VI Wer kann das Weihesakrament empfangen?
1577 „Die
heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann [vir]"
( [link] CIC, can. 1024). Jesus, der Herr, hat Männer
[viri] gewählt, um das Kollegium der zwölf Apostel zu bilden [Vgl. Mk 3,14-19;
Lk 6,12-16], und die Apostel taten das gleiche, als sie Mitarbeiter wählten
[Vgl. 1 Tim 3,1-13; 2 Tim 1,6; Tit 1,5-9], die ihnen in ihrer Aufgabe nachfolgen
sollten [Vgl. Klemens v. Rom, Kor. 42,4; 44,3]. Das Bischofskollegium, mit dem
die Priester im Priestertum vereint sind, vergegenwärtigt das Kollegium der
Zwölf bis zur Wiederkehr Christi. Die Kirche weiß sich durch diese Wahl, die
der Herr selbst getroffen hat, gebunden. Darum ist es nicht möglich, Frauen zu
weihen [Vgl. MD 26-27; CDF, Erkl. „Inter insigniores"].
1578 Niemand
hat ein Recht darauf, das Sakrament der Weihe zu empfangen. Keiner maßt sich
dieses Amt selbst an. Man muß dazu von Gott berufen sein [Vgl. Hebr 5,4.]. Wer
Anzeichen wahrzunehmen glaubt, daß Gott ihn zum geweihten Dienst beruft, muß
seinen Wunsch demütig der Autorität der Kirche unterbreiten, der die
Verantwortung und das Recht zukommt, jemanden zum Empfang der Weihen
zuzulassen. Wie jede Gnade kann auch dieses Sakrament nur als ein unverdientes
Geschenk empfangen werden.
1579 Mit
Ausnahme der ständigen Diakone werden alle geweihten Amtsträger der lateinischen
Kirche normalerweise aus den gläubigen Männern gewählt, die zölibatär leben und
den Willen haben, den Zölibat „um des Hirnmeireiches willen" (Mt 19,12)
beizubehalten. Dazu berufen, sich ungeteilt dem Herrn und seiner „Sache"
zu widmen [Vgl. 1 Kor 7,32], geben sie sich ganz Gott und den Menschen hin. Der
Zölibat ist ein Zeichen des neuen Lebens, zu dessen Dienst der Diener der
Kirche geweiht wird; mit freudigem Herzen auf sich genommen, kündigt er
strahlend das Reich Gottes an [Vgl. P0 16].
1580 In den
Ostkirchen gilt seit Jahrhunderten eine andere Ordnung: Während die Bischöfe
ausschließlich unter Unverheirateten ausgewählt werden, können verheiratete
Männer zu Diakonen und Priestern geweiht werden. Diese Praxis wird schon seit
langem als rechtmäßig erachtet; diese Priester üben im Schoß ihrer Gemeinden
ein fruchtbares Dienstamt aus [Vgl. P016]. Übrigens steht der Priesterzölibat
in den Ostkirchen sehr in Ehren, und zahlreiche Priester haben ihn um des
Gottesreiches willen freiwillig gewählt. Im Osten wie im Westen kann, wer das
Sakrament der Weihe empfangen hat, nicht mehr heiraten.
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