I Die Familie im Plane Gottes
Natur der Familie
2201 Die
Ehegemeinschaft beruht auf dem Konsens der Gatten, ihrem gegenseitigen
Einverständnis. Ehe und Familie sind auf das Wohl der Gatten sowie auf die
Zeugung und Erziehung von Kindern hinge ordne [Vgl. Dtn 5,16.]. Die Liebe der
Gatten und die Zeugung von Kindern lassen zwischen den Familienmitgliedern
persönliche Beziehungen und grundlegende Verantwortung entstehen.
2202 Ein Mann
und eine Frau, die miteinander verheiratet sind, bilden mit ihren Kindern eine
Familie. Diese Gemeinschaft geht jeder Anerkennung durch die öffentliche
Autorität voraus; sie ist ihr vorgegeben. Man muß sie als die normale
Beziehungsgrundlage betrachten, von der aus die verschiedenen
Verwandtschaftsformen zu würdigen sind.
2203 Indem Gott
Mann und Frau erschuf, hat er die menschliche Familie gegründet und ihr die
Grundverfassung gegeben. Ihre Glieder sind Personen gleicher Würde. Zum
Gemeinwohl der Familienmitglieder und der Gesellschaft gibt es in der Familie
verschiedene Verantwortungen, Rechte und Pflichten.
Christliche Familie
2204 Die
christliche Familie ist eine spezifische Darstellung und Verwirklichung der
kirchlichen Gemeinschaft. Sie kann und muß deshalb auch „Hauskirche"
genannt werden" (FC 21) [Vgl. LG 11]. Sie ist eine Gemeinschaft des
Glaubens, der Hoffnung und der Liebe; wie im Neuen Testament angedeutet wird
[Vgl. Eph 5,21-6,4; Kol 3,18-21; 1 Petr 3,1-7.], kommt ihr in der Kirche eine
einzigartige Bedeutung zu.
2205 Die
christliche Familie ist eine Gemeinschaft von Personen, ein Zeichen und Abbild
der Gemeinschaft des Vaters und des Sohnes im Heiligen Geist. In der Zeugung
und Erziehung von Kindern spiegelt sich das Schöpfungswerk des Vaters wider.
Die Familie ist berufen, am Gebet und am Opfer Christi teilzunehmen. Das
tägliche Gebet und die Lesung des Wortes Gottes stärken in ihr die Liebe. Die
christliche Familie wirkt evangelisierend und missionarisch.
2206 Die
Familienbeziehungen bewirken eine besondere gegenseitige Nähe der Gefühle,
Neigungen und Interessen, vor allem, wenn ihre Mitglieder einander achten. Die
Familie ist eine Gemeinschaft mit besonderen Vorzügen: sie ist berufen, „herzliche
Seelengemeinschaft, gemeinsame Beratung der Gatten und sorgfältige
Zusammenarbeit der Eltern bei der Erziehung der Kinder" zu verwirklichen
(GS 52,1).
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