IV Die Feier des Weihesakramentes
1572 Wegen
ihrer Wichtigkeit für das Leben der Teilkirche sollen an der Feier der Weihe eines
Bischofs, von Priestern und Diakonen möglichst viele Gläubige teilnehmen. Sie
wird vorzugsweise am Sonntag und in der Kathedrale stattfinden und zwar in
einer dem Anlaß angemessenen Feierlichkeit. Die drei Weihen, die des Bischofs,
des Priesters und des Diakons, nehmen den gleichen Verlauf. Sie finden
innerhalb der Eucharistiefeier statt.
1573 Der
wesentliche Ritus des Weihesakramentes besteht bei allen drei Stufen darin, daß
der Bischof die Hände auf das Haupt des zu Weihenden legt und im jeweiligen
Weihegebet von Gott die Ausgießung des Heiligen Geistes und der besonderen
Gnadengaben für den Dienst erfleht, zu dem der Kandidat geweiht wird [Vgl. Pius
XII., Ap. Konst. „Sacramentum
Ordinis": DS 3858].
1574 Wie bei
allen Sakramenten umgeben Nebenriten die Feier. Sie sind in den verschiedenen
liturgischen Überlieferungen sehr unterschiedlich, haben aber gemeinsam, daß
sie die vielfältigen Aspekte der sakramentalen Gnade zum Ausdruck bringen. So
bezeugen im lateinischen Ritus die Eröffnungsriten - die Vorstellung und Wahl
des Ordinanden, die Ansprache des Bischofs, die Befragung des Ordinanden, die
Allerheiligenlitanei -‚ daß die Wahl des Kandidaten dem Brauch der Kirche
entsprechend vorgenommen wurde. Sie bereiten auf den feierlichen Weiheakt vor.
Nach diesem bringen weitere Riten das vollzogene Mysterium symbolisch zum
Ausdruck und zum Abschluß: Der Bischof und der Priester erhalten die Salbung
mit dem heiligen Chrisam, dem Zeichen der besonderen Salbung durch den Heiligen
Geist, der ihren Dienst fruchtbar macht; dem Bischof werden das Evangelienbuch,
der Ring, die Mitra und der Stab überreicht zum Zeichen seiner apostolischen
Sendung zur Verkündigung des Gotteswortes, seiner Treue zur Kirche, der Braut
Christi, und seines Auftrags, der Hirte der Herde des Herrn zu sein; dem
Priester werden die Patene und der Kelch überreicht für „die Gabe des heiligen
Volkes", die er Gott darbringen soll; dem Diakon, der die Sendung erhalten
hat, das Evangelium Christi zu verkünden, wird das Evangelienbuch übergeben.
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