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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

bischof

    Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | erlassen.~ ~ ~JOHANNES PAUL~BISCHOF~DIENER DER DIENER GOTTES~ 2 AposKons | zu führen ist, das der Bischof einleitet, jedoch nach vorheriger 3 AposKons | derartigen Erhebungen hat der Bischof nach den von der Heiligen 4 AposKons | veröffentlicht haben, so hat der Bischof dafür Sorge zu tragen, daß 5 AposKons | sein, so hat hierauf der Bischof anzuordnen, daß die sonstigen 6 AposKons | erstellen haben.~ Sollte der Bischof aufgrund der bisherigen 7 AposKons | Kongregation zu übersenden.~ ~Der Bischof hat außerdem eine Erklärung 8 AposKons | KONGREGATION~ ~ ~13) Wenn der Bischof sämtliche, das Verfahren 9 AposKons | Untersekretär, ob bei den vom Bischof vorgenommenen Erhebungen 10 2, 1, 239 | Priester zu wenden, die vom Bischof für diese Aufgabe bestellt 11 2, 1, 245 | ergeben sind und dem eigenen Bischof als dessen treue Mitarbeiter 12 2, 1, 253 | kirchenrechtlichen Disziplinen dürfen vom Bischof bzw. von den beteiligten 13 2, 1, 264 | Seminars gesorgt ist, kann der Bischof neben der in can. 1266 genannten 14 2, 1, 271 | daß die mit dem anderen Bischof eingegangenen Vereinbarungen 15 2, 1, 278 | untereinander und mit dem eigenen Bischof dienen.~§ 3. Die Kleriker 16 2, 2, 331 | Can. 331 — Der Bischof der Kirche von Rom, in dem 17 2, 2, 332 | der Gewählte noch nicht Bischof ist, ist er sofort zum Bischof 18 2, 2, 332 | Bischof ist, ist er sofort zum Bischof zu weihen.~§ 2. Falls der 19 2, 2, 351 | auszeichnen; wer noch nicht Bischof ist, muß die Bischofsweihe 20 2, 2, 355 | zum Papst Gewählten zum Bischof zu weihen, wenn dieser noch 21 2, 2, 369 | des Gottesvolkes, der dem Bischof in Zusammenarbeit mit dem 22 2, 2, 382 | 382 — § 1. Der berufene Bischof darf sich nicht in die Ausübung 23 2, 2, 382 | wenn er noch nicht zum Bischof geweiht worden ist, innerhalb 24 2, 2, 382 | dessen Empfang.~§ 3. Der Bischof ergreift dadurch in kanonischer 25 2, 2, 383 | dessen Zeuge vor allen der Bischof sein muß.~ 26 2, 2, 388 | genannten Tagen muß der Bischof die Messe für das Volk persönlich 27 2, 2, 388 | zu applizieren.~§ 3. Ein Bischof, dem außer der eigenen Diözese 28 2, 2, 388 | anvertraute Volk.~§ 4. Wenn ein Bischof der in den §§ 1—3 genannten 29 2, 2, 391 | gesetzgebende Gewalt übt der Bischof selbst aus, die ausführende 30 2, 2, 392 | Gesamtkirche wahren muß, ist der Bischof gehalten, die gemeinsame 31 2, 2, 394 | Can. 394 — § 1. Der Bischof hat die verschiedenen Weisen 32 2, 2, 395 | abwesend sein.~§ 4. Wenn ein Bischof länger als sechs Monate 33 2, 2, 396 | Can. 396 — § 1. Der Bischof ist verpflichtet, die Diözese 34 2, 2, 396 | anderen Priester.~§ 2. Der Bischof kann sich Kleriker als Begleiter 35 2, 2, 397 | Niederlassungen kann der Bischof nur in den Fällen visitieren, 36 2, 2, 398 | Can. 398 — Der Bischof hat die Pastoralvisitation 37 2, 2, 399 | Diözesanleitung fällt, kann der Bischof für dieses Mal von Erstellung 38 2, 2, 402 | Can. 402 — § 1. Der Bischof, dessen Amtsverzicht angenommen 39 2, 2, 402 | einem Verzicht leistenden Bischof ein hinreichender und würdiger 40 2, 2, 409 | Bischofskoadjutor sofort Bischof der Diözese, für die er 41 2, 2, 409 | Besitzergreifung durch den neuen Bischof alle und nur die Vollmachten 42 2, 2, 416 | Absetzung, sobald sie dem Bischof mitgeteilt worden ist.~ 43 2, 2, 418 | Versetzung an gerechnet, muß der Bischof die neue Diözese aufsuchen 44 2, 2, 418 | Diözese hat der Versetzte Bischof in seiner bisherigen Diözese 45 2, 2, 430 | Diözese durch den neuen Bischof.~§ 2. Die Amtsenthebung 46 2, 2, 436 | Handlungen ausüben wie ein Bischof in der eigenen Diözese.~ 47 2, 2, 461 | dies anraten.~§ 2. Wenn ein Bischof die Sorge für mehrere Diözesen 48 2, 2, 461 | eine Diözese als eigener Bischof, für eine andere aber als 49 2, 2, 471 | wie sie vom Recht oder vom Bischof festgelegt worden sind.~ 50 2, 2, 473 | zu ernennen.~§ 4. Wo der Bischof es für angebracht hält, 51 2, 2, 478 | anvertraut werden, der mit dem Bischof bis zum vierten Grad blutsverwandt 52 2, 2, 479 | ausgenommen, die sich der Bischof selbst vorbehalten hat oder 53 2, 2, 479 | sind jene Fälle, die der Bischof sich oder dem Generalvikar 54 2, 2, 479 | der Apostolische Stuhl dem Bischof gewährt hat, sowie der Vollzug 55 2, 2, 487 | Schlüssel dazu dürfen nur der Bischof und der Kanzler haben; niemandem 56 2, 2, 490 | Can. 490 — § 1. Nur der Bischof darf den Schlüssel zum Geheimarchiv 57 2, 2, 492 | aus wenigstens drei vom Bischof ernannten Gläubigen besteht, 58 2, 2, 492 | sind Personen, die mit dem Bischof bis zum vierten Grad blutsverwandt 59 2, 2, 494 | In jeder Diözese hat der Bischof nach Anhörung des Konsultorenkoflegiums 60 2, 2, 494 | schwerwiegenden Grund, den der Bischof zu würdigen hat, nach Anhören 61 2, 2, 494 | Ausgaben zu tätigen, die der Bischof oder andere von ihm dazu 62 2, 2, 495 | Aufgabe besteht darin, den Bischof bei der Leitung der Diözese 63 2, 2, 501 | Besitzergreifung muß der Bischof den Priesterrat neu bilden.~§ 64 2, 2, 513 | Vorschriften der Statuten, die vom Bischof gegeben werden.~§ 2. Im 65 2, 2, 517 | Zusammenarbeit zu leiten und dem Bischof gegenüber zu verantworten 66 2, 2, 529 | Er hat mit dem eigenen Bischof und mit dem Presbyterium 67 2, 2, 538 | damit er gültig wird, vom Bischof angenommenen Amtsverzicht 68 2, 2, 544 | bevor aber ein anderer vom Bischof ernannt wird, versieht dieses 69 2, 2, 554 | Pfarrei verbunden ist, hat der Bischof einen Priester auszuwählen, 70 2, 3, 625 | diözesanen Rechts führt der Bischof des Hauptsitzes den Vorsitz.~§ 71 2, 3, 688 | zu seiner Gültigkeit vom Bischof der Niederlassung bestätigt 72 2, 3, 691 | Rechts aber kann es auch der Bischof der Diözese gewähren, in 73 2, 3, 693 | gewährt, bevor er einen Bischof gefunden hat, der ihn in 74 2, 3, 693 | inkardiniert, sofern ihn der Bischof nicht zurückgewiesen hat.~ 75 2, 3, 700 | steht die Bestätigung dem Bischof der Diözese zu, in der die 76 2, 3, 701 | nicht ausüben, bis er einen Bischof findet, der ihn nach einer 77 2, 3, 707 | 1. Ein emeritierter Bischof aus dem Ordensstand kann 78 2, 3, 715 | Art der Ordensleute vom Bischof abhängig.~ 79 2, 3, 738 | inkardinierten Mitglieds zum eigenen Bischof werden in den Konstitutionen 80 3, 0, 756 | Maßgabe des Rechtes einige Bischof e gemeinsam für verschiedene 81 3, 0, 757 | in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium 82 3, 0, 758 | Verkündigung des Evangeliums vom Bischof in angemessener Weise zur 83 3, 0, 759 | auch zur Mitarbeit mit dem Bischof und den Priestern bei der 84 3, 0, 833 | Apostolischen Stuhls, alle zum Bischof samt Ernannten, ebenso diejenigen, 85 4, 1, 847 | Bestimmung des can.999, n. 2 vom Bischof geweiht oder gesegnet wurde, 86 4, 1, 847 | heiligen Öle vom eigenen Bischof zu erbitten und sie in geziemender 87 4, 1, 861 | Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon, 88 4, 1, 880 | zu verwenden ist, muß vom Bischof geweiht sein, auch wenn 89 4, 1, 882 | Spender der Firmung ist der Bischof; gültig spendet dieses Sakrament 90 4, 1, 884 | sie durch einen anderen Bischof gespendet wird; wenn eine 91 4, 1, 884 | schwerwiegendem Grund können der Bischof und ebenso der Priester, 92 4, 1, 886 | Can. 886 — § 1. Der Bischof spendet in seiner Diözese 93 4, 1, 886 | erlaubt spendet, bedarf der Bischof, wenn es sich nicht um seine 94 4, 1, 910 | heiligen Kommunion ist der Bischof, der Priester und der Diakon.~§ 95 4, 1, 999 | Can. 999Außer dem Bischof kann das bei der Krankensalbung 96 4, 1, 1012 | heiligen Weihe ist der geweihte Bischof.~ 97 4, 1, 1013 | Can. 1013 — Keinem Bischof ist es gestattet, jemanden 98 4, 1, 1013 | gestattet, jemanden zum Bischof zu weihen, wenn nicht zuvor 99 4, 1, 1014 | erteilt worden ist, hat der Bischof, der bei einer Bischofsweihe 100 4, 1, 1015 | Diakonat ist vom eigenen Bischof oder aufgrund von dessen 101 4, 1, 1015 | Untergebenen hat der eigene Bischof persönlich zu weihen, wenn 102 4, 1, 1015 | erteilen, sofern er geweihter Bischof ist.~ 103 4, 1, 1016 | Can. 1016 — Eigener Bischof im Hinblick auf die Erteilung 104 4, 1, 1016 | Weltklerus angehören wollen, der Bischof der Diözese, in der der 105 4, 1, 1016 | Weltklerikern ist es der Bischof der Diözese, in die der 106 4, 1, 1017 | Can. 1017 — Ein Bischof darf außerhalb des eigenen 107 4, 1, 1018 | ausstellen:~ der eigene Bischof nach can.1016, 2 der Apostolische 108 4, 1, 1021 | Weiheentlaßschreiben können an jeden Bischof gerichtet werden, der in 109 4, 1, 1021 | Indult ist hiervon nur der Bischof eines von dem Ritus des 110 4, 1, 1022 | Can. 1022 — Der weihende Bischof darf nach Erhalt des rechtmäßigen 111 4, 1, 1025 | anzusehen ist.~§ 3. Der Bischof, der einen eigenen Untergebenen 112 4, 1, 1030 | Can. 1030 — Der eigene Bischof bzw. der zuständige höhere 113 4, 1, 1032 | eine angemessene, von dem Bischof bzw. dem zuständigen höheren 114 4, 1, 1036 | darf, hat er dem eigenen Bischof bzw. dem zuständigen höheren 115 4, 1, 1039 | bestimmt werden; bevor der Bischof zur Weiheerteilung schreitet, 116 4, 1, 1052 | Can. 1052 — § 1. Damit der Bischof zu einer Weihespendung, 117 4, 1, 1052 | erwiesen ist.~§ 2. Damit ein Bischof einem, der jemand anders 118 4, 1, 1052 | ungeachtet all dessen der Bischof aus bestimmten Gründen an 119 4, 1, 1053 | Geweihten hat der weihende Bischof ein authentisches Zeugnis 120 4, 1, 1053 | Weiheentlaßschreiben von einem fremden Bischof erteilt worden ist, haben 121 4, 2, 1169 | diejenigen vornehmen, welche die Bischof sweihe empfangen haben, 122 4, 3, 1206 | gleichgestellt sind; sie können jedem Bischof oder, in Ausnahmefällen, 123 6, 1, 1355 | dasselbe kann auch jeder Bischof in der sakramentalen Beichte.~ 124 6, 2, 1370 | 2. Wer so gegen einen Bischof handelt, zieht sich die 125 6, 2, 1382 | Can. 1382 — Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen 126 6, 2, 1382 | päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von 127 6, 2, 1383 | Can. 1383 — Einem Bischof, der gegen die Vorschrift 128 7, 1, 1419 | juristischen Person, die vom Bischof vertreten wird, so entscheidet 129 7, 1, 1420 | Gerichtsvikar bildet mit dem Bischof ein Gericht; er kann aber 130 7, 1, 1420 | Fälle entscheiden, die der Bischof sich vorbehält.~§ 3. Dem 131 7, 1, 1420 | sobald jedoch der neue Bischof von seinem Bistum Besitz 132 7, 1, 1421 | 1. Im Bistum sind vom Bischof Diözesanrichter zu bestellen, 133 7, 1, 1423 | einem von diesen bestimmten Bischof alle Vollmachten zu, die 134 7, 1, 1425 | Exkommunikation.~§ 2. Der Bischof kann schwierigere oder bedeutendere 135 7, 1, 1425 | übertragen.~§ 3. Sofern der Bischof in Einzelfällen nichts anderes 136 7, 1, 1425 | Erlaubnis erteilen, daß der Bischof die Gerichtssachen einem 137 7, 1, 1428 | Personen auszuwählen, die vom Bischof für diese Aufgabe ermächtigt 138 7, 1, 1428 | ermächtigt sind.~§ 2. Der Bischof kann zur Aufgabe eines Vernehmungsrichters 139 7, 1, 1436 | Grund können sie jedoch vom Bischof abberufen werden.~ 140 7, 1, 1439 | oder ein von ihr bestimmter Bischof alle Vollmachten, die dem 141 7, 1, 1449 | entscheidet darüber der Bischof, der Gerichtsherr ist.~§ 142 7, 1, 1449 | Gerichtsherr ist.~§ 3. Ist der Bischof Richter und richtet sich 143 7, 1, 1488 | rückfällig ist, von dem Bischof, der Gerichtsherr ist, aus 144 7, 2, 1649 | Can. 1649 — § 1. Der Bischof, dem die Leitung des Gerichtes 145 7, 2, 1653 | anderes bestimmt, muß der Bischof jener Diözese, in der das 146 7, 3, 1699 | begründet ist, so muß der Bischof die Durchführung des Verfahrens 147 7, 3, 1699 | das Dekret, mit dem der Bischof die Bittschrift abweist, 148 7, 3, 1700 | Vorschrift des can. 1681 soll der Bischof die Erhebung in diesen Verfahren 149 7, 3, 1701 | wird nicht zugelassen; der Bischof kann jedoch wegen der Schwierigkeit 150 7, 3, 1704 | einem geeigneten Bericht dem Bischof zu übergeben, der ein Gutachten 151 7, 3, 1704 | jedoch der auf tragerteilende Bischof zu erstatten, dem der Untersuchungsrichter 152 7, 3, 1705 | Can. 1705 — § 1. Der Bischof hat sämtliche Akten zusammen 153 7, 3, 1705 | erforderlich, so wird dies dem Bischof unter Angabe der Punkte 154 7, 3, 1706 | Apostolischen Stuhl dem Bischof übersandt; dieser wird aber 155 7, 3, 1707 | verwickelten Fällen soll der Bischof den Apostolischen Stuhl 156 7, 5, 1733 | Anordnungen, so kann der Bischof einen Rat oder ein Amt dieser 157 7, 5, 1734 | eine Beschwerde beim Bischof gegen Dekrete ihm unterstellter 158 7, 5, 1734 | nicht die Entscheidung vom Bischof ergangen ist;~ Beschwerden 159 7, 5, 1742 | 1740 vorliegt, so hat der Bischof die Angelegenheit mit zwei 160 7, 5, 1743 | vorausgesetzt, daß die Bedingung vom Bischof als rechtlich zulässig angenommen 161 7, 5, 1744 | geantwortet, so hat der Bischof seine Aufforderung zu wiederholen 162 7, 5, 1744 | verlängern.~§ 2. Steht für den Bischof fest, daß der Pfarrer die 163 7, 5, 1744 | Verzicht ab, so soll der Bischof das Enthebungsdekret erlassen.~ 164 7, 5, 1745 | Gründe vorbringt, die dem Bischof unzureichend scheinen, so 165 7, 5, 1745 | unzureichend scheinen, so hat der Bischof zur Gültigkeit des weiteren 166 7, 5, 1746 | Enthebung des Pfarrers hat der Bischof Maßnahmen für dessen Versorgung 167 7, 5, 1747 | jenem übergeben, dem der Bischof die Pfarrei anvertraut hat.~§ 168 7, 5, 1747 | kann, so soll es ihm der Bischof sogar zum ausschließlichen 169 7, 5, 1747 | Beschwerde anhängig ist, kann der Bischof einen neuen Pfarrer nicht 170 7, 5, 1748 | versetzt wird, soll der Bischof ihm die Versetzung schriftlich 171 7, 5, 1750 | Can. 1750 — Glaubt der Bischof trotz der vorgebrachten 172 7, 5, 1751 | weiterhin und glaubt der Bischof, die Versetzung sei vorzunehmen, 173 7, 5, 1751 | verstrichen, so hat der Bischof die Pfarrei als vakant zu


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