II Die Gewissensbildung
1783 Das
Gewissen muß geformt und das sittliche Urteil erhellt werden. Ein gut
gebildetes Gewissen urteilt richtig und wahrhaftig. Es folgt bei seinen
Urteilen der Vernunft und richtet sich nach dem wahren Gut, das durch die
Weisheit des Schöpfers gewollt ist. Für uns Menschen, die schlechten Einflüssen
unterworfen und stets versucht sind, dem eigenen Urteil den Vorzug zu geben und
die Lehren der kirchlichen Autorität zurückzuweisen, ist die Gewissenserziehung
unerläßlich.
1784 Die
Erziehung des Gewissens ist eine lebenslange Aufgabe. Schon in den ersten
Jahren leitet sie das Kind dazu an, das durch das Gewissen wahrgenommene innere
Gesetz zu erkennen und zu erfüllen. Eine umsichtige Erziehung regt zu
tugendhaftem Verhalten an. Sie bewahrt oder befreit vor Furcht, Selbstsucht und
Stolz, falschen Schuldgefühlen und Regungen der Selbstgefälligkeit, die durch
menschliche Schwäche und Fehlerhaftigkeit entstehen können. Gewissenserziehung
gewährleistet die Freiheit und führt zum Frieden des Herzens.
1785 Bei der
Gewissensbildung ist das Wort Gottes Licht auf unserem Weg. Wir müssen es uns
im Glauben und Gebet zu eigen machen und in die Tat umsetzen. Auch sollen wir
unser Gewissen im Blick auf das Kreuz des Herrn prüfen. Wir werden dabei durch
die Gaben des Heiligen Geistes und das Zeugnis und die Ratschläge anderer
unterstützt und durch die Lehre der kirchlichen Autorität geleitet [Vgl. DH
14].
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