I Das besondere Gericht
1021 Der Tod
setzt dem Leben des Menschen, das heißt der Zeit, in der dieser die in Christus
geoffenbarte göttliche Gnade [Vgl. 2Tim 1,9-10] annehmen oder zurückweisen
kann, ein Ende. Das Neue Testament spricht vom Gericht hauptsächlich im Blick
auf die endgültige Begegnung mit Christus bei seinem zweiten Kommen. Es sagt
aber auch wiederholt, daß einem jeden unmittelbar nach dem Tod entsprechend
seinen Werken und seinem Glauben vergolten wird. Das Gleichnis vom armen
Lazarus [Vgl. Lk 16,22] und das Wort, das Christus am Kreuz zum guten Schächer
sagte [Vgl. Lk 23,43], sowie weitere Texte des Neuen Testaments [Vgl. 2 Kor
5,8; Phil 1,23; Hebr 9,27; 12,23] sprechen von einem letzten Schicksal der
Seele [Vgl. Mt 16,26], das für die einzelnen Menschen unterschiedlich sein
kann.
1022 Jeder
Mensch empfängt im Moment des Todes in seiner unsterblichen Seele die ewige
Vergeltung. Dies geschieht in einem besonderen Gericht, das sein Leben auf
Christus bezieht - entweder durch eine Läuterung [Vgl. K. v. Lyon: DS 857-858;
K. v. Florenz: DS 1304-1306; K. v. Trient: DS 1820] hindurch oder indem er
unmittelbar in die himmlische Seligkeit eintritt [Vgl. Benedikt XII.: DS
1000-1001; Johannes XXII.: DS 990] oder indem er sich selbst sogleich für immer
verdammt [Vgl. Benedikt XII.: DS 10].
„Am
Abend unseres Lebens werden wir nach unserer Liebe gerichtet werden"
(Johannes vom Kreuz, dichos 64).
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