KURZTEXTE
1743 Gott hat den Menschen der
Macht der eigenen Entscheidung überlassen (Sir 15 14) damit er seinem Schöpfer
in Freiheit anhängen und so zur seligen Vollendung gelangen kann [Vgl. GS
17,1].
1744 Die Freiheit ist die Macht
zu handeln oder nicht zu handeln und selbständig willentliche Handlungen zu setzen.
Die Ausübung der Freiheit ist vollkommen wenn sie auf Gott das höchste Gut
ausgerichtet ist.
1745 Die Freiheit kennzeichnet
die eigentlich menschlichen Handlungen. Sie macht den Menschen für willentlich
gesetzte Taten verantwortlich Seine willentlichen Handlungen sind ihm zu eigen.
1746 Unkenntnis Gewalt Furcht
und weitere psychische oder gesellschaftliche Umstände können die
Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie vermindern oder
aufheben.
1747 Das Recht seine Freiheit
auszuüben ist eine von der Menschenwürde untrennbare Forderung besonders in
religiösen und sittlichen Belangen. Mit der Ausübung der Freiheit ist aber
nicht das Recht gegeben alles zu sagen oder alles zu tun.
1748 Zur Freiheit hat uns
Christus befreit (Gal 5 1).
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