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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

rechts

    Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 48 | durch den nach Maßgabe des Rechts eine Entscheidung für einen 2 1, 0, 85 | einschlußweise zukommt, sei es von Rechts wegen, sei es kraft rechtmäßiger 3 1, 0, 116 | Rechtspersönlichkeit entweder von Rechts wegen oder durch ein besonderes 4 1, 0, 131 | Leitungsgewalt ist jene, die von Rechts wegen mit einem Amt verbunden 5 1, 0, 149 | Simonie erfolgte, ist sie von Rechts wegen ungültig.~ 6 1, 0, 153 | Übertragung eines Amtes, das von Rechts wegen nicht frei ist, ist 7 1, 0, 166 | wurde, ist die Wahl von Rechts wegen nichtig, sofern nicht 8 1, 0, 170 | beeinträchtigt war, ist von Rechts wegen ungültig.~ 9 1, 0, 188 | Simonie erfolgte, ist von Rechts wegen ungültig.~ 10 1, 0, 192 | erworbener Rechte, oder von Rechts wegen gemäß can.194.~ 11 1, 0, 194 | Eines Kirchenamtes wird von Rechts wegen enthoben:~ wer den 12 1, 0, 195 | Wird jemand nicht von Rechts wegen, sondern durch Dekret 13 2, 1, 221 | und sie nach Maßgabe des Rechts vor der zuständigen kirchlichen 14 2, 1, 228 | Ratsgremien nach Maßgabe des Rechts, den Hirten, der Kirche 15 2, 1, 231 | Beachtung des weltlichen Rechts, für die eigenen Erfordernisse 16 2, 1, 238 | errichtete Seminare sind von Rechts wegen juristische Personen 17 2, 1, 268 | Ablauf von fünf Jahren von Rechts wegen inkardiniert, wenn 18 2, 1, 269 | versichert, sich nach Maßgabe des Rechts dem Dienst der neuen Teilkirche 19 2, 1, 292 | Kleriker, der nach Maßgabe des Rechts den klerikalen Stand verliert, 20 2, 1, 306 | nach den Vorschriften des Rechts und den eigenen Statuten 21 2, 1, 307 | Mitgliedern hat nach Maßgabe des Rechts und der Statuten eines jeden 22 2, 1, 307 | nach Maßgabe des eigenen Rechts mit Zustimmung ihres Oberen 23 2, 1, 308 | gerechtem Grund nach Maßgabe des Rechts und der Statuten.~ 24 2, 1, 309 | befugt, nach Maßgabe des Rechts und der Statuten besondere, 25 2, 1, 317 | einzusetzen oder ihn kraft eigenen Rechts zu ernennen; einen Kaplan, 26 2, 2, 340 | wird, ist das Konzil von Rechts wegen unterbrochen, bis 27 2, 2, 346 | kraft desselben besonderen Rechts entsandt; wieder andere 28 2, 2, 346 | Maßgabe desselben besonderen Rechts gewählt werden.~§ 2. Die 29 2, 2, 346 | nach Maßgabe des besonderen Rechts für die Synode kraft ihres 30 2, 2, 347 | die Synodalversammlung von Rechts wegen unterbrochen, ebenso 31 2, 2, 348 | nach Maßgabe des besonderen Rechts von der Bischofssynode selbst 32 2, 2, 362 | Normen des internationalen Rechts, soweit es die Entsendung 33 2, 2, 373 | errichtet sind, besitzen sie von Rechts wegen Rechtspersönlichkeit.~ 34 2, 2, 381 | ausgenommen ist, was von Rechts wegen oder aufgrund einer 35 2, 2, 384 | soziale Hilfe nach Maßgabe des Rechts zu sorgen.~ 36 2, 2, 391 | Teilkirche nach Maßgabe des Rechts mit gesetzgebender, ausführender 37 2, 2, 391 | selbst oder nach Maßgabe des Rechts durch die Generalvikare 38 2, 2, 391 | selbst oder nach Maßgabe des Rechts durch den Gerichtsvikar 39 2, 2, 397 | Ordensinstituten päpstlichen Rechts und ihre Niederlassungen 40 2, 2, 414 | und die Gewalt, die von Rechts wegen dem Diözesanadministrator 41 2, 2, 425 | gewählt wurde, sind von Rechts wegen nichtig.~ 42 2, 2, 432 | Leitungsvollmacht nach Maßgabe des Rechts das Provinzialkonzil und 43 2, 2, 432 | Kirchenprovinz besitzt von Rechts wegen Rechtspersönlichkeit.~ 44 2, 2, 445 | Vorbehalt des allgemeinen Rechts der Kirche, bestimmen kann, 45 2, 2, 447 | Gebietes nach Maßgabe des Rechts gemeinsam ausüben, um das 46 2, 2, 449 | Bischofskonferenz besitzt von Rechts wegen Rechtspersönlichkeit.~ 47 2, 2, 450 | Bischofskonferenz gehören von Rechts wegen im Konferenzgebiet 48 2, 2, 450 | des Papstes sind nicht Von Rechts wegen Mitglieder der Bischofskonferenz.~ 49 2, 2, 454 | Bischofskonferenz haben von Rechts wegen die Diözesanbischöfe 50 2, 2, 468 | ist die Diözesansynode von Rechts wegen unterbrochen, bis 51 2, 2, 471 | Dienst nach Maßgabe des Rechts, besonders gemäß der Weisung 52 2, 2, 479 | der Diözesanbischof von Rechts wegen hat, um alle Verwaltungsakte 53 2, 2, 479 | vorbehalten hat oder die von Rechts wegen ein Spezialmandat 54 2, 2, 479 | Bischofsvikar kommt von Rechts wegen dieselbe in § 1 genannte 55 2, 2, 479 | vorbehalten hat oder die von Rechts wegen ein Spezialmandat 56 2, 2, 495 | Diözese nach Maßgabe des Rechts zu unterstützen, um das 57 2, 2, 510 | Befugnisse, die nach Maßgabe des Rechts dem Pfarrer eigen sind.~§ 58 2, 2, 515 | errichtete Pfarrei besitzt von Rechts wegen Rechtspersönlichkeit.~ 59 2, 2, 519 | sowie Laien nach Maßgabe des Rechts mithelfen.~ 60 2, 2, 532 | und zwar nach Maßgabe des Rechts; er hat dafür zu sorgen, 61 2, 2, 538 | Diözesanbischof nach Maßgabe des Rechts vorgenommene Amtsenthebung 62 2, 2, 543 | Dispensvollmachten, die dem Pfarrer von Rechts wegen zukommen, besitzen 63 2, 2, 548 | erfordert, nach Maßgabe des Rechts den Pfarrer zu vertreten.~§ 64 2, 2, 557 | Ordensinstitut päpstlichen Rechts gehört, steht dem Diözesanbischof 65 2, 2, 561 | Erlaubnis ist nach Maßgabe des Rechts zu gewähren oder zu verweigern.~ 66 2, 2, 564 | allgemeinen und des partikularen Rechts wahrzunehmen hat.~ 67 2, 3, 589 | als Institut päpstlichen Rechts bezeichnet, wenn es vom 68 2, 3, 589 | anerkannt wurde, als diözesanen Rechts dagegen, wenn es vom Diözesanbischof 69 2, 3, 593 | unterstehen Institute päpstlichen Rechts in bezug auf die interne 70 2, 3, 594 | Ein Institut diözesanen Rechts verbleibt, unbeschadet des 71 2, 3, 596 | Ordensinstituten päpstlichen Rechts besitzen sie überdies kirchliche 72 2, 3, 608 | Autorität eines nach Maßgabe des Rechts bestellten Oberen wohnen; 73 2, 3, 611 | entsprechend den Vorschriften des Rechts, unbeschadet der Bedingungen, 74 2, 3, 613 | selbständigen Niederlassung ist von Rechts wegen höherer Oberer.~ 75 2, 3, 615 | wird nach Vorschrift des Rechts der besonderen Aufsicht 76 2, 3, 617 | den Normen des allgemeinen Rechts und des Eigenrechts.~ 77 2, 3, 625 | eines Instituts diözesanen Rechts führt der Bischof des Hauptsitzes 78 2, 3, 626 | die Normen des allgemeinen Rechts und des Eigenrechts zu beachten; 79 2, 3, 628 | aufgrund des institutseigenen Rechts zu diesem Amt bestimmt werden, 80 2, 3, 628 | eines Instituts diözesanen Rechts, die in seinem Gebiet liegen.~§ 81 2, 3, 633 | Vorschriften des allgemeinen Rechts und des Eigenrechts zu erfüllen 82 2, 3, 634 | juristische Personen von Rechts wegen fähig, Vermögen zu 83 2, 3, 637 | Ordensniederlassung diözesanen Rechts Einsicht zu nehmen.~ 84 2, 3, 638 | im Rahmen des allgemeinen Rechts die Handlungen zu bestimmen, 85 2, 3, 638 | für Institute diözesanen Rechts muß die schriftliche Zustimmung 86 2, 3, 656 | seines Rates nach Maßgabe des Rechts frei erteilte Zulassung 87 2, 3, 672 | laikalen Instituten päpstlichen Rechts kann die in can . 285, § 88 2, 3, 681 | Bischofs, unbeschadet des Rechts der Ordensoberen gemäß can. 89 2, 3, 686 | um Institute diözesanen Rechts handelt, dem Diözesanbischof 90 2, 3, 686 | eines Instituts päpstlichen Rechts vom Heiligen Stuhl bzw. 91 2, 3, 686 | eines Instituts diözesanen Rechts vom Diözesanbischof die 92 2, 3, 688 | einem Institut päpstlichen Rechts das Austrittsindult vom 93 2, 3, 691 | in Instituten päpstlichen Rechts dem Apostolischen Stuhl 94 2, 3, 691 | in Instituten diözesanen Rechts aber kann es auch der Bischof 95 2, 3, 692 | zurückgewiesen wurde, von Rechts wegen die Dispens von den 96 2, 3, 693 | Ablauf Von fünf Jahren von Rechts wegen in die Diözese inkardiniert, 97 2, 3, 700 | ein Institut diözesanen Rechts, so steht die Bestätigung 98 2, 3, 727 | das Institut päpstlichen Rechts ist, andernfalls auch vom 99 3, 0, 755 | Bischöfe und, nach Maßgabe des Rechts, der Bischofskonferenzen, 100 3, 0, 763 | Ordensinstitute päpstlichen Rechts, das Wort Gottes zu predigen, 101 3, 0, 822 | Wahrnehmung des eigenen Rechts der Kirche die sozialen 102 3, 0, 830 | 1. Unbeschadet des Rechts eines jeden Ortsordinarius, 103 4, 0, 838 | Stuhl und, nach Maßgabe des Rechts, beim Diözesanbischof.~§ 104 4, 1, 882 | Befugnis kraft allgemeinen Rechts oder durch besondere Verleihung 105 4, 1, 883 | Can. 883 — Von Rechts wegen haben die Befugnis, 106 4, 1, 884 | ebenso der Priester, der von Rechts wegen oder durch besondere 107 4, 1, 905 | denen es nach Maßgabe des Rechts erlaubt ist, mehrmals am 108 4, 1, 966 | Befugnis kann ein Priester von Rechts wegen oder durch Verleihung 109 4, 1, 967 | haben die Kardinäle von Rechts wegen die Befugnis, überall 110 4, 1, 967 | besitzt diese Befugnis von Rechts wegen überall gegenüber 111 4, 1, 968 | apostolischen Lebens päpstlichen Rechts, denen nach Maßgabe der 112 4, 1, 1079| Hindernissen des kirchlichen Rechts dispensieren; ausgenommen 113 4, 1, 1105| Vorschriften des weltlichen Rechts authentischen Urkunde erteilt 114 4, 1, 1114| Partner nach Maßgabe des Rechts feststeht und nach Möglichkeit 115 4, 1, 1116| kann, der nach Maßgabe des Rechts für die Eheschließungsassistenz 116 4, 1, 1163| des positiven göttlichen Rechts ungültig ist, kann nur nach 117 4, 1, 1165| des positiven göttlichen Rechts handelt, das schon weggefallen 118 4, 2, 1169| sowie Priester, denen es von Rechts wegen oder durch rechtmäßige 119 4, 2, 1169| Segnungen vornehmen, die ihm von Rechts wegen ausdrücklich gestattet 120 4, 2, 1176| Gläubigen ist nach Maßgabe des Rechts ein kirchliches Begräbnis 121 4, 2, 1191| abgelegt wurde, ist von Rechts wegen nichtig.~ 122 4, 2, 1196| klerikale Verbände päpstlichen Rechts sind, die Mitglieder, die 123 4, 2, 1200| geleisteter Eid ist von Rechts wegen nichtig.~ 124 4, 3, 1206| zu und jenen, die ihm von Rechts wegen gleichgestellt sind; 125 4, 3, 1225| vollzogen werden, wenn nicht von Rechts wegen oder durch Vorschrift 126 5, 0, 1255| Fähigkeit, nach Maßgabe des Rechts Vermögen zu erwerben, zu 127 5, 0, 1259| natürlichen oder positiven Rechts erwerben, in der es anderen 128 5, 0, 1264| Wenn nichts anderes von Rechts wegen bestimmt ist, ist 129 5, 0, 1265| 1265 — § 1. Unbeschadet des Rechts der Bettelorden, ist es 130 5, 0, 1276| allgemeinen und partikularen Rechts haben die Ordinarien unter 131 5, 0, 1279| juristischen Person, die von Rechts wegen, nach der Stiftungsurkunde 132 5, 0, 1282| Kirche nach Maßgabe des Rechts zu erfüllen.~ 133 5, 0, 1284| als auch des weltlichen Rechts sowie alle Bestimmungen 134 5, 0, 1291| Erlaubnis der nach Maßgabe des Rechts zuständigen Autorität verlangt.~ 135 5, 0, 1299| aufgrund des kanonischen Rechts frei über sein Vermögen 136 5, 0, 1299| Förmlichkeiten des weltlichen Rechts zu beachten; sind sie außer 137 5, 0, 1301| Lebenden.~§ 2. Aufgrund dieses Rechts kann und muß der Ordinarius, 138 5, 0, 1302| klerikalen Institut päpstlichen Rechts und in klerikalen Gesellschaften 139 5, 0, 1302| apostolischen Lebens päpstlichen Rechts oder der eigene Ordinarius 140 7, 2, 1508| bekanntzugeben, der nach Maßgabe des Rechts im Namen des Vertretenen 141 7, 2, 1521| des Prozeßlaufs tritt von Rechts wegen ein und trifft alle, 142 7, 3, 1709| Klageschrift ist dem Kleriker von Rechts wegen die Ausübung der Weihen 143 7, 4, 1722| aufzuheben, und sie sind von Rechts wegen mit der Beendigung 144 7, 5, 1737| eine Beschwerde nicht von Rechts wegen den Vollzug eines


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