuchen, ihren
Überlieferungen und ihrer christlichen Lebensordnung sind in der katholischen
Kirche hochgeschätzt. In diesen Werten von ehrwürdigem Alter leuchtet ja eine
Überlieferung auf, die über die Kirchenväter bis zu den Aposteln zurückreicht.
Sie bildet ein Stück des von Gott geoffenbarten und ungeteilten Erbgutes der
Gesamtkirche1. Für diese
Überlieferung sind die Ostkirchen lebendige Zeugen. Dem Heiligen Ökumenischen
Konzil liegt daher die Sorge für die Ostkirchen sehr am Herzen. Es wünscht, daß
diese Kirchen neu erblühen und mit frischer apostolischer Kraft die ihnen
anvertraute Aufgabe meistern. Darum hat es neben den die Gesamtkirche betreffenden
Anordnungen auch über sie einige Beschlüsse gefaßt. Indes überläßt es weitere
Entscheidungen der Obsorge der orientalischen Synoden und des Apostolischen
Stuhles.
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1 Leo XIII., Litt. Ap. Orientalium dignitas (30. Nov. 1894), in: Leonis XIII Acta, Bd. XIV, S. 360f. |
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