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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

sein

    Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | starker Kraft hingezogen, sein himmlisches Reich zu erlangen [ 2 AposKons | guten Sitten gefunden worden sein, so hat hierauf der Bischof 3 AposKons | umsichtig zu dem Urteil gelangt sein, daß in der Angelegenheit 4 AposKons | Sachverständige zugegen zu sein, jedoch ohne Stimmrecht.~ ~ 5 AposKons | Kongreß zu dem Urteil gelangt sein, daß das Verfahren nach 6 AposKons | rechtskräftig und wirksam sein und bleiben; ihnen stehen 7 1, 0, 63 | Vollzieher zu dem Zeitpunkt wahr sein, an dem das Reskript ausgestellt 8 1, 0, 83 | schädlich geworden ist oder sein Gebrauch unerlaubt wird.~ 9 1, 0, 87 | Autorität der Kirche für sein Gebiet oder für seine Untergebenen 10 1, 0, 131 | eigenberechtigte oder stellvertretende sein.~§ 3. Demjenigen, der behauptet, 11 1, 0, 131 | behauptet, delegiert zu sein, obliegt die Beweislast 12 1, 0, 149 | Kirche stehen und geeignet sein, d. h. jene Eigenschaften 13 1, 0, 161 | Tod Kenntnis erlangt hat, sein Recht wiederum ausüben.~ 14 1, 0, 172 | Stimme gültig ist, muß sie sein:~ frei, daher ist die 15 1, 0, 195 | Amtes enthoben, durch das sein Unterhalt gesichert wird, 16 1, 0, 201 | Frist, die demjenigen, der sein Recht ausübt oder geltend 17 2, 1, 233 | außerdem darum besorgt zu sein, daß Männer reiferen Alters, 18 2, 1, 244 | müssen darauf ausgerichtet sein, daß die Alumnen gemäß ihrer 19 2, 1, 246 | ganzen Seminarlebens zu sein, so daß die Alumnen täglich 20 2, 1, 246 | frei gewählten Leiter für sein geistliches Leben hat, dem 21 2, 1, 246 | hat, dem er vertrauensvoll sein Gewissen eröffnen kann.~§ 22 2, 1, 254 | Glaubenslehre besorgt zu sein, so daß die Alumnen erfahren, 23 2, 1, 262 | der Pfarrseelsorge exemt sein; für alle, die im Seminar 24 2, 1, 262 | Rektor des Seminars oder sein Beauftragter wahr.~ 25 2, 1, 264 | diese Steuer muß allgemein sein, den Einkünften der von 26 2, 1, 264 | Erfordernissen des Seminars bemessen sein.~ 27 2, 1, 265 | Befugnis haben, inkardiniert sein, so daß es Kleriker ohne 28 2, 1, 275 | Gebetes untereinander eins zu sein und nach den Vorschriften 29 2, 1, 307 | Mitglied in mehreren Vereinen sein.~§ 3. Mitglieder von Ordensinstituten 30 2, 1, 310 | von Pflichten und Rechten sein; hierin zusammengeschlossene 31 2, 1, 317 | dürfen jene nicht Vorsitzende sein,, die in politischen Parteien 32 2, 1, 319 | anderes vorgesehen ist, sein Vermögen nach Maßgabe der 33 2, 1, 320 | nur aufgelöst werden, wenn sein Vorsitzender und die anderen 34 2, 1, 325 | von Gläubigen verwaltet sein Vermögen frei gemäß den 35 2, 1, 328 | hat dafür zu sorgen, daß sein Verein mit anderen Vereinen 36 2, 2, 332 | 2. Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist 37 2, 2, 351 | Kardinäle ein; nachdem aber sein Name vom Papst bekanntgemacht 38 2, 2, 353 | werden, kann öffentlich sein, wenn nämlich außer den 39 2, 2, 358 | Legat, d. h.~gleichsam als sein zweites Ich, zu vertreten, 40 2, 2, 375 | Diener in der Leitung zu sein.~§ 2. Die Bischöfe empfangen 41 2, 2, 383 | Zeuge vor allen der Bischof sein muß.~ 42 2, 2, 395 | mit Unterbrechung abwesend sein, wobei sichergestellt sein 43 2, 2, 395 | sein, wobei sichergestellt sein muß, daß der Diözese aus 44 2, 2, 395 | seiner Diözese abwesend sein.~§ 4. Wenn ein Bischof länger 45 2, 2, 415 | Ausübung seines Amtes gehindert sein, so hat sich der Metropolit 46 2, 2, 423 | darf nicht zugleich Ökonom sein; wenn der Diözesanökonom 47 2, 2, 445 | Partikularkonzil bemüht sich für sein Gebiet darum, daß für die 48 2, 2, 448 | sachlichen Um. stände es geraten sein lassen, kann eine Bischofskonferenz 49 2, 2, 473 | ernannt werden, der Priester sein muß und dem die Aufgabe 50 2, 2, 478 | Bischofsvikar müssen Priester sein, nicht Jünger als dreißig 51 2, 2, 483 | über jeden Verdacht erhaben sein; in den Fällen, in denen 52 2, 2, 483 | muß der Notar Priester sein.~ 53 2, 2, 487 | Archiv muß verschlossen sein; den Schlüssel dazu dürfen 54 2, 2, 492 | Diözesanbischof selbst oder sein Beauftragter vorsitzt, und 55 2, 2, 497 | Statuten geborene Mitglieder sein, die also mit Rücksicht 56 2, 2, 510 | vor allem darauf bedacht sein muß, daß den seelsorglichen 57 2, 2, 517 | des seelsorglichen Wirkens sein muß, der nämlich die Zusammenarbeit 58 2, 2, 518 | territorial abgegrenzt zu sein und alle Gläubigen eines 59 2, 2, 520 | Person kann nicht Pfarrer sein; wohl aber kann der Diözesanbischof, 60 2, 2, 520 | im Sinne des can.517, § 1 sein muß.~§ 2. Die in § 1 genannte 61 2, 2, 521 | auszeichnen, er muß durchdrungen sein von Seeleneifer sowie von 62 2, 2, 526 | Leiter gemäß can.517, § 1 sein; jede gegenteilige Gewohnheit 63 2, 2, 528 | hat er darauf bedacht zu sein, daß sie auch in den Familien 64 2, 2, 529 | Pfarrer darum bemüht zu sein, die seiner Sorge anvertrauten 65 2, 2, 533 | von der Pfarrei abwesend sein, jedoch höchstens einen 66 2, 2, 535 | pfarrlichen Bücher vorhanden sein, nämlich Taufbuch, Ehebuch, 67 2, 2, 535 | h. ein Archiv vorhanden sein, in dem die pfarrlichen 68 2, 2, 540 | das pfarrliche Vermögen sein könnte.~§ 3. Der Pfarradministrator 69 2, 2, 541 | übernehmen; sollten es mehrere sein, so der nach der Ernennung 70 2, 2, 555 | besonders um jene besorgt zu sein, die sich in Schwierigkeiten 71 2, 2, 568 | Seelsorge der Pfarrer teilhaftig sein können, wie z. B. Auswanderer, 72 2, 2, 570 | Kaplan Rektor dieser Kirche sein, wenn nicht die Sorge für 73 2, 3, 587 | die Grundnormen enthalten sein über die Leitung des Instituts 74 2, 3, 602 | allumfassende Versöhnung in Christus sein.~ 75 2, 3, 605 | aber sollen sich angelegen sein lassen, der Kirche vom Heiligen 76 2, 3, 605 | deren Förderern behilflich sein, ihre Vorhaben auf möglichst 77 2, 3, 607 | dargebrachtes Opfer, wodurch sein ganzes Dasein zu einer beständigen 78 2, 3, 610 | dabei muß sichergestellt sein, was für die ordnungsgemäße 79 2, 3, 619 | sollen ihnen ein Vorbild sein in der Übung der Tugenden 80 2, 3, 619 | gegenüber allen geduldig sein.~ 81 2, 3, 639 | Es muß aber gewährleistet sein, daß gegen denjenigen, der 82 2, 3, 651 | muß Mitglied des Instituts sein; er muß die ewigen Gelübde 83 2, 3, 651 | und rechtmäßig bestellt sein.~§ 2. Dem Novizenmeister 84 2, 3, 652 | sollen es sich angelegen sein lassen, bei der Aufgabe 85 2, 3, 655 | nicht länger als sechs Jahre sein.~ 86 2, 3, 660 | theoretisch und zugleich praktisch sein, gegebenenfalls mit Erwerb 87 2, 3, 668 | Eigenart des Instituts ganz auf sein Vermögen verzichten muß, 88 2, 3, 668 | Gelübdeablegung an rechtswirksam sein soll, in einer nach Möglichkeit 89 2, 3, 668 | teilweise oder ganz auf sein Vermögen verzichten will.~§ 90 2, 3, 668 | Instituts vollständig auf sein Vermögen verzichtet hat, 91 2, 3, 675 | vom Ordensgeist geprägt sein.~§ 2. Die apostolische Tätigkeit 92 2, 3, 686 | des obersten Leiters, dem sein Rat zugestimmt hat, kann 93 2, 3, 690 | Sache desselben Leiters sein, eine entsprechende, der 94 2, 3, 691 | überlegten Gründen erbitten;~sein Bittgesuch hat er dem obersten 95 2, 3, 699 | summarisch zum Ausdruck gebracht sein müssen.~§ 2. Bei den in 96 2, 3, 719 | ganzen geweihten Lebens sein.~§ 3. Frei sollen sie zum 97 2, 3, 722 | nicht kürzer als zwei Jahre sein darf, sind in den Konstitutionen 98 2, 3, 723 | Konstitutionen eine zeitliche zu sein.~§ 3. Nach Ablauf der Zeit 99 2, 3, 724 | Instituts eine ernste Sorge zu sein.~ 100 3, 0, 771 | eifrig darum besorgt zu sein, daß das Wort Gottes auch 101 3, 0, 788 | Katechumenat zuzulassen; sein Name ist in das dazu bestimmte 102 3, 0, 797 | der Schule wirklich frei sein; daher müssen die Gläubigen 103 3, 0, 797 | Gläubigen darum besorgt sein, daß die weltliche Gesellschaft 104 3, 0, 803 | katholischen Lehre geprägt sein; die Lehrer haben sich durch 105 3, 0, 804 | Ortsordinarius hat darum bemüht zu sein, daß sich diejenigen, die 106 3, 0, 822 | der Kirche sollen bemüht sein, bei der Erfüllung ihrer 107 3, 0, 822 | teilhaben, müssen darum besorgt sein, Hilfe für das pastorale 108 3, 0, 830 | 3. Der Gutachter muß sein Urteil schriftlich abgeben; 109 4, 1, 848 | immer darauf bedacht zu sein, daß Bedürftige nicht wegen 110 4, 1, 853 | liturgischen Bücher gesegnet sein.~ 111 4, 1, 861 | Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über 112 4, 1, 865 | christlichen Lebensführung erprobt sein; er ist auch aufzufordern, 113 4, 1, 874 | der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und 114 4, 1, 874 | zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;~ 115 4, 1, 874 | muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament 116 4, 1, 874 | kanonischen Strafe behaftet sein;~ er darf nicht Vater 117 4, 1, 874 | oder Mutter des Täuflings sein.~Can. 874 — § 2. Ein Getaufter, 118 4, 1, 880 | muß vom Bischof geweiht sein, auch wenn das Sakrament 119 4, 1, 902 | anderes erfordert oder geraten sein laßt, können Priester die 120 4, 1, 916 | der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen 121 4, 1, 924 | bereitet und noch frisch sein, so daß keine Gefahr der 122 4, 1, 924 | aus Weintrauben gewonnen sein und darf nicht verdorben 123 4, 1, 924 | und darf nicht verdorben sein.~ 124 4, 1, 933 | muß dabei ausgeschlossen sein.~ 125 4, 1, 934 | wird, muß ständig jemand da sein, der sie in seiner Obhut 126 4, 1, 938 | wird, darf nicht beweglich sein; er muß aus festem, undurchsichtigem 127 4, 1, 938 | gefertigt und so verschlossen sein, daß, soweit irgend möglich, 128 4, 1, 978 | Beichthören dessen eingedenk sein, daß er in gleicher Weise 129 4, 1, 985 | Der Novizenmeister und sein Gehilfe sowie der Rektor 130 4, 1, 987 | empfängt, muß er so disponiert sein, daß er sich unter Reue 131 4, 1, 996 | gewinnen, muß er getauft sein; er darf nicht exkommuniziert 132 4, 1, 996 | darf nicht exkommuniziert sein und muß sich wenigstens 133 4, 1, 1000 | eines Instruments geraten sein läßt.~ 134 4, 1, 1025 | nach can. 1051 durchgeführt sein.~§ 2. Darüber hinaus wird 135 4, 1, 1039 | er darüber unterrichtet sein, daß die Kandidaten sich 136 4, 1, 1054 | Maßgabe von Can. 535, § 2 in sein Taufbuch einzutragen hat.~ 137 4, 1, 1072 | Seelsorger haben darum besorgt zu sein, daß Jugendliche von der 138 4, 1, 1085 | nichtig oder aufgelöst worden sein, so ist deshalb eine neue 139 4, 1, 1105 | ist, muß er unterschrieben sein vom Auftraggeber und außerdem 140 4, 1, 1107 | Ehekonsens fortdauert, bis sein Widerruf feststeht.~ 141 4, 1, 1116 | Priester oder Diakon anwesend sein kann, dieser gerufen werden 142 4, 1, 1121 | Eheschließungsortes oder sein Vertreter, auch wenn keiner 143 4, 1, 1145 | fruchtlosem Ablauf der Frist sein Schweigen als negative Antwort 144 4, 1, 1152 | nachdrücklich empfohlen sein, daß ein Ehegatte, bewogen 145 4, 1, 1157 | muß ein neuer Willensakt sein, der auf jene Ehe gerichtet 146 4, 1, 1165 | Bedingungen des can. 1125 erfüllt sein; die Heilung in der Wurzel 147 4, 2, 1181 | wobei aber sichergestellt sein muß, daß die Begräbnisfeier 148 4, 3, 1221 | Feiern frei und kostenlos sein.~ 149 4, 3, 1236 | feststehenden Altars steinern zu sein, und zwar aus einem einzigen 150 4, 3, 1239 | kein Leichnam bestattet sein; andernfalls ist es nicht 151 5, 0, 1292 | oder Zustimmung beteiligt sein müssen, dürfen Rat oder 152 5, 0, 1299 | kanonischen Rechts frei über sein Vermögen zu bestimmen vermag, 153 5, 0, 1307 | zugänglichen Ort einsehbar sein muß, damit die Erfüllung 154 6, 1, 1326 | Begleitumständen vernünftigerweise auf sein Verharren im schlechten 155 6, 1, 1326 | der seine Autorität oder sein Amt zum Begehen einer Straftat 156 6, 1, 1328 | werden, die aber geringer sein muß als die, welche für 157 6, 1, 1336 | können nur jene Sühnestrafen sein, die in § 1, n. 3 aufgeführt 158 7, 1, 1420 | mindestens dreißig Jahre alt sein.~§ 5. Mit der Sedisvakanz 159 7, 1, 1421 | bestellen, die Kleriker sein müssen.~§ 2. Die Bischofskonferenz 160 7, 1, 1421 | des kanonischen Rechtes zu sein.~ 161 7, 1, 1430 | öffentliche Wohl gefährdet sein kann, und für Strafsachen 162 7, 1, 1431 | öffentliche Wohl gefährdet sein kann oder nicht, sofern 163 7, 1, 1435 | können Kleriker oder Laien sein, sollen einen guten Leumund 164 7, 1, 1435 | die Gerechtigkeit bewährt sein.~ 165 7, 1, 1439 | dem Diözesanbischof über sein Gericht zukommen.~ 166 7, 1, 1444 | auf Bitten der Parteien an sein Gericht gezogen und der 167 7, 1, 1446 | Bischöfe, sollen eifrig bemüht sein, daß Rechtsstreitigkeiten 168 7, 1, 1446 | und ihnen behilflich zu sein, daß sie in gemeinsamer 169 7, 1, 1461 | absolut unzuständig zu sein.~ 170 7, 1, 1468 | festgelegten Stunden geöffnet sein.~ 171 7, 1, 1470 | im Gerichtssaal zugegen sein, die das Gesetz oder der 172 7, 1, 1472 | müssen schriftlich abgefaßt sein.~§ 2. Die einzelnen Blätter 173 7, 1, 1483 | volljährig und gut beleumundet sein; der Anwalt muß außerdem 174 7, 1, 1483 | muß außerdem katholisch sein, sofern der Diözesanbischof 175 7, 1, 1483 | sonst wirklich sachkundig sein, und er muß vom Diözesanbischof 176 7, 1, 1483 | Diözesanbischof zugelassen sein.~ 177 7, 1, 1486 | Berufung einzulegen, sofern sein Auftraggeber nicht widerspricht.~ 178 7, 2, 1504 | Ortes, wo der Kläger oder sein Prozeßbevollmächtigter wohnt 179 7, 2, 1504 | Zustellungen erreichbar zu sein erklärt;~ den Wohnsitz 180 7, 2, 1512 | Sache auf, unangefochten zu sein;~ wird die Sache zur eigenen 181 7, 2, 1515 | auf, in gutem Glauben zu sein; daher muß er, wenn er zur 182 7, 2, 1522 | anderen Prozeß erheblich sein, wenn der Streit zwischen 183 7, 2, 1524 | Verzicht muß, um gültig zu sein, schriftlich erfolgen und 184 7, 2, 1548 | Zeugen müssen dem Richter auf sein rechtmäßiges Befragen wahrheitsgemäß 185 7, 2, 1549 | 1549 — Jeder kann Zeuge sein, sofern er vom Recht nicht 186 7, 2, 1557 | dem Richter den Grund für sein Fernbleiben mitzuteilen.~ 187 7, 2, 1559 | bei der Vernehmung zugegen sein, sofern der Richter nicht 188 7, 2, 1564 | zu Befragenden angepaßt sein, nicht mehreres zugleich 189 7, 2, 1564 | hinterlistig und nicht so sein, daß sie die Antwort nahelegen; 190 7, 2, 1564 | die Prozeßsache bezogen sein.~ 191 7, 2, 1578 | Jeder Sachverständige hat sein Gutachten getrennt von den 192 7, 2, 1596 | Klageantrag einreichen, in dem er sein Recht auf Eintritt in den 193 7, 2, 1609 | daß im Fall der Berufung sein Urteilsgutachten dem Obergericht 194 7, 2, 1610 | Der Einzelrichter wird sein Urteil selbst abfassen.~§ 195 7, 3, 1678 | des can.1559, zugegen zu sein;~ Gerichtsakten, selbst 196 7, 3, 1695 | seelsorgerlichen Mitteln bemüht sein, die Gatten zu versöhnen 197 7, 3, 1696 | can. 1433 daran beteiligt sein.~ 198 7, 3, 1701 | Bandverteidiger beteiligt sein.~§ 2. Ein Rechtsbeistand 199 7, 4, 1717 | nicht als Richter tätig sein.~ 200 7, 4, 1725 | Recht, daß er selbst oder sein Anwalt oder sein Prozeßbevollmächtigter 201 7, 4, 1725 | selbst oder sein Anwalt oder sein Prozeßbevollmächtigter sich 202 7, 5, 1744 | hat, ohne verhindert zu sein, oder lehnt der Pfarrer 203 7, 5, 1752 | immer das oberste Gesetz sein muß.~ ~ ~


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