KURZTEXTE
2247 „Ehre deinen
Vater und deine Mutter!" (Dtn 5 16 Mk 7 10).
2248 Gemäß dem vierten Gebot
will Gott daß wir nach ihm auch unsere Eltern und diejenigen ehren, denen er zu
unserem Wohl Autorität verliehen hat.
2249 Die eheliche Gemeinschaft gründet
auf dem Bund und dem Konsens der Gatten Ehe und Familie sind auf das Wohl der
Gatten und auf die Zeugung und Eiziehung von Kindern hingeordnet.
2250 Das Wohl der Person sowie
der menschlichen und christlichen Gemeinschaft ist zuinnerst mit einem
Wohlergehen der Ehe- und Familiengemeinschaft verbunden (GS 47 1).
2251 Die Kinder schulden ihren
Eltern Achtung Dankbarkeit gebührenden Gehorsam und Hilfsbereitschaft. Die
Ehrfurcht vor den Eltern fordert die Harmonie des ganzen Familienlebens.
2252 Die Eltern sind die
Erstverantwortlichen für die Erziehung ihrer Kinder zum Glauben zum Gebet und
zu allen Tugenden Sie haben die Pflicht soweit es ihnen möglich ist für die
leiblichen und geistigen Bedürfnisse ihrer Kinder zu sorgen.
2253 Die Eltern sollen die
Berufung ihrer Kinder achten und unterstützen. Sie sollen nicht vergessen und
es auch ihren Kindern beibringen daß jeder Christ in erster Linie dazu berufen
ist Christus nachzufolgen.
2254 Die öffentliche Autorität
hat die Grundrechte der Menschen und die Voraussetzungen zur Ausübung dieser
Rechte zu achten.
2255 Die Bürger haben die
Pflicht mit den staatlichen Gewalten zusammenzuarbeiten um die Gesellschaft im
Geist der Wahrheit der Gerechtigkeit der Solidarität und der Freiheit
aufzubauen.
2256 Der Bürger hat die
Gewissenspflicht. Vorschriften der Staatsgewalt nicht zu befolgen falls diese
Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung widersprechen. Man muß Gott
mehr gehorchen als den Menschen (Apg 5 29).
2257 Jede Gesellschaft bezieht
ihre Urteile und ihr Verhalten auf eine bestimmte Sicht des Menschen und seiner
Bestimmung. Wenn Gesellschaften von den erhellenden Aufsagen des Evangeliums
über Gott und den Menschen absehen besteht die Gefahr daß sie totalitär werden.
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