Teil, Abschnitt, Kapitel, Absatz
1 3, 1, 3, 1950| verheißenen Seligkeit führen; es verbietet die Wege zum Bösen, die
2 3, 1, 3, 1954| befiehlt und zu sündigen verbietet. Diese Vorschrift der menschlichen
3 3, 1, 3, 1958| Gesetz, Herr, den Diebstahl verbietet, und ebenso das Gesetz,
4 3, 1, 3, 1975| fuhren und die Wege zum Bösen verbietet.~ ~
5 3, 2, 1, 2094| verwünscht, weil Gott die Sünden verbietet und Strafen verhängt.~ ~ ~
6 3, 2, 1, 2104| gedrängt" (DH 2). Diese Pflicht verbietet nicht, „mit aufrichtigem
7 3, 2, 1, 2110| 2110 Das erste Gebot verbietet, neben dem einen Herrn,
8 3, 2, 1, 2132| Gebot, das Götzenbilder verbietet. Denn „die Ehre, die wir
9 3, 2, 1, 2146| 2146 Das zweite Gebot verbietet den Mißbrauch des Namens
10 3, 2, 1, 2150| 2150 Das zweite Gebot verbietet den Meineid. Schwören oder
11 3, 2, 1, 2154| Gericht) bezieht, nicht verbietet. „Ein Eid, das ist die Anrufung
12 3, 2, 1, 2162| 2162 Das zweite Gebot verbietet jede ungeziemende Verwendung
13 3, 2, 2, 2230| Pflicht, sich zurückzuhalten, verbietet ihnen jedoch nicht, den
14 3, 2, 2, 2269| herbeizuführen. Das sittliche Gesetz verbietet, jemanden ohne schwerwiegenden
15 3, 2, 2, 2307| 2307 Das fünfte Gebot verbietet, menschliches Leben willentlich
16 3, 2, 2, 2401| 2401 Das siebte Gebot verbietet, fremdes Eigentum unrechtmäßig
17 3, 2, 2, 2414| 2414 Das siebte Gebot verbietet Handlungen oder Unternehmungen,
18 3, 2, 2, 2453| 2453 Das siebte Gebot verbietet den Diebstahl. Diebstahl
19 3, 2, 2, 2455| 2455 Das sittliche Gesetz verbietet aus Gewinnsucht oder in
20 3, 2, 2, 2464| 2464 Das achte Gebot verbietet, in den Beziehungen zu anderen
21 3, 2, 2, 2477| guten Ruf eines Menschen verbietet jede Haltung und jedes Wort,
22 3, 2, 2, 2507| und die Ehre der Menschen verbietet üble Nachrede und Verleumdung
23 3, 2, 2, 2514| katechetischen Tradition verbietet das neunte Gebot die fleischliche
24 3, 2, 2, 2534| hervor, die das siebte Gebot verbietet. Die „Begierde der Augen" [
25 3, 2, 2, 2536| 2536 Das zehnte Gebot verbietet die Gier und das maßlose
26 3, 2, 2, 2536| nach irdischen Gütern; es verbietet die ungezügelte Habsucht,
27 3, 2, 2, 2552| 2552 Das zehnte Gebot verbietet die Habgier die aus maßlosem
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