Teil, Abschnitt, Kapitel, Absatz
1 3, 1, 2, 1899| Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam.
2 3, 1, 2, 1899| eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt
3 3, 1, 2, 1900| Kirche für die Träger der staatlichen Autorität [Vgl. schon 1
4 3, 1, 3, 1952| besteht; schließlich die staatlichen und kirchlichen Gesetze.~ ~
5 3, 1, 3, 1979| sittlichen Regeln und der staatlichen Gesetzgebung.~ ~
6 3, 2, 1, 2108| anzuerkennen, so daß es zum staatlichen Recht wird [Vgl. DH 2. ].~ ~
7 3, 2, 1, 2155| der Eid von unrechtmäßigen staatlichen Autoritäten verlangt wird,
8 3, 2, 2, 2211| zu bilden und so bei den staatlichen Institutionen vertreten
9 3, 2, 2, 2239| ihre Aufgabe im Leben der staatlichen Gemeinschaft zu erfüllen.~ ~
10 3, 2, 2, 2242| Gewissenspflicht, die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen,
11 3, 2, 2, 2242| Evangeliums widersprechen. Den staatlichen Autoritäten den Gehorsam
12 3, 2, 2, 2242| Gottes und dem Dienst an der staatlichen Gemeinschaft. „Gebt dem
13 3, 2, 2, 2242| gegen den Mißbrauch der staatlichen Autorität zu verteidigen,
14 3, 2, 2, 2255| haben die Pflicht mit den staatlichen Gewalten zusammenzuarbeiten
15 3, 2, 2, 2273| Gesellschaft und von der staatlichen Macht anerkannt und geachtet
16 3, 2, 2, 2310| 2310 Die staatlichen Behörden haben in diesem
17 3, 2, 2, 2311| 2311 Die staatlichen Behörden sollen sich in
18 3, 2, 2, 2430| gegebenenfalls denen der staatlichen Behörden.~ ~
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