I Der Name des Herrn ist heilig
2142 Das zweite
Gebot schreibt vor, den Namen des Herrn zu achten. Wie das erste Gebot gehört
es zur Tugend der Gottesverehrung und bestimmt insbesondere unseren
Wortgebrauch in heiligen Dingen.
2143 Unter
allen Offenbarungsworten nimmt der geoffenbarte Name Gottes eine einzigartige
Stellung ein. Gott vertraut seinen Namen jenen an, die an ihn glauben. Er gibt
sich ihnen im Mysterium seiner Person zu erkennen. Diese Preisgabe des Namens
ist ein Zeichen des Vertrauens und der Freundschaft. „Der Name des Herrn ist
heilig." Darum darf der Mensch ihn nicht mißbrauchen. Er soll ihn in
schweigender, liebender Anbetung im Gedächtnis behalten [Vgl. Sach 2,17]. Er
darf ihn nur gebrauchen, um Gott zu preisen, zu loben und zu verherrlichen [Vgl.
Ps 29,2; 96,2; 113,1-2].
2144 In der
Ehrfurcht vor dem Namen Gottes äußert sich die Ehrfurcht, die man dem Mysterium
Gottes selbst und allem Heiligen schuldet. Der Sinn für das Heilige gehört zur
Tugend der Gottesverehrung.
„Sind Scheu
und Ehrfurcht christliche Gefühle oder nicht? Niemand kann vernünftigerweise
daran zweifeln. Es sind die Gefühle, die wir - und zwar ganz intensiv - hätten,
wenn wir den erhabenen Gott schauten. Es sind tatsächlich die Gefühle, die wir
haben sollen, wenn wir seiner Gegenwart bewußt werden. In dem Maß, als wir
glauben, daß er zugegen ist, müssen wir sie haben. Sie nicht haben, heißt, sich
nicht bewußt sein, nicht glauben, daß er zugegen ist" (J. H. Newman, par.
5,2).
2145 Der Gläubige
soll den Namen des Herrn bezeugen, indem er furchtlos seinen Glauben bekennt
[Vgl. Mt 10,32; 1 Tim 6,12]. Predigt und Katechese sollen von Anbetung und
Achtung gegenüber dem Namen des Herrn Jesus Christus durchdrungen sein.
2146 Das zweite
Gebot verbietet den Mißbrauch des Namens Gottes, das heißt jeden unziemlichen
Gebrauch der Namen Gottes, Jesu Christi, aber auch der Jungfrau Maria und aller
Heiligen.
2147
Versprechen, die man jemandem im Namen Gottes macht, bringen die Ehre,
Zuverlässigkeit, Wahrhaftigkeit und Autorität Gottes ins Spiel. Sie müssen
unbedingt eingehalten werden. Wer sie nicht hält, mißbraucht den Namen Gottes
und erklärt Gott gleichsam zum Lügner [Vgl. 1 Joh 1,10.]
2148 Gotteslästerung
ist ein direkter Verstoß gegen das zweite Gebot. Sie besteht darin, daß man -
innerlich oder äußerlich - gegen Gott Worte des Hasses, des Vorwurfs, der
Herausforderung äußert, schlecht über Gott redet, es in Worten an Ehrfurcht vor
ihm fehlen läßt und den Namen Gottes mißbraucht. Der hl. Jakobus tadelt jene,
„die den hohen Namen [Jesu] lästern, der über euch ausgerufen worden ist"
(Jak 2,7). Das Verbot der Gotteslästerung erstreckt sich auch auf Worte gegen
die Kirche Christi, die Heiligen oder heilige Dinge. Gotteslästerlich ist es
auch, den Namen Gottes zu mißbrauchen, um verbrecherische Handlungen zu decken,
Völker zu versklaven, Menschen zu foltern oder zu töten. Der Mißbrauch des
Namens Gottes zum Begehen eines Verbrechens führt zur Verabscheuung der
Religion.
Gotteslästerung widerspricht der
Ehrfurcht, die man Gott und seinem heiligen Namen schuldet. Sie ist in sich
eine schwere Sünde [Vgl. [link] CIC,
can. 1369].
2149 Flüche,
die den Namen Gottes ohne gotteslästerliche Absicht mißbrauchen, sind ein
Mangel an Ehrfurcht vor dem Herrn. Das zweite Gebot untersagt auch den
magischen Gebrauch des Namens Gottes.
„Der
Name Gottes ist da groß, wo man ihn mit der Ehrfurcht ausspricht, die seiner
Größe und Majestät gebühren. Der Name Gottes ist da heilig, wo man ihn in
Verehrung und in Furcht, ihn zu beleidigen, ausspricht" (Augustinus, serm.
Dom. 2,45, 19).
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