II Wer empfängt und wer spendet die Krankensalbung?
Im Falle schwerer Erkrankung
1514 Die
Krankensalbung „ist nicht nur das Sakrament derer, die sich in äußerster
Lebensgefahr befinden. Daher ist der rechte Augenblick für ihren Empfang sicher
schon gegeben, wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit oder Altersschwäche
in Lebensgefahr zu geraten" (SC 73) [Vgl. CIC, cann.
[link] 1004, § 1; [link] 1005;
[link] 1007; CCEO, can. 738].
1515 Wenn ein
Kranker, der die Salbung empfangen hat, wieder gesund wird, kann er, falls er
wiederum schwer erkrankt, dieses Sakrament von neuem empfangen. Im Laufe der
gleichen Krankheit darf dieses Sakrament wiederholt werden, wenn der Zustand
sich verschlimmert. Es ist angebracht, die Krankensalbung zu empfangen, wenn
man vor einer schweren Operation steht. Das gleiche gilt für Betagte, deren
Kräfte zu versagen beginnen.
„..... rufe er die Presbyter der
Kirche zu sich"
1516 Nur
Priester (Bischöfe und Presbyter) sind die Spender der Krankensalbung [Vgl. K.
v. Trient: DS 1697; 1719; [link] CIC, can. 1003; CCEO,
can, 739, § 1]. Die Seelsorger haben die Pflicht, die Gläubigen über die
heilsamen Wirkungen dieses Sakramentes zu unterrichten. Die Gläubigen sollen
die Kranken ermutigen, nach dem Priester zu rufen, um dieses Sakrament zu
empfangen. Die Kranken sollen sich darauf vorbereiten, es in guter innerer
Verfassung anzunehmen. Ihre Seelsorger und die ganze Pfarrgemeinde sollen ihnen
dabei helfen und sie besonders mit Gebet und brüderlicher Aufmerksamkeit
begleiten.
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