V Der Spender der Firmung
1312
Ursprünglicher Spender der Firmung ist der Bischof [Vgl. LG 26].
Im Osten spendet der Priester,
der tauft, üblicherweise gleich darauf in ein und derselben Feier auch die
Firmung. Er tut dies jedoch mit dem vom Patriarchen oder Bischof geweihten
heiligen Chrisam, was die apostolische Einheit der Kirche zum Ausdruck bringt,
deren Band durch das Firmsakrament gestärkt wird. Dieser Ordnung folgt auch die
lateinische Kirche bei Erwachsenentaufen oder dann, wenn ein in einer anderen
christlichen Gemeinschaft Getaufter, der das Sakrament der Firmung nicht gültig
empfangen hat, in die volle Gemeinschaft mit der Kirche aufgenommen wird [Vgl. [link] CIC,
can. 883].
1313 Im
lateinischen Ritus ist der Bischof der ordentliche Spender der Firmung [Vgl. [link] CIC,
can. 882]. Obwohl der Bischof aus schwerwiegenden Gründen Priestern
die Vollmacht gewähren kann, die Firmung zu spenden [Vgl.
[link] CIC, can. 884], entspricht es doch dem Sinn des
Sakramentes, daß er es selbst spendet. Schließlich ist gerade aus diesem Grund
der Zeitpunkt der Feier der Firmung von dem der Taufe getrennt worden. Die
Bischöfe sind die Nachfolger der Apostel und haben als solche die Fülle des
Weihesakramentes erhalten. Wenn sie selbst die Firmung spenden, wird treffend
zum Ausdruck gebracht, daß diese ihre Empfänger enger mit der Kirche, mit ihren
apostolischen Ursprüngen und ihrer Sendung zum Zeugnis für Christus verbindet.
1314 Falls ein
Christ in Todesgefahr ist, darf jeder Priester ihm die Firmung spenden [Vgl. [link] CIC,
can. 883, § 3.]. Die
Kirche will, daß keines ihrer Kinder, und sei es auch noch so klein, diese Welt
verläßt, ohne durch den Heiligen Geist mit der Gabe der Fülle Christi vollendet
worden zu sein.
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