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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen


    Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | in dieser Reihenfolge:~ ~ Vom Postulator des Verfahrens, 2 AposKons | Amtsaufgabe des Sekretärs ist es:~ für die Beziehungen zu externen 3 AposKons | Berichterstatter ist es:~ zusammen mit externen Mitarbeitern 4 AposKons | ist; seine Aufgabe ist es:~ dem Kongreß der Theologen 5 AposKons | folgende Weise zu verfahren:~ Zuallererst untersucht der 6 AposKons | Kongregation auf folgende Weise:~ Die behaupteten Wunder, 7 1, 0, 6 | Codex werden aufgehoben:~ der im Jahr 1917 promulgierte 8 1, 0, 13 | Fremde sind nicht gebunden:~ an partikulare Gesetze ihres 9 1, 0, 112 | eigenen Rechtes aufgenommen:~ wer die Erlaubnis vom Apostolischen 10 1, 0, 119 | anderes vorgesehen ist:~ bei Wahlen hat das Rechtskraft, 11 1, 0, 122 | Vollzieher dafür sorgen:~ daß teilbare gemeinsame 12 1, 0, 127 | einzelner bedarf, gilt:~ wenn die Zustimmung gefordert 13 1, 0, 171 | Unfähig zur Stimmabgabe ist:~ wer handlungsunfähig ist, 14 1, 0, 172 | gültig ist, muß sie sein:~ frei, daher ist die Stimme 15 1, 0, 175 | Wahlauftrag erteilt haben:~ durch Widerruf seitens des 16 1, 0, 194 | von Rechts wegen enthoben:~ wer den Klerikerstand verloren 17 1, 0, 199 | Verjährung unterliegen nicht:~ Rechte und Pflichten, die 18 2, 1, 236 | Aufgaben ausgebildet werden:~ junge Männer wenigstens 19 2, 1, 269 | nur inkardinieren, wenn:~ Erfordernis oder Nutzen 20 2, 1, 276 | Vollkommenheit erreichen können:~ haben sie vor allem die 21 2, 1, 290 | Kleriker den klerikalen Stand:~ durch richterliches Urteil 22 2, 1, 312 | öffentlichen Vereinen ist:~ für gesamtkirchliche und 23 2, 2, 344 | dessen Sache es näherhin ist:~ die Synode einzuberufen, 24 2, 2, 364 | seines Wirkungskreises:~ dem Apostolischen Stuhl 25 2, 2, 365 | auch die besondere Aufgabe:~ das Verhältnis zwischen 26 2, 2, 366 | der Aufgabe des Gesandten:~ ist der Sitz der päpstlichen 27 2, 2, 378 | gefordert, daß der Betreffende sich auszeichnet durch festen 28 2, 2, 418 | folgende Rechtsstellung:~ er hat die Gewalt eines 29 2, 2, 436 | obliegt es dem Metropoliten:~ darüber zu wachen, daß der 30 2, 2, 441 | Sache der Bischofskonferenz:~ ein Plenarkonzil einzuberufen;~ 31 2, 2, 442 | Mehrheit der Suffraganbischöfe:~ ein Provinzialkonzil einzuberufen;~ 32 2, 2, 443 | entscheidendes Stimmrecht:~ die Diözesanbischöfe;~ 33 2, 2, 443 | Partikularkonzilien einzuladen:~ die Generalvikare und die 34 2, 2, 458 | des Generalsekretariates:~ den Bericht über die Verhandlungen 35 2, 2, 463 | Teilnahme an ihr verpflichtet:~ der Bischofskoadjutor und 36 2, 2, 471 | berufen werden, müssen:~ ein Versprechen ablegen, 37 2, 2, 484 | haben folgende Aufgaben:~ Akten und Urkunden über 38 2, 2, 497 | betrifft, gilt folgendes:~ etwa die Hälfte ist frei 39 2, 2, 498 | des Priesterrates haben:~ alle Weltpriester, die in 40 2, 2, 525 | zwischenzeitlich leitet:~ die Einsetzung bzw. Bestätigung 41 2, 2, 530 | Amtshandlungen sind folgende:~ die Spendung der Taufe;~ 42 2, 2, 542 | zugleich übertragen wird:~ müssen die in can. 521 genannten 43 2, 2, 543 | der Gemeinschaft gehören:~ sind zur Residenz verpflichtet;~ 44 2, 2, 555 | die Pflicht und das Recht:~ die gemeinsame pastorale 45 2, 2, 555 | Dekanat hat der Dechant:~ sich darum zu bemühen, daß 46 2, 3, 611 | bringt das Recht mit sich:~ ein Leben zu führen gemäß 47 2, 3, 628 | Disziplin zu visitieren:~ rechtlich selbständige Klöster, 48 2, 3, 643 | zum Noviziat zugelassen:~ wer das siebzehnte Lebensjahr 49 2, 3, 656 | Profeß ist erforderlich, daß:~ derjenige, der sie ablegen 50 2, 3, 658 | ewigen Profeß erforderlich:~ wenigstens das vollendete 51 2, 3, 694 | Institut entlassen, das:~ offenkundig vom katholischen 52 2, 3, 697 | einleiten zu müssen, hat er:~ die Beweise zu erheben bzw. 53 2, 3, 706 | Ordensangehörigen gilt:~ wenn er durch die Profeß 54 2, 3, 721 | einführenden Probezeit zugelassen:~ wer noch nicht volljährig 55 3, 0, 777 | Normen, dafür zu sorgen:~ daß eine geeignete Katechese 56 3, 0, 790 | Missionsgebieten ist es:~ Vorhaben und Werke, welche 57 3, 0, 791 | den einzelnen Diözesen:~ sind missionarische Berufungen 58 3, 0, 833 | abzulegen sind verpflichtet:~ vor dem Vorsitzenden oder 59 4, 1, 851 | vorbereitet werden;~deshalb gilt:~ ein Erwachsener, der die 60 4, 1, 868 | wird, ist erforderlich:~ die Eltern oder wenigstens 61 4, 1, 874 | wird, ist erforderlich:~ er muß vom Täufling selbst 62 4, 1, 883 | die Firmung zu spenden:~ innerhalb der Grenzen ihres 63 4, 1, 934 | Die heiligste Eucharistie:~ muß aufbewahrt werden in 64 4, 1, 961 | Weise nur erteilt werden:~ wenn Todesgefahr besteht 65 4, 1, 999 | zu verwendende Öl segnen:~ wer vom Recht dem Diözesanbischof 66 4, 1, 1018 | Weltkleriker können ausstellen:~ der eigene Bischof nach 67 4, 1, 1041 | Empfang der Weihen ist:~ wer an irgendeiner Form 68 4, 1, 1042 | Weihen einfach gehindert ist:~ ein verheirateter Mann, 69 4, 1, 1044 | empfangener Weihen ist irregulär:~ wer, beim Weiheempfang mit 70 4, 1, 1044 | der Weihen gehindert ist:~ wer, beim Weiheempfang mit 71 4, 1, 1047 | Hindernissen für den Weiheempfang:~ von Irregularitäten aufgrund 72 4, 1, 1050 | Dokumente erforderlich:~ ein Zeugnis über den ordnungsgemäßen 73 4, 1, 1051 | Vorschriften zu beachten:~ es muß ein Zeugnis des Rektors 74 4, 1, 1063 | ist besonders zu leisten:~ durch Predigt, durch Katechese, 75 4, 1, 1071 | Ortsordinarius assistieren:~ bei der Eheschließung von 76 4, 1, 1078 | Stuhl vorbehalten ist, sind:~ das Hindernis, das aus den 77 4, 1, 1095 | zu schließen, sind jene:~ die keinen hinreichenden 78 4, 1, 1105 | Stellvertreter ist erforderlich:~ daß ein besonderer Auftrag 79 4, 1, 1116 | vor den Zeugen schließen:~ in Todesgefahr;~ außerhalb 80 4, 1, 1125 | Bedingungen erfüllt sind:~ der katholische Partner 81 4, 1, 1131 | Eheschließung hat zur Folge:~ daß die Nachforschungen, 82 4, 1, 1144 | immer befragt werden, ob er:~ auch selbst die Taufe empfangen 83 4, 1, 1146 | katholischen Partner einzugehen:~ wenn der andere Partner 84 4, 2, 1184 | der Reue gegeben haben:~ offenkundigen Apostaten, 85 4, 2, 1196 | Rechte Dritter verletzt:~ der Ortsordinarius und der 86 4, 2, 1202 | Verpflichtung entfällt:~ wenn derjenige verzichtet, 87 5, 0, 1264 | Bischöfe einer Provinz:~ Gebühren für die Akte der 88 5, 0, 1283 | Verwalter ihr Amt antreten:~ müssen sie vor dem Ordinarius 89 5, 0, 1284 | 2. Deshalb müssen sie:~ darüber wachen, daß das 90 5, 0, 1286 | Vermögensverwalter haben:~ bei der Beschäftigung von 91 5, 0, 1293 | wird außerdem verlangt:~ ein gerechter Grund, wie 92 5, 0, 1303 | werden im Recht verstanden:~ selbständige fromme Stiftungen, 93 6, 1, 1312 | Strafmittel in der Kirche sind:~ Besserungs- oder Beugestrafen, 94 6, 1, 1323 | eines Verwaltungsbefehls:~ das sechzehnte Lebensjahr 95 6, 1, 1324 | Straftat begangen worden ist:~ von jemandem, der einen 96 6, 1, 1326 | kann der Richter bestrafen:~ denjenigen, der nach der 97 6, 1, 1331 | Exkommunizierten ist untersagt:~ jeglicher Dienst bei der 98 6, 1, 1331 | festgestellt worden ist:~ muß der Täter ferngehalten 99 6, 1, 1333 | treffen kann, verbietet:~ alle oder einige Akte der 100 6, 1, 1333 | Verbot betrifft niemals:~ die Ämter oder die Leitungsgewalt, 101 6, 1, 1336 | festgelegt hat, folgende:~ Verbot oder Gebot, sich 102 6, 1, 1344 | Gewissen und klugem Ermessen:~ die Verhängung einer Strafe 103 6, 1, 1355 | vorbehalten ist, erlassen:~ der Ordinarius, der das 104 6, 1, 1356 | festgesetzt ist, können erlassen:~ der Ordinarius des Ortes, 105 6, 1, 1362 | außer es handelt sich um:~ Straftaten, die der Glaubenskongregation 106 6, 2, 1371 | Strafe soll belegt werden:~ wer außer dem in can.1364, § 107 6, 2, 1378 | Suspension, zieht sich zu:~ wer ohne Priesterweihe das 108 6, 2, 1391 | gerechten Strafe belegt werden:~ wer ein falsches öffentliches 109 7, 1, 1400 | Gerichtsverfahrens sind:~ die Verfolgung oder der 110 7, 1, 1401 | entscheidet die Kirche:~ in Streitsachen, die geistliche 111 7, 1, 1405 | 1401 erwähnten Verfahren:~ von Staatsoberhäuptern, 112 7, 1, 1405 | Rechtsprechung vorbehalten:~ über Bischöfe in Streitsachen, 113 7, 1, 1413 | Partei kann belangt werden:~ bei Streitigkeiten aus einer 114 7, 1, 1425 | drei Richtern vorbehalten:~ Streitsachen, die a) das 115 7, 1, 1434 | ausdrücklich vorgesehen ist:~ sind auch Kirchenanwalt 116 7, 1, 1438 | can.1444, § 1, n. 1 gilt:~ vom Gericht eines Suffraganbischofs 117 7, 1, 1444 | Die Römische Rota urteilt:~ in zweiter Instanz über 118 7, 1, 1445 | Signatur befindet über:~ Nichtigkeitsbeschwerden, 119 7, 1, 1445 | dieses höchsten Gerichtes:~ die geordnete Amtsführung 120 7, 2, 1504 | Prozeß eingeleitet wird, muß:~ zum Ausdruck bringen, bei 121 7, 2, 1505 | abgelehnt werden, wenn:~ der Richter oder das Gericht 122 7, 2, 1512 | Streitsache eingefunden haben:~ hört eine Sache auf, unangefochten 123 7, 2, 1518 | sie vor Gericht handelt:~ so ruht, wenn noch nicht 124 7, 2, 1526 | Keines Beweises bedürfen:~ vom Gesetz selbst vermutete 125 7, 2, 1548 | Beantwortungspflicht ausgenommen:~ Kleriker hinsichtlich dessen, 126 7, 2, 1550 | Als zeugnisunfähig gelten:~ die Streitparteien oder 127 7, 2, 1572 | Zeugnissen, zu beachten:~ die persönlichen Verhältnisse 128 7, 2, 1594 | Entschuldigung vorgebracht hat:~ hat ihn der Richter abermals 129 7, 2, 1600 | worden sind, nur anordnen:~ in Streitsachen, bei denen 130 7, 2, 1611 | 1611 — Das Urteil muß:~ über den vor Gericht verhandelten 131 7, 2, 1620 | unheilbarer Nichtigkeit, wenn:~ es von einem absolut unzuständigen 132 7, 2, 1622 | heilbarer Nichtigkeit, wenn es:~ entgegen der Vorschrift 133 7, 2, 1629 | eingelegt werden gegen:~ ein Urteil des Papstes oder 134 7, 2, 1641 | rechtskräftig entschieden, wenn:~ zwei gleichlautende Urteile 135 7, 2, 1645 | wird nur anerkannt, wenn:~ sich das Urteil auf Beweise, 136 7, 2, 1649 | Bestimmungen erlassen über:~ die Verurteilung der Parteien 137 7, 2, 1658 | Erfordernisse des can. 1504 hinaus:~ Tatsachen, auf die sich 138 7, 3, 1673 | vorbehalten sind, sind zuständig:~ das Gericht des Eheschließungsortes;~ 139 7, 3, 1674 | Gültigkeit der Ehe haben:~ die Ehegatten;~ der Kirchenanwalt, 140 7, 3, 1678 | Kirchenanwalt haben das Recht:~ bei der Vernehmung der Parteien, 141 7, 4, 1718 | Ordinarius zu entscheiden, ob:~ ein Verfahren zum Zweck 142 7, 4, 1720 | vorzugehen ist, so hat er:~ dem Beschuldigten die Anklage 143 7, 5, 1734 | und 2 gelten nicht für:~ eine Beschwerde beim Bischof 144 7, 5, 1741 | sind vornehmlich folgende Verhaltensweisen, die für 145 7, 5, 1745 | des weiteren Vorgehens:~ den Pfarrer aufzufordern,


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