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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

darf

    Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 5 | unvordenklich ist; dieses darf nämlich geduldet werden, 2 1, 0, 36 | 2. Ein Verwaltungsakt darf nicht auf andere als die 3 1, 0, 45 | Can. 45 — Der Vollzieher darf, wenn ihm beim Vollzug eines 4 1, 0, 65 | Vorschriften der §§ 2 und 3 darf niemand einen vom eigenen 5 1, 0, 65 | einer solchen Erwähnung aber darf der Ordinarius den Gnadenerweis 6 1, 0, 90 | einem kirchlichen Gesetz darf nicht ohne gerechten und 7 1, 0, 114 | zuständige Autorität der Kirche darf die Rechtspersönlichkeit 8 1, 0, 127 | Stellungnahme anzuschließen, darf er dennoch ohne einen seinem 9 1, 0, 139 | vorgetragene Angelegenheit darf sich eine untergeordnete 10 1, 0, 151 | das der Seelsorge dient, darf ohne schwerwiegenden Grund 11 1, 0, 159 | Can. 159 — Niemand darf gegen seinen Willen präsentiert 12 1, 0, 165 | Personenkreises vorgesehen, so darf, wenn einem Kollegium oder 13 1, 0, 179 | Mitteilung der Bestätigung darf sich der Gewählte nicht 14 1, 0, 189 | Zeugen.~§ 2. Die Autorität darf einen Verzicht, der nicht 15 2, 1, 216 | unterhalten; keine Unternehmung darf sich jedoch ohne Zustimmung 16 2, 1, 220 | Can. 220 — Niemand darf den guten Ruf, den jemand 17 2, 1, 237 | Ein überdiözesanes Seminar darf nur errichtet werden, wenn 18 2, 1, 240 | Entlassung aus dem Seminar darf niemals eine Stellungnahme 19 2, 1, 247 | Kenntnis zu setzen, dabei darf ihnen keine Schwierigkeit 20 2, 1, 265 | Inkardination in keiner Weise geben darf.~ 21 2, 1, 269 | 269 — Der Diözesanbisehof darf einen Kleriker nur inkardinieren, 22 2, 1, 270 | 270 — Eine Exkardination darf erlaubt nur aus gerechten 23 2, 1, 270 | selbst;~verweigert werden darf sie aber nur, wenn schwerwiegende 24 2, 1, 271 | geistliche Amt auszuüben, darf der Diözesanbischof, wenn 25 2, 1, 300 | Can. 300 — Kein Verein darf sich ohne die Zustimmung 26 2, 1, 308 | rechtmäßig einem Verein angehört, darf von diesem ausgeschlossen 27 2, 1, 317 | der geistliche Assistent, darf zu diesem Amt nur berufen 28 2, 1, 320 | Ein öffentlicher Verein darf von der zuständigen Autorität 29 2, 2, 335 | römischen Bischofsstuhles darf in der Leitung der Gesamtkirche 30 2, 2, 365 | beschriebenen Tätigkeiten darf der päpstliche Gesandte, 31 2, 2, 382 | 1. Der berufene Bischof darf sich nicht in die Ausübung 32 2, 2, 395 | rechtmäßig zugewiesen wurde, darf er von der Diözese nur aus 33 2, 2, 395 | Pfingsten und Fronleichnam darf er nur aus einem schwerwiegenden 34 2, 2, 408 | Auxiliarbischof ausüben können, darf der Diözesanbischof nicht 35 2, 2, 423 | Can. 423 — § 1. Es darf nur einer zum Diözesanadministrator - 36 2, 2, 423 | Der Diözesanadministrator darf nicht zugleich Ökonom sein; 37 2, 2, 428 | Während der Sedisvakanz darf nichts verändert werden.~§ 38 2, 2, 431 | verbinden.~§ 2. Exemte Diözesen darf es künftig in der Regel 39 2, 2, 437 | wird.~§ 2. Der Metropolit darf das Pallium tragen gemäß 40 2, 2, 440 | Metropolitansitz vakant ist, darf ein Provinzialkonzil nicht 41 2, 2, 477 | nicht Auxiliarbischof ist, darf nur auf Zeit ernannt werden, 42 2, 2, 490 | 490 — § 1. Nur der Bischof darf den Schlüssel zum Geheimarchiv 43 2, 2, 490 | Während der Sedisvakanz darf das Geheimarchiv bzw. der 44 2, 2, 509 | 2. Der Diözesanbischof darf Kanonikate nur Priestern 45 2, 2, 515 | oder nennenswert verändern darf, ohne den Priesterrat gehört 46 2, 2, 526 | ein und derselben Pfarrei darf nur einer Pfarrer oder Leiter 47 2, 2, 540 | Der Pfarradministrator darf nichts tun, was eine Beeinträchtigung 48 2, 2, 567 | 1. Der Ortsordinarius darf die Ernennung des Kaplans 49 2, 3, 648 | festsetzen.~§ 3. Das Noviziat darf nicht über zwei Jahre hinaus 50 2, 3, 655 | Eigenrecht bestimmt ist; sie darf nicht kürzer als drei Jahre 51 2, 3, 671 | Ein Ordensangehöriger darf außerhalb des eigenen Instituts 52 2, 3, 691 | Professe mit ewigen Gelübden darf das Indult für den Austritt 53 2, 3, 701 | das Mitglied Kleriker, so darf er die heiligen Weihen so 54 2, 3, 717 | festzulegen.~§ 2. Niemand darf zum obersten Leiter bestellt 55 2, 3, 722 | kürzer als zwei Jahre sein darf, sind in den Konstitutionen 56 3, 0, 767 | eine Homilie zu halten; sie darf nur aus schwerwiegendem 57 3, 0, 803 | tatsächlich katholisch ist, darf die Bezeichnung Katholische 58 3, 0, 808 | tatsächlich katholisch ist, darf die Bezeichnung Katholische 59 3, 0, 830 | der Ausübung seines Amtes darf der Gutachter unter Hintansetzung 60 4, 1, 844 | 3 und 4 genannten Fälle darf der Diözesanbischof bzw. 61 4, 1, 846 | getreu zu beachten; deshalb darf niemand dabei eigenmächtig 62 4, 1, 848 | Can. 848 — Der Spender darf außer den von der zuständigen 63 4, 1, 859 | oder gebracht werden kann, darf und muß die Taufe in einer 64 4, 1, 860 | 1. Außer im Notfall darf die Taufe in Privathäusern 65 4, 1, 860 | 2. In Krankenhäusern darf nur im Notfall oder aus 66 4, 1, 862 | 862 — Außer im Notfall darf ohne die nötige Erlaubnis 67 4, 1, 869 | Taufe zweifelhaft bleibt, darf die Taufe erst gespendet 68 4, 1, 874 | Dienst entspricht;~ er darf mit keiner rechtmäßig verhängten 69 4, 1, 874 | Strafe behaftet sein;~ er darf nicht Vater oder Mutter 70 4, 1, 874 | kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen 71 4, 1, 881 | gerechtem und vernünftigem Grund darf es jedoch außerhalb der 72 4, 1, 893 | den Patendienst ausüben darf, muß er die in can.874 genannten 73 4, 1, 906 | gerechten und vernünftigen Grund darf der Priester das eucharistische 74 4, 1, 909 | Can. 909 — Der Priester darf es nicht versäumen, sich 75 4, 1, 913 | Kindern gespendet werden darf, ist erforderlich, daß sie 76 4, 1, 913 | in Todesgefahr befinden, darf die heiligste Eucharistie 77 4, 1, 916 | schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale 78 4, 1, 917 | Eucharistie schon empfangen hat, darf sie am selben Tag nur innerhalb 79 4, 1, 919 | heiligste Eucharistie feiert, darf vor der zweiten oder dritten 80 4, 1, 922 | heilige Wegzehrung für Kranke darf nicht allzu lange aufgeschoben 81 4, 1, 924 | Weintrauben gewonnen sein und darf nicht verdorben sein.~ 82 4, 1, 930 | kranker oder älterer Priester darf, wenn er nicht zu stehen 83 4, 1, 931 | Austeilung der Eucharistie darf an jedem beliebigen Tag 84 4, 1, 933 | Erlaubnis des Ortsordinarius darf ein Priester die Eucharistie 85 4, 1, 936 | einem anderen frommen Haus darf die heiligste Eucharistie 86 4, 1, 938 | Die heiligste Eucharistie darf nur in einem einzigen Tabernakel 87 4, 1, 938 | Eucharistie aufbewahrt wird, darf nicht beweglich sein; er 88 4, 1, 941 | 2. Während der Meßfeier darf im selben Raum der Kirche 89 4, 1, 942 | eine Aussetzung dieser Art darf aber nur vorgenommen werden, 90 4, 1, 952 | höhere Summe zu verlangen; er darf jedoch ein freiwillig gegebenes 91 4, 1, 953 | Can. 953 — Niemand darf mehr Stipendien für persönlich 92 4, 1, 954 | gefeiert werden können, darf deren Feier anderswo erfolgen, 93 4, 1, 970 | Entgegennahme von Beichten darf nur Priestern verliehen 94 4, 1, 971 | Beichten entgegenzunehmen, darf der Ortsordinarius einem 95 4, 1, 979 | Namen eines Mitschuldigen darf er nicht fragen.~ 96 4, 1, 980 | um die Absolution bittet, darf diese weder verweigert noch 97 4, 1, 982 | Dekalogs bezichtigt zu haben, darf erst absolviert werden, 98 4, 1, 984 | leitende Stellung einnimmt, darf die Kenntnis von Sünden, 99 4, 1, 990 | Can. 990 — Niemand darf daran gehindert werden, 100 4, 1, 996 | muß er getauft sein; er darf nicht exkommuniziert sein 101 4, 1, 1003| aus vernünftigem Grund darf jeder andere Priester mit 102 4, 1, 1007| 1007 — Die Krankensalbung darf jenen nicht gespendet werden, 103 4, 1, 1015| Weihen ausstellen kann, darf diese Weihen auch persönlich 104 4, 1, 1017| Can. 1017 — Ein Bischof darf außerhalb des eigenen Bereiches 105 4, 1, 1022| 1022 — Der weihende Bischof darf nach Erhalt des rechtmäßigen 106 4, 1, 1031| 1031 — § 1. Der Presbyterat darf nur jenen erteilt werden, 107 4, 1, 1031| für den ständigen Diakonat darf zu diesem Diakonat frühestens 108 4, 1, 1032| den Presbyterat anstreben, darf der Diakonat erst nach Abschluß 109 4, 1, 1032| ständigen Diakonat anstrebt, darf diese Weihe nicht vor Abschluß 110 4, 1, 1034| den Presbyterat anstrebt, darf erst geweiht werden, wenn 111 4, 1, 1036| Priesterweihe erteilt werden darf, hat er dem eigenen Bischof 112 4, 1, 1038| Presbyterates verweigert, darf an der Ausübung der empfangenen 113 4, 1, 1052| Recht vornimmt, schreiten darf, muß er Sicherheit darüber 114 4, 1, 1052| ist, eine Weihe erteilen darf, genügt es, daß das Weiheentlaßschreiben 115 4, 1, 1052| Empfang der Weihen zweifelt, darf er ihm die Weihe nicht erteilen.~ 116 4, 1, 1071| 1. Abgesehen vom Notfall darf niemand ohne Erlaubnis des 117 4, 1, 1071| 2. Der Ortsordinarius darf die Erlaubnis zur Assistenz 118 4, 1, 1084| oder Tatsachenzweifel, so darf die Eheschließung nicht 119 4, 1, 1086| 2. Von diesem Hindernis darf nur dispensiert werden, 120 4, 1, 1091| 4. Eine Eheschließung darf niemals gestattet werden, 121 4, 1, 1106| geschlossen werden; ihr darf der Pfarrer jedoch nur assistieren, 122 4, 1, 1125| vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die 123 4, 1, 1127| vorzunehmen;~gleichfalls darf keine religiöse Feier stattfinden, 124 4, 1, 1161| Heilung der Ehe in der Wurzel darf nur gewährt werden, wenn 125 4, 1, 1164| gültig gewährt werden; sie darf aber nur aus schwerwiegendem 126 4, 2, 1172| hat.~§ 2. Diese Erlaubnis darf der Ortsordinarius nur einem 127 4, 2, 1189| restauriert werden müssen, darf dies niemals ohne schriftlich 128 4, 2, 1199| Zeugen für die Wahrheit, darf nur geleistet werden in 129 4, 3, 1210| An einem heiligen Ort darf nur das zugelassen werden, 130 4, 3, 1215| 1215 — § 1. Keine Kirche darf ohne ausdrücklich und schriftlich 131 4, 3, 1215| 2. Der Diözesanbischof darf seine Zustimmung nur erteilen, 132 4, 3, 1224| 1224 — § 1. Der Ordinarius darf die erforderliche Erlaubnis 133 4, 3, 1224| Erteilung der Erlaubnis darf die Kapelle nicht ohne die 134 4, 3, 1239| 2. Unter einem Altar darf kein Leichnam bestattet 135 5, 0, 1263| und juristischen Personen darf er nur im Falle großen Notstands 136 5, 0, 1294| 1294 — § 1. In der Regel darf eine Sache nicht unter dem 137 5, 0, 1298| unbedeutende Sachen handelt, darf ohne eine besondere schriftliche 138 5, 0, 1302| Belastungen anzeigen; er darf die Treuhandschaft nicht 139 5, 0, 1304| Erlaubnis des Ordinarius; er darf sie nicht erteilen, bevor 140 5, 0, 1308| notwendigem Grund erfolgen darf, ist dem Apostolischen Stuhl 141 6, 1, 1318| Can. 1318Tatstrafen darf der Gesetzgeber nicht androhen, 142 6, 1, 1318| besonders die Exkommunikation, darf er nur mit allergrößter 143 6, 1, 1319| immer.~§ 2. Ein Strafgebot darf nur nach reiflicher Überlegung 144 6, 1, 1340| eine geheime Übertretung darf niemals eine öffentliche 145 6, 1, 1349| nichts anderes vorsieht, darf der Richter keine schwereren 146 6, 1, 1349| fordert; Strafen für immer darf er jedoch nicht verhängen.~ 147 7, 1, 1425| einmal bestimmten Richter darf der Gerichtsvikar nur aus 148 7, 1, 1429| hat; aus gerechtem Grund darf ihn der Vorsitzende durch 149 7, 1, 1448| 1448 — § 1. Der Richter darf in keinem Rechtsstreit tätig 150 7, 1, 1452| das private Wohl angeht, darf der Richter nur auf Antrag 151 7, 1, 1462| Einreden erst später einbringt, darf nicht abgewiesen werden, 152 7, 1, 1482| Can. 1482 — § 1. Jeder darf für sich nur einen Prozeßbevollmächtigten 153 7, 1, 1484| Rechtsanspruch erlischt, darf der Richter einen Prozeßbevollmächtigten 154 7, 2, 1512| Während des Rechtsstreites darf nichts verändert werden.”~ 155 7, 2, 1529| Can. 1529 — Der Richter darf nur bei Vorliegen eines 156 7, 2, 1565| behauptet werden kann, so darf der Richter dem Zeugen einige 157 7, 2, 1586| Recht aufgestellt werden, darf der Richter nur aus einer 158 7, 2, 1600| 1. Nach Aktenschluß darf der Richter dieselben oder 159 7, 2, 1603| Verteidigungsschriftsätze und der Einwendungen darf jede Partei innerhalb einer 160 7, 2, 1654| Wortlautes vollstrecken.~§ 2. Er darf über Einwendungen gegen 161 7, 2, 1655| als sechs Monate betragen darf.~ 162 7, 3, 1677| 3. Die Streitpunktformel darf nicht nur danach fragen, 163 7, 5, 1739| die Beschwerde befindet, darf je nach Lage des Falles


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