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Katechismus der Katholischen Kirche

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  • ERSTER TEIL DAS GLAUBENSBEKENNTNIS
    • ZWEITER ABSCHNITT DAS CHRISTLICHE GLAUBENSBEKENNTNIS
      • DRITTES KAPITEL ICH GLAUBE AN DEN HEILIGEN GEIST
        • ARTIKEL 12 „ICH GLAUBE DAS EWIGE LEBEN"
          • I Das besondere Gericht
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I Das besondere Gericht

 

1021 Der Tod setzt dem Leben des Menschen, das heißt der Zeit, in der dieser die in Christus geoffenbarte göttliche Gnade [Vgl. 2Tim 1,9-10] annehmen oder zurückweisen kann, ein Ende. Das Neue Testament spricht vom Gericht hauptsächlich im Blick auf die endgültige Begegnung mit Christus bei seinem zweiten Kommen. Es sagt aber auch wiederholt, daß einem jeden unmittelbar nach dem Tod entsprechend seinen Werken und seinem Glauben vergolten wird. Das Gleichnis vom armen Lazarus [Vgl. Lk 16,22] und das Wort, das Christus am Kreuz zum guten Schächer sagte [Vgl. Lk 23,43], sowie weitere Texte des Neuen Testaments [Vgl. 2 Kor 5,8; Phil 1,23; Hebr 9,27; 12,23] sprechen von einem letzten Schicksal der Seele [Vgl. Mt 16,26], das für die einzelnen Menschen unterschiedlich sein kann.

 

1022 Jeder Mensch empfängt im Moment des Todes in seiner unsterblichen Seele die ewige Vergeltung. Dies geschieht in einem besonderen Gericht, das sein Leben auf Christus bezieht - entweder durch eine Läuterung [Vgl. K. v. Lyon: DS 857-858; K. v. Florenz: DS 1304-1306; K. v. Trient: DS 1820] hindurch oder indem er unmittelbar in die himmlische Seligkeit eintritt [Vgl. Benedikt XII.: DS 1000-1001; Johannes XXII.: DS 990] oder indem er sich selbst sogleich für immer verdammt [Vgl. Benedikt XII.: DS 10].

 

„Am Abend unseres Lebens werden wir nach unserer Liebe gerichtet werden" (Johannes vom Kreuz, dichos 64).

 

 




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