III Nach dem Gewissen entscheiden
1786 Vor eine
sittliche Entscheidung gestellt, kann das Gewissen in Übereinstimmung mit der
Vernunft und dem göttlichen Gesetz richtig urteilen oder, falls es sich an
beides nicht hält, irren.
1787 Der Mensch
steht zuweilen vor Situationen, die das Gewissensurteil unsicher und die
Entscheidung schwierig machen. Er soll jedoch stets nach dem Richtigen und
Guten suchen und den Willen Gottes, der im göttlichen Gesetz zum Ausdruck
kommt, erkennen.
1788 Zu diesem
Zweck bemüht sich der Mensch, seine Erfahrungen und die Zeichen der Zeit mit
Hilfe der Tugend der Klugheit, der Ratschläge sachkundiger Menschen und mit
Hilfe des Heiligen Geistes und seiner Gaben richtig zu deuten.
1789 In allen
Fällen gelten die folgenden Regeln:
- Es ist nie erlaubt, Böses zu
tun, damit daraus etwas Gutes hervorgehe.
- Die „Goldene Regel":
„Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen" (Mt 7,12)
[Vgl. Lk 6,31; Tob 4,15].
- Die christliche Liebe achtet
immer den Nächsten und sein Gewissen:
„Wenn
ihr euch ... gegen eure Brüder versündigt und ihr ... Gewissen verletzt,
versündigt ihr euch gegen Christus" (1 Kor 8,12). „Es ist nicht gut ...
etwas zu tun, wenn dein Bruder daran Anstoß nimmt" (Röm 14,21).
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