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Katechismus der Katholischen Kirche IntraText CT - Text |
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IV Wer kann die Firmung empfangen?
1306 Jeder Getaufte, der noch nicht gefirmt ist, kann und soll das Sakrament der Firmung empfangen [Vgl. [link] CIC, can. 889, § 1]. Da Taufe, Firmung und Eucharistie eine Einheit bilden, sind „die Gläubigen ... verpflichtet, dieses Sakrament rechtzeitig zu empfangen" ( [link] CIC, can. 890), denn ohne die Firmung und die Eucharistie ist das Sakrament der Taufe zwar gültig und wirksam, aber die christliche Initiation noch unvollendet.
1307 Nach der lateinischen Tradition ist das „Unterscheidungsalter" der gegebene Zeitpunkt, um die Firmung zu empfangen. In Todesgefahr sind jedoch schon Kinder zu firmen, auch wenn sie noch nicht zum Unterscheidungsalter gelangt sind [Vgl. CIC, cann. [link] 891; [link] 883,3].
„Das leibliche Alter ist nicht maßgebend für das der Seele; darum kann der Mensch auch im Kindesalter das geistige Vollalter erlangen, von dem das Buch der weisheit (4,8) sagt: ‚Ehrenvolles Alter besteht nicht in einem langen Leben und wird nicht an der Zahl der Jahre gemessen‘. Daher kommt es, daß viele im Kindesalter wegen der empfangenen Kraft des Heiligen Geistes tapfer bis aufs Blut für Christus gekämpft haben" (s. th. 3,72,8, ad 2).
1310 Um die Firmung zu empfangen, muß man im Stand der Gnade sein. Es empfiehlt sich daher, das Bußsakrament zu empfangen, um zum Empfang der Gabe des Heiligen Geistes geläutert zu sein. Außerdem soll intensives Gebet darauf vorbereiten, die Kraft und die Gnaden des Heiligen Geistes mit innerer Bereitschaft aufzunehmen [Vgl. OCf praænotanda 15; 16; [link] CIC, can. 893, § 1.2].
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