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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

ihm

    Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | Zeiten stellt er kraft des ihm anvertrauten schwerwiegenden 2 AposKons | Vorgänger Sixtus V. der von ihm errichteten Ritenkongregation 3 AposKons | einzuholen und sich von ihm zugleich über die Gründe 4 AposKons | Sollte der Diener Gottes von ihm verfertigte Schriften veröffentlicht 5 AposKons | Papst übergeben; allein ihm steht das Recht zu, darüber 6 1, 0, 20 | dies ausdrücklich sagt oder ihm unmittelbar entgegengesetzt 7 1, 0, 30 | 29 nicht er1assen, wenn ihm dies nicht in einzelnen 8 1, 0, 36 | nicht auf andere als die in ihm angesprochenen Fälle ausgedehnt 9 1, 0, 40 | geprüft hat, außer es wurde ihm vorherige Kenntnis dieses 10 1, 0, 45 | Der Vollzieher darf, wenn ihm beim Vollzug eines Verwaltungsaktes 11 1, 0, 74 | Wenngleich jemand von einem ihm mündlich gewährten Gnadenerweis 12 1, 0, 74 | sooft dies rechtmäßig von ihm verlangt wird.~ 13 1, 0, 84 | Can. 84 — Wer eine ihm durch Privileg verliehene 14 1, 0, 84 | mißbraucht, verdient, daß ihm das Privileg selbst entzogen 15 1, 0, 84 | Ordinarius einem, der ein von ihm selbst gewährtes Privileg 16 1, 0, 132 | jeden Ordinarius über, der ihm in der Leitung nachfolgt.~ 17 1, 0, 138 | dies so zu verstehen, daß ihm auch all das gewährt worden 18 1, 0, 177 | innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Nichtannahme bekannt 19 1, 0, 179 | Angelegenheiten, und etwa von ihm vorgenommene Handlungen 20 1, 0, 193 | jemand eines Amtes, das ihm auf bestimmte Zeit übertragen 21 2, 1, 204 | Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird.~ 22 2, 1, 255 | Ziel verfolgen, so ist in ihm doch eine pastorale Ausbildung 23 2, 1, 268 | nach Erhalt des Schreibens ihm gegenüber schriftlich Widerspruch 24 2, 1, 292 | Stand verliert, verliert mit ihm auch die dem klerikalen 25 2, 1, 292 | Vorschrift des can.~291; ihm ist verboten, die Weihegewalt 26 2, 1, 292 | 976; ohne weiteres sind ihm alle Ämter, Aufgaben und 27 2, 1, 306 | aufgenommen und nicht von ihm rechtmäßig ausgeschlossen 28 2, 1, 325 | Verwendung des Vermögens, das ihm zu frommen Zwecken geschenkt 29 2, 2, 334 | Bischöfe zur Seite, die mit ihm auf verschiedene Weisen 30 2, 2, 334 | Bischofssynode zählt. Hilfe bieten ihm außerdem die Kardinäle sowie 31 2, 2, 338 | Ökumenisches Konzil einzuberufen, ihm persönlich oder durch andere 32 2, 2, 344 | Synode einzuberufen, sooft es ihm angebracht erscheint, und 33 2, 2, 350 | Kardinalpriestern ein, die nach ihm zur Kardinalswürde erhoben 34 2, 2, 358 | nur die Befugnisse, die ihm vom Papst selbst übertragen 35 2, 2, 359 | Kirche nur die Gewalt, die ihm durch besonderes Gesetz 36 2, 2, 364 | Aufträge zu erfüllen, die ihm vom Apostolischen Stuhl 37 2, 2, 369 | ihrem Hirten anhängt und von ihm durch das Evangelium und 38 2, 2, 381 | Diözesanbischof kommt in der ihm anvertrauten Diözese alle 39 2, 2, 382 | nicht in die Ausübung des ihm übertragenen Amtes einmischen, 40 2, 2, 383 | hat die Nichtgetauften als ihm im Herrn anempfohlen anzusehen, 41 2, 2, 386 | hat er mit Mitteln, die ihm geeignet scheinen, in fester 42 2, 2, 388 | Feiertagen eine Messe für das ihm anvertraute Volk applizieren.~§ 43 2, 2, 388 | einzigen Messe für das ganze ihm anvertraute Volk.~§ 4. Wenn 44 2, 2, 391 | des Diözesanbischofs, die ihm anvertraute Teilkirche nach 45 2, 2, 395 | Bischofskonferenz oder wenn ihm eine andere Aufgabe rechtmäßig 46 2, 2, 399 | Papst über den Stand der ihm anvertrauten Diözese Bericht 47 2, 2, 406 | hat der Diözesanbischof ihm vor allen anderen das zu 48 2, 2, 407 | sie in Übereinstimmung mit ihm in Dienst und Gesinnung 49 2, 2, 409 | diese seine Gewalt, die ihm vom Recht übertragen ist, 50 2, 2, 430 | Amtsverzicht, der vielleicht von ihm selbst ausgesprochen wird, 51 2, 2, 434 | diesem Konvent nicht zu, wenn ihm nicht einige Vollmachten 52 2, 2, 435 | Erzbischof der Diözese ist, die ihm anvertraut worden ist; dieses 53 2, 2, 457 | Geschäfte durchzuführen, die ihm nach Maßgabe der Statuten 54 2, 2, 458 | erstellen, deren Abfassung ihm vom Vorsitzenden der Konferenz 55 2, 2, 461 | Diözesansynode aus allen ihm anvertrauten Diözesen einberufen.~ 56 2, 2, 473 | geordnet sind, daß sie dem ihm anvertrauten Teil des Gottesvolkes 57 2, 2, 475 | ordentlicher Gewalt ausgestattet, ihm bei der Leitung der ganzen 58 2, 2, 477 | frei ernannt und können von ihm frei abberufen werden; ein 59 2, 2, 489 | vom Ort entfernen kann; in ihm müssen die geheimzuhaltenden 60 2, 2, 491 | historische Bedeutung haben, in ihm sorgfältig aufbewahrt und 61 2, 2, 493 | Außer den Aufgaben, die ihm in Buch V Kirchen vermögen 62 2, 2, 494 | Bischof oder andere von ihm dazu Beauftragte rechtmäßig 63 2, 2, 495 | um das pastorale Wohl des ihm anvertrauten Teiles des 64 2, 2, 500 | Priesterrat einzuberufen, ihm vorzustehen, die in ihm 65 2, 2, 500 | ihm vorzustehen, die in ihm zu behandelnden Beratungsgegenstände 66 2, 2, 501 | Priesterrat oder ein Teil von ihm innerhalb von fünf Jahren 67 2, 2, 501 | Wenn der Priesterrat die ihm zum Wohl der Diözese übertragene 68 2, 2, 503 | Aufgaben zu erfüllen, die ihm im Recht oder vom Diözesanbischof 69 2, 2, 519 | ist der eigene Hirte der ihm übertragenen Pfarrei; er 70 2, 2, 519 | nimmt die Seelsorge für die ihm anvertraute Gemeinschaft 71 2, 2, 527 | Ortsordinarius oder ein von ihm delegierter Priester führt 72 2, 2, 534 | Feiertagen eine Messe für das ihm anvertraute Volk zu applizieren; 73 2, 2, 534 | nur einer Messe für das ihm insgesamt anvertraute Volk 74 2, 2, 536 | der Pfarrer vorsteht; in ihm sollen Gläubige zusammen 75 2, 2, 537 | erlassenen Normen unterliegt; in ihm sollen nach den genannten 76 2, 2, 555 | außer den Befugnissen, die ihm durch das Partikularrecht 77 2, 2, 555 | gepflegt wird.~§ 2. In dem ihm anvertrauten Dekanat hat 78 2, 2, 558 | pfarrlichen Amtshandlungen in der ihm anvertrauten Kirche durchzuführen, 79 2, 2, 559 | Der Rektor kann in der ihm anvertrauten Kirche auch 80 2, 2, 567 | vorzunehmen oder zu leiten; es ist ihm aber nicht erlaubt, sich 81 2, 3, 588 | Über-~lieferung festgelegte, ihm eigentümliche Aufgabe hat, 82 2, 3, 589 | Stuhl errichtet oder von ihm durch förmliches Dekret 83 2, 3, 603 | unter seiner Leitung die ihm eigentümliche Lebensweise 84 2, 3, 635 | des Vermögens, wodurch die ihm eigene Armut gefördert, 85 2, 3, 647 | Zeiträume in einer anderen von ihm bestimmten Niederlassung 86 2, 3, 651 | Mitarbeiter beigegeben werden, die ihm unterstellt sind im Hinblick 87 2, 3, 668 | er für das Institut. Was ihm aufgrund einer Pension, 88 2, 3, 668 | Rechtshandlungen ungültig. Was ihm aber nach der Verzichtsleistung 89 2, 3, 681 | Durchführung des Werkes, die ihm zur Verfügung zu stellenden 90 2, 3, 682 | Ordensangehörige kann des ihm übertragenen Amtes frei 91 2, 3, 695 | Kenntnis zu bringen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung 92 2, 3, 695 | schriftlich abgefaßten und von ihm selbst unterschriebenen 93 2, 3, 698 | Verbindung zu treten und ihm seine Verteidigungsgründe 94 2, 3, 699 | Entlassung zu entscheiden; ihm hat der Obere die von seinem 95 2, 3, 701 | von can.693 aufnimmt oder ihm zumindest die Ausübung der 96 2, 3, 702 | Ordensinstitut austritt oder aus ihm rechtmäßig entlassen wurde, 97 2, 3, 702 | wurde, kann für jegliche in ihm geleistete Arbeit von demselben 98 2, 3, 706 | besitzt er in bezug auf das ihm zufallende Vermögen das 99 2, 3, 706 | Vermögens, das er hatte;~was ihm später zufällt, erwirbt 100 2, 3, 706 | er über das Vermögen, das ihm nicht im Hinblick auf seine 101 3, 0, 806 | oder geleiteten Schulen; ihm steht es ferner zu, Vorschriften 102 3, 0, 816 | Anerkennung eingerichtet werden; ihm kommt auch deren oberste 103 3, 0, 830 | eines jeden Ortsordinarius, ihm geeignet erscheinende Personen 104 4, 0, 838 | Diözesanbischof steht es zu, in der ihm anvertrauten Kirche innerhalb 105 4, 1, 851 | dieses Sakraments und die mit ihm zusammenhängenden Verpflichtungen 106 4, 1, 863 | anzutragen, damit sie von ihm persönlich gespendet wird, 107 4, 1, 869 | Taufsakrament dargelegt wurde und ihm bzw., falls es sich um ein 108 4, 1, 886 | auch den Gläubigen, die ihm nicht untergeben sind, außer 109 4, 1, 887 | besitzt, spendet in dem ihm zugewiesenen Gebiet dieses 110 4, 1, 920 | Zeit erfüllt werden, wenn ihm nicht aus gerechtem Grund 111 4, 1, 955 | baldmöglichst ihre Feier ihm genehmen Priestern anzuvertrauen, 112 4, 1, 986 | verpflichtet, daß die Beichten der ihm anvertrauten Gläubigen gehört 113 4, 1, 1030 | zuständige höhere Obere kann ihm untergebenen Diakonen, die 114 4, 1, 1032 | Seelsorge teilhaben, bevor ihm der Presbyterat erteilt 115 4, 1, 1051 | anderer Mittel bedienen, die ihm, je nach den zeitlichen 116 4, 1, 1052 | Weihen zweifelt, darf er ihm die Weihe nicht erteilen.~ 117 4, 1, 1143 | Partner nach Empfang der Taufe ihm berechtigten Anlaß zur Trennung 118 4, 1, 1148 | katholischen Kirche, sofern es ihm schwerfällt, bei der ersten 119 4, 2, 1169 | Segnungen vornehmen, die ihm von Rechts wegen ausdrücklich 120 4, 2, 1173 | und Gebet und tritt bei ihm ein für das Heil der ganzen 121 4, 2, 1180 | verstorbenen Gläubigen auf ihm zu beerdigen, wenn nicht 122 4, 2, 1195 | die Erfüllung des Gelübdes ihm zum Nachteil gereicht.~ 123 4, 2, 1203 | Gelübde aufschieben, von ihm dispensieren oder es umwandeln 124 4, 3, 1206 | Diözesanbischof zu und jenen, die ihm von Rechts wegen gleichgestellt 125 4, 3, 1220 | Gotteshaus ziemen, und daß von ihm ferngehalten wird, was mit 126 4, 3, 1239 | ist es nicht erlaubt, auf ihm die Messe zu feiern.~ 127 5, 0, 1263 | Gesetze und Gewohnheiten, die ihm weitergehende Rechte einräumen.~ 128 5, 0, 1272 | Stuhl abgestimmter und von ihm genehmigter Normen, das 129 5, 0, 1276 | Vermögens zu überwachen, das den ihm unterstellten öffentlichen 130 5, 0, 1276 | unbeschadet der Rechtstitel, die ihm weitergehende Rechte einräumen.~§ 131 5, 0, 1281 | Vermögensverwaltungsrates derartige Akte für die ihm unterstellten Personen festzulegen.~§ 132 5, 0, 1301 | Vollstrecker sind gehalten, ihm nach Erledigung ihrer Aufgabe 133 5, 0, 1302 | Treuhandschaft Kenntnis geben und ihm alles auf diese Weise übertragene 134 5, 0, 1308 | angehalten werden kann.~§ 4. Ihm steht die Vollmacht zu, 135 6, 1, 1320 | unterstehen, können sie von ihm mit Strafen belegt werden.~ 136 6, 1, 1321 | bestraft, es sei denn, die von ihm begangene äußere Verletzung 137 6, 1, 1347 | Widersetzlichkeit aufzugeben, und ihm eine entsprechende Zeitspanne 138 6, 2, 1382 | weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe empfängt, zieht 139 6, 2, 1393 | Can. 1393 — Wer die ihm aus einer Bestrafung auferlegten 140 7, 1, 1417 | Entscheidung zu übergeben oder bei ihm einzubringen.~§ 2. Die Anrufung 141 7, 1, 1437 | sind, wenn sie nicht von ihm unterzeichnet sind.~§ 2. 142 7, 1, 1442 | Apostolischen Stuhles oder durch von ihm delegierte Richter.~ 143 7, 1, 1451 | Erhebung der Ablehnung von ihm vorgenommen worden sind, 144 7, 1, 1481 | haben, der entweder von ihm selbst bestellt oder ihm 145 7, 1, 1481 | ihm selbst bestellt oder ihm vom Richter beigegeben ist.~§ 146 7, 1, 1482 | lassen kann, außer es ist ihm eine ausdrückliche Ermächtigung 147 7, 1, 1496 | ein Recht besitzt und daß ihm ein Schaden zu erwachsen 148 7, 2, 1507 | schriftlich antworten oder vor ihm zur Festlegung der Streitpunkte 149 7, 2, 1510 | verhindert, daß die Ladung zu ihm gelangt, gilt als rechtmäßig 150 7, 2, 1513 | bekanntzugeben; sofern sie ihm nicht bereits zugestimmt 151 7, 2, 1537 | würdigen, welcher Beweiswert ihm beizumessen ist.~ 152 7, 2, 1561 | Richter oder von einem von ihm Beauftragten oder von einem 153 7, 2, 1569 | protokolliert hat, oder es muß ihm die Tonbandaufnahme seiner 154 7, 2, 1569 | vorgespielt werden, wobei ihm die Gelegenheit zu geben 155 7, 2, 1573 | qualifizierten Zeugen, der über von ihm amtlich behandelte Dinge 156 7, 2, 1596 | gerade befindet; dabei ist ihm eine kurze Ausschlußfrist 157 7, 2, 1626 | Der Richter kann ein von ihm gefälltes nichtiges Urteil 158 7, 2, 1655 | dem Kläger eine Sache, die ihm zugesprochen wurde, unverzüglich 159 7, 3, 1686 | Gerichtsvikar oder ein von ihm bestimmter Richter unter 160 7, 4, 1718 | aufheben oder ändern, wenn ihm aufgrund neuer Anhaltspunkte 161 7, 4, 1720 | Beweise bekanntzugeben und ihm die Möglichkeit zur Verteidigung 162 7, 4, 1722 | und Auftrag ausschließen, ihm den Aufenthalt an einem 163 7, 4, 1722 | auferlegen oder untersagen oder ihm auch die öffentliche Teilnahme 164 7, 4, 1728 | einzugestehen; auch kann ihm die Eidesleistung nicht 165 7, 5, 1734 | beim Bischof gegen Dekrete ihm unterstellter Behörden;~ 166 7, 5, 1747 | werden kann, so soll es ihm der Bischof sogar zum ausschließlichen 167 7, 5, 1748 | versetzt wird, soll der Bischof ihm die Versetzung schriftlich


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