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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

kirche

    Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | verherrlicht wird, hat die Kirche wie eine Braut geliebt und 2 AposKons | Himmelreich ablegen.~ ~Die Kirche jedoch, die von den frühesten 3 AposKons | amtliche Verehrung in der Kirche zu erweisen ist.~ ~16) In 4 1, 0, 1 | betreffen allein die lateinische Kirche.~ 5 1, 0, 11 | die in der katholischen Kirche getauft oder in diese aufgenommen 6 1, 0, 22 | Gesetze, auf die das Recht der Kirche verweist, sind im kanonischen 7 1, 0, 80 | Verzicht zum Nachteil der Kirche oder anderer auswirkt.~ 8 1, 0, 87 | der höchsten Autorität der Kirche für sein Gebiet oder für 9 1, 0, 96 | Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und 10 1, 0, 111 | 1. In die lateinische Kirche wird durch den Taufempfang 11 1, 0, 111 | Kind in der lateinischen Kirche getauft wird; wenn aber 12 1, 0, 111 | ob er in der lateinischen Kirche oder in einer anderen Rituskirche 13 1, 0, 111 | diesem Falle gehört er zu der Kirche, die er gewählt hat.~ 14 1, 0, 112 | er frei zur lateinischen Kirche zurückkehren;~ vor Vollendung 15 1, 0, 112 | können diese zur lateinischen Kirche zurückkehren.~§ 2. Der selbst 16 1, 0, 112 | nicht die Aufnahme in diese Kirche mit sich.~ 17 1, 0, 113 | 113 — § 1. Die katholische Kirche und der Apostolische Stuhl 18 1, 0, 113 | moralischen Person.~§ 2. In der Kirche gibt es außer physischen 19 1, 0, 114 | das mit der Sendung der Kirche übereinstimmt und die Zielsetzung 20 1, 0, 114 | zuständige Autorität der Kirche darf die Rechtspersönlichkeit 21 1, 0, 115 | Juristische Personen in der Kirche sind entweder Gesamtheiten 22 1, 0, 116 | Rechtsvorschriften im Namen der Kirche die ihnen im Hinblick auf 23 1, 0, 129 | göttlicher Einsetzung in der Kirche gibt und die auch Jurisdiktionsgewalt 24 1, 0, 135 | die ein Gesetzgeber in der Kirche unterhalb der höchsten Autorität 25 1, 0, 144 | Tatsachenzweifel ersetzt die Kirche für den äußeren wie für 26 1, 0, 149 | in der Gemeinschaft der Kirche stehen und geeignet sein, 27 1, 0, 171 | von der Gemeinschaft der Kirche offenkundig abgefallen ist.~§ 28 1, 0, 194 | von der Gemeinschaft der Kirche öffentlich abgefallen ist, 29 1, 0, 197 | befreien, übernimmt die Kirche das, was in der weltlichen 30 2, 1, 204 | Sendung berufen, die Gott der Kirche zur Erfüllung in der Welt 31 2, 1, 204 | anvertraut hat.~§ 2. Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft 32 2, 1, 204 | ist in der katholischen Kirche verwirklicht, die von dem 33 2, 1, 205 | Gemeinschaft der katholischen Kirche in dieser Welt stehen jene 34 2, 1, 206 | besondere Weise mit der Kirche verbunden sind die Katechumenen, 35 2, 1, 206 | Liebe werden sie mit der Kirche verbunden, die sie schon 36 2, 1, 206 | Katechumenen widmet die Kirche ihre besondere Sorge, während 37 2, 1, 207 | göttlicher Weisung gibt es in der Kirche unter den Gläubigen geistliche 38 2, 1, 207 | die sich durch das von der Kirche anerkannte und geordnete 39 2, 1, 207 | und der Heilssendung der Kirche dienen; auch wenn deren 40 2, 1, 207 | hierarchischen Struktur der Kirche gehört, ist er dennoch für 41 2, 1, 209 | die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren.~§ 2. Mit großer 42 2, 1, 210 | führen sowie das Wachstum der Kirche und ihre ständige Heiligung 43 2, 1, 212 | erklären oder als Leiter der Kirche bestimmen, haben die Gläubigen 44 2, 1, 212 | ihre Wünsche den Hirten der Kirche zu eröffnen.~§ 3. Entsprechend 45 2, 1, 212 | in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen 46 2, 1, 213 | den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes 47 2, 1, 214 | den zuständigen Hirten der Kirche genehmigten Ritus zu feiern 48 2, 1, 214 | diese mit der Lehre der Kirche übereinstimmt.~ 49 2, 1, 216 | Gläubigen an der Sendung der Kirche teilhaben, haben sie das 50 2, 1, 218 | gegenüber dem Lehramt der Kirche zu wahren.~ 51 2, 1, 221 | ihre Rechte, die sie in der Kirche besitzen, rechtmäßig geltend 52 2, 1, 222 | für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit 53 2, 1, 223 | auf das Gemeinwohl der ‘Kirche, die Rechte anderer und 54 2, 1, 226 | Kinder gemäß der von der Kirche überlieferten Lehre zu sorgen.~ 55 2, 1, 227 | nach der vom, Lehramt der Kirche vorgelegten Lehre zu richten; 56 2, 1, 227 | eigene Ansicht als Lehre der Kirche auszugeben.~ 57 2, 1, 228 | Rechts, den Hirten, der Kirche Hilfe zu leisten.~ 58 2, 1, 230 | Vergütung von seiten der Kirche.~§ 2. Laien können aufgrund 59 2, 1, 230 | 3* Wo es ein Bedarf der Kirche nahelegt, weil für diese 60 2, 1, 231 | einen besonderen Dienst der Kirche bestellt werden, sind verpflichtet, 61 2, 1, 232 | Can. 232 — Die Kirche hat die Pflicht und das 62 2, 1, 233 | fördern, damit in der ganzen Kirche für die Erfordernisse des 63 2, 1, 233 | Notwendigkeit von Amtsträgern in der Kirche zu belehren; sie haben Unternehmungen 64 2, 1, 238 | juristische Personen in der Kirche.~§ 2. Bei allen Rechtsgeschäften 65 2, 1, 242 | der höchsten Autorität der Kirche erlassenen Normen zu erstellen 66 2, 1, 245 | daß sie, von der Liebe zur Kirche Christi erfüllt, dem Papst 67 2, 1, 245 | Mitglieder sie im Dienst der Kirche stehen werden.~ 68 2, 1, 246 | Diener Gottes im Namen der Kirche für das ganze ihnen anvertraute 69 2, 1, 247 | geistlichen Amtsträgern der Kirche eigen sind, sind die Alumnen 70 2, 1, 256 | Erfordernisse der ganzen Kirche zu unterrichten, so daß 71 2, 1, 257 | sondern auch um die ganze Kirche, und daß sie sich bereit 72 2, 1, 264 | des allgemeinen Wohles der Kirche tatsächlich besteht; diese 73 2, 1, 270 | solche sind der Nutzen der Kirche oder das Wohl des Klerikers 74 2, 1, 275 | jeder zu seinem Teil, in Kirche und Welt ausüben.~ 75 2, 1, 279 | überliefert und von der Kirche allgemein angenommen ist 76 2, 1, 282 | sollten sie zum Wohle der Kirche und für Werke der Caritas 77 2, 1, 287 | erforderlich, um die Rechte der Kirche zu schützen oder das allgemeine 78 2, 1, 298 | Can. 298 — § 1. In der Kirche gibt es Vereine, die sich 79 2, 1, 299 | von Gläubigen wird in der Kirche anerkannt, wenn seine Statuten 80 2, 1, 301 | christlichen Lehre im Namen der Kirche oder der Förderung des amtlichen 81 2, 1, 312 | oder der ihr angegliederten Kirche.~ 82 2, 1, 313 | sie selbst im Namen der Kirche zu verwirklichen vorhaben.~ 83 2, 1, 317 | Ordensleuten in der eigenen Kirche oder in der eigenen Niederlassung 84 2, 2 | HIERARCHISCHE VERFASSUNG DER KIRCHE ~ ~ 85 2, 2 | DIE HÖCHSTE AUTORITÄT DER KIRCHE (Cann. 330367)~ ~ ~ 86 2, 2, 331 | Can. 331 — Der Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom 87 2, 2, 331 | kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare 88 2, 2, 332 | und höchste Gewalt in der Kirche erhält der Papst durch die 89 2, 2, 333 | Amtes als oberster Hirte der Kirche stets in Gemeinschaft mit 90 2, 2, 333 | ja sogar mit der ganzen Kirche; er hat aber das Recht, 91 2, 2, 333 | entsprechend den Erfordernissen der Kirche darüber zu bestimmen, ob 92 2, 2, 337 | gemäß den Erfordernissen der Kirche die Weisen auszuwählen und 93 2, 2, 339 | der höchsten Autorität der Kirche berufen werden; diese hat 94 2, 2, 342 | bezüglich des Wirkens der Kirche in der Welt zu beraten.~ 95 2, 2 | KARDINÄLE DER HEILIGEN RÖMISCHEN KIRCHE~ 96 2, 2, 349 | Kardinäle der heiligen römischen Kirche bilden ein besonderes Kollegium 97 2, 2, 350 | Titel einer suburbikarischen Kirche übertragen ist, sowie die 98 2, 2, 350 | zusammen mit jener anderen Kirche, die er schon zuvor als 99 2, 2, 352 | Titel einer suburbikarischen Kirche innehaben, und zwar diese 100 2, 2, 353 | dem obersten Hirten der Kirche auf kollegiale Weise hauptsächlich 101 2, 2, 353 | besondere Erfordernisse der Kirche oder die Behandlung schwerwiegenderer 102 2, 2, 357 | denen eine suburbikarische Kirche oder eine Kirche in der 103 2, 2, 357 | suburbikarische Kirche oder eine Kirche in der Stadt Rom als Titel 104 2, 2, 359 | Kardinalskollegium in der Kirche nur die Gewalt, die ihm 105 2, 2, 360 | öffentlichen Angelegenheiten der Kirche, den Kongregationen, den 106 2, 2, 361 | öffentlichen Angelegenheiten der Kirche und andere Einrichtungen 107 2, 2, 364 | alles, was das Leben der Kirche und das Seelenheil betrifft;~ 108 2, 2, 364 | zwischen der katholischen Kirche und den anderen Kirchen 109 2, 2, 364 | das, was zur Sendung der Kirche und des Apostolischen Stuhles 110 2, 2, 365 | die Beziehungen zwischen Kirche und Staat betreffen;~und 111 2, 2, 368 | und einzige katholische Kirche besteht, sind vor allem 112 2, 2, 369 | katholische und apostolische Kirche Christi wahrhaft gegenwärtig 113 2, 2, 375 | Apostel treten, werden in der Kirche zu Hirten bestellt, um auch 114 2, 2, 383 | Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, hat er Freundlichkeit 115 2, 2, 383 | fördern, wie er von der Kirche verstanden wird.~§ 4. Er 116 2, 2, 389 | Kathedralkirche oder in einer anderen Kirche seiner Diözese der Feier 117 2, 2, 392 | gemeinsame Ordnung der ganzen Kirche zu fördern und deshalb auf 118 2, 2, 437 | Gemeinschaft mit der Römischen Kirche in der eigenen Provinz vom 119 2, 2, 437 | liturgischen Gesetzen in jeder Kirche der Kirchenprovinz, der 120 2, 2, 438 | Ehrenvorrang, in der lateinischen Kirche keine Leitungsgewalt mit 121 2, 2, 445 | des allgemeinen Rechts der Kirche, bestimmen kann, was zum 122 2, 2, 447 | das höhere Gut, das die Kirche den Menschen gewährt, zu 123 2, 2, 449 | der höchsten Autorität der Kirche zu, nach Anhören der betroffenen 124 2, 2, 463 | Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, als Beobachter zur 125 2, 2, 510 | zu trennen.~§ 2. In einer Kirche, die zugleich Pfarr- und 126 2, 2, 510 | getragen wird.~§ 4. Die einer Kirche, die zugleich Pfarr- und 127 2, 2, 512 | Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, sowohl aus Klerikern 128 2, 2, 520 | auch indem er sie an der Kirche des Instituts bzw. der Gesellschaft 129 2, 2, 529 | Laien an der Sendung der Kirche anzuerkennen und zu fördern 130 2, 2, 530 | Prozessionen außerhalb der Kirche und die feierlichen Segnungen 131 2, 2, 530 | Segnungen außerhalb der Kirche;~ die feierliche Zelebration 132 2, 2, 533 | verpflichtet, im Pfarrhaus nahe der Kirche seinen Wohnsitz zu haben; 133 2, 2, 555 | Geräte und anderes, was der Kirche gehört, nicht verlorengehen 134 2, 2, 556 | die Obhut für irgendeine Kirche übertragen wird, die weder 135 2, 2, 557 | einzusetzen.~§ 2. Auch wenn die Kirche einem klerikalen Ordensinstitut 136 2, 2, 557 | geleiteten Kolleg verbundenen Kirche ist der Rektor des Seminars 137 2, 2, 558 | in der ihm anvertrauten Kirche durchzuführen, falls der 138 2, 2, 559 | in der ihm anvertrauten Kirche auch feierliche Gottesdienste 139 2, 2, 560 | Kirchenrektor gebieten, in seiner Kirche für das Volk auch bestimmte 140 2, 2, 560 | Amtshandlungen vorzunehmen und die Kirche für bestimmte Gemeinschaften 141 2, 2, 561 | niemandem gestattet, in der Kirche die Eucharistie zu feiern, 142 2, 2, 562 | Vorschriften der Canones in der Kirche würdig vorgenommen, Verpflichtungen 143 2, 2, 570 | einer Gruppe verbundene Kirche nicht Pfarrkirche ist, muß 144 2, 2, 570 | der Kaplan Rektor dieser Kirche sein, wenn nicht die Sorge 145 2, 2, 570 | die Gemeinschaft oder die Kirche etwas anderes fordert.~ 146 2, 3, 573 | auch zur Auferbauung der Kirche und zum Heil der Welt eine 147 2, 3, 573 | strahlendes Zeichen in der Kirche geworden, die himmlische 148 2, 3, 573 | zuständigen Autorität der Kirche kanonisch errichteten Instituten 149 2, 3, 573 | besonderer Weise mit der Kirche und deren Heils-werk verbinden.~ 150 2, 3, 574 | Leben und zur Heiligkeit der Kirche; darum ist er von allen 151 2, 3, 574 | ist er von allen in der Kirche zu unterstützen und zu fördern.~§ 152 2, 3, 574 | berufen, um im Leben der Kirche an der besonderen Gabe Anteil 153 2, 3, 575 | göttliches Geschenk an die Kirche, das sie von ihrem Herrn 154 2, 3, 577 | Can. 577 — In der Kirche bestehen zahlreiche Institute 155 2, 3, 586 | kraft derer sie in der Kirche ihre eigene Ordnung haben 156 2, 3, 590 | Dienst für Gott und die ganze Kirche gewidmet sind, aus einem 157 2, 3, 591 | im Hinblick auf die ganze Kirche mit Rücksicht auf den allgemeinen 158 2, 3, 603 | geweihten Lebens anerkennt die Kirche auch das eremitische oder 159 2, 3, 604 | anverlobt und für den Dienst der Kirche bestimmt werden.~§ 2. Um 160 2, 3, 604 | entsprechenden Dienst für die Kirche durch die gegenseitige Unterstützung 161 2, 3, 605 | angelegen sein lassen, der Kirche vom Heiligen Geist anvertraute 162 2, 3, 607 | wunderbare Verbindung in der Kirche sichtbar und ist ein Zeichen 163 2, 3, 607 | Ordensleute für Christus und die Kirche ablegen sollen, bringt jene 164 2, 3, 610 | Hinblick auf den Nutzen der Kirche und des Instituts; dabei 165 2, 3, 611 | des can.1215, § 3, eine Kirche zu haben, und geistliche 166 2, 3, 618 | Gott durch den Dienst der Kirche empfangene Vollmacht auszuüben. 167 2, 3, 618 | Wohle des Instituts und der Kirche zu fördern, unbeschadet 168 2, 3, 638 | ebenso bei Geschenken an die Kirche aufgrund eines Gelübdes 169 2, 3, 640 | für die Erfordernisse der Kirche und den Unterhalt der Bedürftigen.~ 170 2, 3, 652 | belehrt sowie mit Liebe zur Kirche und deren geistlichen Hirten 171 2, 3, 654 | Gott durch den Dienst der Kirche geweiht und dem Institut 172 2, 3, 659 | Beachtung der Erfordernisse der Kirche und der Verhältnisse der 173 2, 3, 675 | im Namen und Auftrag der Kirche auszuübende apostolische 174 2, 3, 676 | am Seelsorgsauftrag der Kirche teil und leisten den Menschen 175 2, 3, 696 | von durch das Lehramt der Kirche verurteilten Lehren; öffentliche 176 2, 3, 713 | Verkündigungsdienst der Kirche sowohl durch das Zeugnis 177 3 | VERKÜNDIGUNGSDIENST DER KIRCHE~ 178 3, 0, 747 | Christus der Herr hat der Kirche das Glaubensgut anvertraut, 179 3, 0, 747 | zu verkündigen.~§ 2. Der Kirche kommt es zu, immer und überall 180 3, 0, 748 | Fragen, die Gott und seine Kirche betreffen, die Wahrheit 181 3, 0, 749 | und Sitte für die ganze Kirche eine Glaubens- oder Sittenlehre 182 3, 0, 750 | Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut 183 3, 0, 750 | feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen 184 3, 0, 750 | jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und 185 3, 0, 750 | der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig 186 3, 0, 751 | untergebenen Gliedern der Kirche.~ 187 3, 0, 754 | rechtmäßige Autorität der Kirche zur Vorlage einer Lehre 188 3, 0, 755 | sie zu fördern, ist die Kirche kraft des Willens Christi 189 3, 0, 755 | der höchsten Autorität der Kirche, praktische Normen zu erlassen.~ 190 3, 0, 756 | Im Hinblick auf die ganze Kirche ist die Aufgabe, das Evangelium 191 3, 0, 760 | Liturgie, Lehramt und Leben der Kirche zu stutzen hat, ist das 192 3, 0, 764 | Zustimmung des Rektors der Kirche auszuübende Befugnis, überall 193 3, 0, 766 | 766 — Zur Predigt in einer Kirche oder einer Kapelle können, 194 3, 0, 768 | aufzuzeigen, die das Lehramt der Kirche vorträgt über die Würde 195 3, 0, 774 | Teil allen Gliedern der Kirche.~§ 2. Vor allen übrigen 196 3, 0, 780 | fortgebildet werden, die Lehre der Kirche angemessen kennenlernen 197 3, 0 | II~MISSIONSTÄTIGKEIT DER KIRCHE (Cann. 781 – 792) ~ ~ 198 3, 0, 781 | Can. 781 — Die ganze Kirche ist ihrer Natur nach missionarisch, 199 3, 0, 783 | Weihe dem Dienst für die Kirche widmen, sind sie verpflichtet, 200 3, 0, 786 | Missionstätigkeit wird die Kirche den Völkern und Gruppen, 201 3, 0, 786 | eingepflanzt; dies wird von der Kirche vor allem dadurch geleistet, 202 3, 0, 789 | Liebe zu Christus und seiner Kirche anzuleiten.~ 203 3, 0, 794 | besonderer Weise kommt der Kirche Pflicht und Recht zur Erziehung 204 3, 0, 800 | Can. 800 — § 1. Die Kirche hat das Recht, Schulen jedweden 205 3, 0, 807 | Can. 807 — Die Kirche hat das Recht, Universitäten 206 3, 0, 807 | Verkündigungsdienstes der Kirche.~ 207 3, 0, 815 | Can. 815 — Die Kirche hat kraft ihres Auftrags, 208 3, 0, 817 | kanonische Wirkungen in der Kirche haben sollen, kann keine 209 3, 0, 819 | Ordensinstituts oder gar der ganzen Kirche erfordert, müssen die Diözesanbischöfe 210 3, 0, 822 | 822 — § 1. Die Hirten der Kirche sollen bemüht sein, bei 211 3, 0, 822 | Wahrnehmung des eigenen Rechts der Kirche die sozialen Kommunikationsmittel 212 3, 0, 822 | Handeln zu leisten, damit die Kirche auch mit diesen Mitteln 213 3, 0, 823 | und Recht der Hirten der Kirche, darüber zu wachen, daß 214 3, 0, 823 | der obersten Autorität der Kirche aber kommen sie zu in bezug 215 3, 0, 830 | Rücksichtnahme nur die Lehre der Kirche über Glaube und Sitten vor 216 4 | IV~HEILIGUNGSDIENST DER KIRCHE (Cann. 834 – 848) ~ ~ 217 4, 0, 834 | Heiligungsdienst erfüllt die Kirche in besonderer Weise durch 218 4, 0, 834 | gegeben, wenn er im Namen der Kirche von rechtmäßig dazu beauftragten 219 4, 0, 835 | in der ihnen anvertrauten Kirche.~§ 2. Diesen Dienst üben 220 4, 0, 837 | Handlungen, sondern Feiern der Kirche selbst, die das “Sakrament 221 4, 0, 837 | daher den ganzen Leib der Kirche an, stellen ihn dar und 222 4, 0, 838 | heilige Liturgie der ganzen Kirche zu ordnen, die liturgischen 223 4, 0, 838 | in der ihm anvertrauten Kirche innerhalb der Grenzen seiner 224 4, 0, 839 | anderen Mitteln vollzieht die Kirche den Heiligungsdienst, so 225 4, 0, 839 | Volkes mit den Normen der Kirche voll übereinstimmen.~ 226 4, 1, 840 | Herrn eingesetzt und der Kirche anvertraut; als Handlungen 227 4, 1, 840 | Handlungen Christi und der Kirche sind sie Zeichen und Mittel, 228 4, 1, 841 | Sakramente für die ganze Kirche dieselben sind und zu dem 229 4, 1, 844 | Spendern zu empfangen, in deren Kirche die genannten Sakramente 230 4, 1, 844 | Gemeinschaft mit der katholischen Kirche haben, wenn diese von sich 231 4, 1, 844 | Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die 232 4, 1, 844 | betreffenden nichtkatholischen Kirche oder Gemeinschaft allgemeine 233 4, 1, 849 | Christus gleichgestaltet, der Kirche eingegliedert; sie wird 234 4, 1, 857 | der Taufe eigene Ort eine Kirche oder eine Kapelle.~§ 2. 235 4, 1, 858 | es auch in einer anderen Kirche oder Kapelle innerhalb der 236 4, 1, 859 | Pfarrkirche oder zu einer anderen Kirche oder Kapelle nach can.858, § 237 4, 1, 859 | anderen, näher gelegenen Kirche oder Kapelle oder auch an 238 4, 1, 879 | sie vollkommener mit der Kirche; es stärkt sie und verpflichtet 239 4, 1, 881 | Sakrament der Firmung in der Kirche, und zwar während der Messe 240 4, 1, 883 | Gemeinschaft der katholischen Kirche aufnimmt;~ für jene, die 241 4, 1, 897 | sie lebt und wächst die Kirche beständig. Das eucharistische 242 4, 1, 899 | Handlung Christi selbst und der Kirche; in ihr bringt Christus 243 4, 1, 902 | Zeit, zu der in derselben Kirche oder Kapelle eine Konzelebration 244 4, 1, 903 | auch wenn er dem Rektor der Kirche nicht bekannt ist, sofern 245 4, 1, 904 | Handlung Christi und der Kirche ist, durch deren Vollzug 246 4, 1, 908 | Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, die Eucharistie 247 4, 1, 926 | Überlieferung der lateinischen Kirche ungesäuertes Brot zu verwenden, 248 4, 1, 933 | einem Gotteshaus irgendeiner Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft 249 4, 1, 933 | Gemeinschaft mit der katholischen Kirche haben;~ein Ärgernis muß 250 4, 1, 934 | dieser gleichgestellten Kirche, in jeder Pfarrkirche und 251 4, 1, 934 | jeder Pfarrkirche und in der Kirche oder Kapelle, die mit dem 252 4, 1, 936 | heiligste Eucharistie nur in der Kirche oder der mit dem Haus verbundenen 253 4, 1, 937 | entgegensteht, ist eine Kirche, in der die heiligste Eucharistie 254 4, 1, 938 | einzigen Tabernakel einer Kirche oder Kapelle ständig aufbewahrt 255 4, 1, 938 | hervorragenden Platz der Kirche oder Kapelle befinden, der 256 4, 1, 938 | aufzubewahren.~§ 5. Wer für eine Kirche oder Kapelle zu sorgen hat, 257 4, 1, 941 | darf im selben Raum der Kirche oder Kapelle keine Aussetzung 258 4, 1, 945 | Gemäß bewährtem Brauch der Kirche ist es jedem Priester, der 259 4, 1, 946 | wird, tragen zum Wohl der Kirche bei und beteiligen sich 260 4, 1, 958 | Pfarrer und der Rektor einer Kirche oder einer anderen heiligen 261 4, 1, 959 | zugleich werden sie mit der Kirche versöhnt, die sie durch 262 4, 1, 960 | bewußt ist, mit Gott und der Kirche versöhnt wird; allein physische 263 4, 1, 964 | Beichten eigene Ort ist eine Kirche oder eine Kapelle.~§ 2. 264 4, 1, 978 | hat sich als Diener der Kirche bei der Spendung des Sakramentes 265 4, 1, 988 | die Schlüsselgewalt der Kirche direkt nachgelassen sind 266 4, 1, 992 | Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung 267 4, 1, 995 | der höchsten Autorität der Kirche können nur diejenigen Ablässe 268 4, 1, 997 | besonderen Gesetzen der Kirche enthalten sind.~ 269 4, 1, 998 | Krankensalbung empfiehlt die Kirche gefährlich erkrankte Gläubige 270 4, 1, 1011 | kann sie in einer anderen Kirche oder Kapelle vorgenommen 271 4, 1, 1025 | Oberen für den Dienst der Kirche als nützlich anzusehen ist.~§ 272 4, 1, 1037 | öffentlich vor Gott und der Kirche die Zölibatsverpflichtung 273 4, 1, 1063 | zwischen Christus und der Kirche darstellen und daran teilnehmen;~ 274 4, 1, 1086 | eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen 275 4, 1, 1108 | erfragt und im Namen der Kirche entgegennimmt.~ 276 4, 1, 1117 | Eheschließenden in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen 277 4, 1, 1118 | die Ehe in einer anderen Kirche oder Kapelle geschlossen 278 4, 1, 1118 | ungetauften Partner kann in einer Kirche oder an einem anderen passenden 279 4, 1, 1119 | wie sie in den von der Kirche gebilligten liturgischen 280 4, 1, 1124 | eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe 281 4, 1, 1124 | andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft 282 4, 1, 1124 | Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche 283 4, 1, 1125 | Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;~ 284 4, 1, 1148 | Taufe in der katholischen Kirche, sofern es ihm schwerfällt, 285 4, 1, 1149 | Taufe in der katholischen Kirche mit dem ungetauften Gatten 286 4, 2, 1166 | und kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden.~ 287 4, 2, 1170 | dem nicht ein Verbot der Kirche entgegensteht, sogar Nichtkatholiken.~ 288 4, 2, 1173 | Dienstes Christi feiert die Kirche das Stundengebet; sie hört 289 4, 2, 1174 | Stundengebet als einem Handeln der Kirche werden auch die übrigen 290 4, 2, 1176 | kirchliche Begräbnis, bei dem die Kirche für die Verstorbenen geistlichen 291 4, 2, 1176 | Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, daß die fromme Gewohnheit 292 4, 2, 1177 | Gläubigen im allgemeinen in der Kirche der eigenen Pfarrei gefeiert 293 4, 2, 1177 | sorgen haben, eine andere Kirche für die Exequien zu wählen, 294 4, 2, 1177 | wenn der Rektor dieser Kirche zustimmt und der eigene 295 4, 2, 1177 | überführt und auch keine andere Kirche für die Exequien rechtmäßig 296 4, 2, 1177 | sind die Exequien in der Kirche der Pfarrei zu feiern, in 297 4, 2, 1178 | nicht selbst eine andere Kirche bestimmt hat.~ 298 4, 2, 1179 | allgemeinen in der eigenen Kirche oder Kapelle vom Oberen, 299 4, 2, 1183 | einer nichtkatholischen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft 300 4, 2, 1186 | zu pflegen, empfiehlt die Kirche der besonderen und kindlichen 301 4, 2, 1187 | durch die Autorität der Kirche in das Verzeichnis der Heiligen 302 4, 2, 1190 | für Bilder, die in einer Kirche große Verehrung beim Volk 303 4, 2, 1192 | öffentlich, wenn es im Namen der Kirche von einem rechtmäßigen Oberen 304 4, 2, 1192 | wenn es als solches von der Kirche anerkannt worden ist, anderenfalls 305 4, 3, 1208 | Weihung oder Segnung einer Kirche, ebenso über die Segnung 306 4, 3, 1208 | ein zweites im Archiv der Kirche aufzubewahren ist.~ 307 4, 3, 1214 | Can. 1214 — Unter Kirche versteht man ein heiliges, 308 4, 3, 1215 | Can. 1215 — § 1. Keine Kirche darf ohne ausdrücklich und 309 4, 3, 1215 | Auffassung ist, daß die neue Kirche dem Heil der Seelen dienen 310 4, 3, 1215 | daß die für den Bau der Kirche und für den Gottesdienst 311 4, 3, 1215 | einholen, bevor sie eine Kirche an einem bestimmten Ort 312 4, 3, 1217 | Vollendung des Baues ist die neue Kirche unter Einhaltung der liturgischen 313 4, 3, 1218 | Can. 1218 — Jede Kirche muß ihren Titel haben, der 314 4, 3, 1219 | geweihten oder gesegneten Kirche können alle gottesdienstlichen 315 4, 3, 1221 | 1221 — Der Zugang zu einer Kirche muß zur Zeit gottesdienstlicher 316 4, 3, 1222 | Can. 1222 — § 1. Wenn eine Kirche in keiner Weise mehr zum 317 4, 3, 1222 | Gründe es nahelegen, eine Kirche nicht mehr zum Gottesdienst 318 4, 3, 1222 | rechtmäßig Rechte an der Kirche beanspruchen, zustimmen 319 4, 3, 1230 | Heiligtum versteht man eine Kirche oder einen anderen heiligen 320 4, 3, 1235 | empfiehlt sich, daß in jeder Kirche ein feststehender Altar 321 4, 3, 1238 | Durch die Rückführung einer Kirche oder eines anderen heiligen 322 4, 3, 1242 | emeritierter, in ihrer eigenen Kirche handelt.~ 323 4, 3, 1244 | 1244 — § 1. Für die ganze Kirche gemeinsame Feiertage und 324 4, 3, 1246 | Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche 325 4, 3, 1250 | Bußzeiten für die ganze Kirche sind alle Freitage des ganzen 326 5, 0, 1254 | 1254 — § 1. Die katholische Kirche hat das angeborene Recht, 327 5, 0, 1257 | juristischen Personen in der Kirche gehört, ist Kirchenvermögen, 328 5, 0, 1258 | Canones wird mit dem Begriff Kirche nicht nur die Gesamtkirche 329 5, 0, 1258 | juristische Person in der Kirche, wenn nicht anderes aus 330 5, 0, 1259 | Can. 1259 — Die Kirche kann Vermögen auf jede gerechte 331 5, 0, 1260 | Can. 1260 — Die Kirche hat das angeborene Recht, 332 5, 0, 1261 | unbenommen, zugunsten der Kirche vermögenswerte Zuwendungen 333 5, 0, 1262 | Die Gläubigen sollen der Kirche durch erbetene Unterstützung 334 5, 0, 1268 | das Vermögen übernimmt die Kirche die Verjährung als Weise 335 5, 0, 1269 | juristischen Person in der Kirche, so können sie nur von einer 336 5, 0, 1271 | Dienst gegenüber der ganzen Kirche ordnungsgemäß zu leisten 337 5, 0, 1282 | ihre Aufgaben im Namen der Kirche nach Maßgabe des Rechts 338 5, 0, 1284 | der weltlichen Gesetze der Kirche Schaden entsteht;~ Vermögenseinkünfte 339 5, 0, 1284 | vermögensrechtliche Ansprüche der Kirche oder des Institutes gründen, 340 5, 0, 1286 | genauestens gemäß den von der Kirche überlieferten Grundsätzen 341 5, 0, 1287 | Vermögenswerte, die der Kirche von Gläubigen gespendet 342 5, 0, 1289 | eigenmächtige Aufgabe der Kirche Schaden erwächst, sind sie 343 5, 0, 1290 | der der Leitungsgewalt der Kirche unterworfenen Angelegenheiten 344 5, 0, 1292 | oder um Sachen, die der Kirche aufgrund eines Gelübdes 345 5, 0, 1293 | beachten, damit Schaden für die Kirche vermieden wird.~ 346 5, 0, 1294 | entweder sicher zum Nutzen der Kirche anzulegen oder gemäß den 347 5, 0, 1296 | Geltendmachung der Rechte der Kirche anzustrengen ist.~ 348 5, 0, 1299 | Todes wegen zugunsten der Kirche sind, soweit möglich, die 349 6 | STRAFBESTIMMUNGEN IN DER KIRCHE~ ~ ~ 350 6, 1, 1311 | angeborene und eigene Recht der Kirche, straffällig gewordene Gläubige 351 6, 1, 1312 | 1. Strafmittel in der Kirche sind:~ Besserungs- oder 352 6, 1, 1312 | übernatürlichen Ziel der Kirche vereinbar sind.~§ 3. Außerdem 353 6, 1, 1331 | keinen anderen Dienst in der Kirche erlangen;~ erwirbt der 354 6, 1, 1331 | Pension, die er etwa in der Kirche hat, nicht zu eigen.~ 355 6, 2 | RELIGION UND DIE EINHEIT DER KIRCHE (Cann. 1364 – 1369) ~ ~ 356 6, 2, 1369 | gegen die Religion oder die Kirche Beleidigungen ausspricht 357 6, 2 | AUTORITÄTEN UND DIE FREIHEIT DER KIRCHE (Cann. 1370 – 1377) ~ ~ 358 6, 2, 1370 | Mißachtung des Glaubens, der Kirche, der kirchlichen Gewalt 359 6, 2, 1374 | beitritt, die gegen die Kirche Machenschaften betreibt, 360 6, 2, 1386 | der einen Dienst in der Kirche ausübt, etwas unrechtmäßig 361 7, 1, 1401 | Rechtes entscheidet die Kirche:~ in Streitsachen, die 362 7, 1, 1405 | juristische Personen in der Kirche, die keinen Oberen unterhalb 363 7, 2, 1540 | Ausübung ihres Amtes in der Kirche und unter Beachtung der 364 7, 3, 1715 | sich um zeitliche Güter der Kirche, so sind, soweit vom Gegenstand 365 7, 5, 1741 | schweren Schaden für die Kirche, sofern diesem Mißstand 366 7, 5, 1748 | Notwendigkeit oder der Nutzen der Kirche es erfordern, daß ein Pfarrer 367 7, 5, 1752 | Seelen vor Augen, das in der Kirche immer das oberste Gesetz


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