KURZTEXTE
1918 „Es gibt keine staatliche
Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt (Rom 13 1).
1919 Jede menschliche
Gemeinschaft bedarf einer Autorität um sich erhalten und entwickeln zu können.
1920 Die politische
Gemeinschaft und die öffentliche Autorität sind in der menschlichen Natur
begründet und gehören zu der von Gott vorgebildeten Ordnung (GS 74 3).
1921 Die Autorität wird
rechtmäßig ausgeübt wenn sie darauf bedacht ist das Gemeinwohl der Gesellschaft
zu fordern Um das zu erreichen soll sie sittlich annehmbare Mittel anwenden.
1922 Die verschiedenen
Regierungsformen sind rechtmäßig sofern sie zum Wohl der Gemeinschaft
beitragen.
1923 Die politische Autorität
muß sich innerhalb der Grenzen der sittlichen Ordnung entfalten und die Voraussetzungen
zur Ausübung der Freiheit gewährleisten.
1924 Das Gemeinwohl ist die
Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens die sowohl den
Gruppen als auch den einzelnen Gliedern ermöglichen die eigene Vollendung voller
und leichter zu erreichen" (GS 26, 1).
1925 Zum Gemeinwohl gehören
drei wesentliche Elemente die Achtung und Forderung der Grundrechte der Person
das Gedeihen oder die Entfaltung der geistigen und der zeitlichen Güter der
Gesellschaft der Friede und die Sicherheit der Gruppe und ihrer Glieder.
1926 Zur Wurde des Menschen
gehört es das Gemeinwohl anzustreben. Jeder soll darauf bedacht sein
Institutionen anzuregen und zu fordern, welche die menschlichen Lebensbedingungen
verbessern.
1927 Der Staat hat die Aufgabe,
das Gemeinwohl der Gesellschaft zu verteidigen und zu fördern. Das Gemeinwohl
der gesamten Menschheitsfamilie erfordert eine Organisation der internationalen
Gesellschaft.
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