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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

ehe

    Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 109 | entsteht aus einer gültigen Ehe, auch wenn sie nicht vollzogen 2 1, 0, 112 | während des Bestehens einer Ehe erklärt, daß er zur Rituskirche 3 1, 0, 112 | übertrete; ist aber die Ehe aufgelöst, kann er frei 4 2, 1, 226 | besondere Pflicht, durch Ehe und Familie am Aufbau des 5 2, 2, 535 | betrifft in bezug auf die Ehe, unbeschadet jedoch der 6 2, 3, 643 | ein Ehegatte, solange die Ehe besteht;~30 wer durch ein 7 2, 3, 694 | abgefallen ist;~ eine Ehe geschlossen oder den Abschluß 8 2, 3, 721 | ein Ehegatte, solange die Ehe besteht.~§ 2. Die Konstitutionen 9 4, 1, 1041| oder die Frau in gültiger Ehe verheiratet oder an das 10 4, 1 | TITEL VII~EHE (Cann. 1055 – 1165) ~ ~ 11 4, 1, 1056| Wesenseigenschaften der Ehe sind die Einheit und die 12 4, 1, 1056| die in der christlichen Ehe im Hinblick auf das Sakrament 13 4, 1, 1057| Can. 1057 — § 1. Die Ehe kommt durch den Konsens 14 4, 1, 1057| schenken und annehmen, um eine Ehe zu gründen.~ 15 4, 1, 1058| 1058 — Alle können die Ehe schließen, die rechtlich 16 4, 1, 1059| Can. 1059 — Die Ehe von Katholiken, auch wenn 17 4, 1, 1059| bürgerlichen Wirkungen dieser Ehe.~ 18 4, 1, 1060| Can. 1060 — Die Ehe erfreut sich der Rechtsgunst, 19 4, 1, 1060| Zweifelsfall an der Gültigkeit der Ehe so lange festzuhalten, bis 20 4, 1, 1061| 1061 — § 1. Eine gültige Ehe zwischen Getauften wird 21 4, 1, 1061| wird als lediglich gültige Ehe bezeichnet, wenn sie nicht 22 4, 1, 1061| als gültige und vollzogene Ehe, wenn die Ehegatten auf 23 4, 1, 1061| geeignet ist, auf den die Ehe ihrer Natur nach hingeordnet 24 4, 1, 1061| so wird der Vollzug der Ehe so lange vermutet, bis das 25 4, 1, 1061| wird.~§ 3. Eine ungültige Ehe heißt Putativehe, wenn sie 26 4, 1, 1063| Bedeutung der christlichen Ehe und über die Aufgabe der 27 4, 1, 1065| Brautleute das Sakrament der Ehe fruchtbringend empfangen, 28 4, 1, 1066| Can. 1066* — Bevor die Ehe geschlossen wird, muß feststehen, 29 4, 1, 1071| Widerspruch der Eltern die Ehe schließen will;~ bei der 30 4, 1, 1072| erreicht haben, in welchem die Ehe nach Landessitte geschlossen 31 4, 1, 1073| eine Person unfähig, eine Ehe gültig einzugehen.~ 32 4, 1, 1075| das göttliche Recht eine Ehe verbietet oder ungültig 33 4, 1, 1080| die Konvalidation einer Ehe, wenn dieselbe Gefahr im 34 4, 1, 1083| Lebensjahres keine gültige Ehe schließen.~§ 2. Es bleibt 35 4, 1, 1084| Can. 1084 — § 1. Die der Ehe vorausgehende und dauernde 36 4, 1, 1084| oder relativ, macht die Ehe aus ihrem Wesen heraus ungültig.~§ 37 4, 1, 1084| verhindert und auch nicht die Ehe, solange der Zweifel bleibt, 38 4, 1, 1085| Ungültig schließt eine Ehe, wer durch das Band einer 39 4, 1, 1085| das Band einer früheren Ehe gebunden ist, auch wenn 40 4, 1, 1085| 2. Mag auch eine frühere Ehe aus irgendeinem Grund nichtig 41 4, 1, 1085| die Auflösung der früheren Ehe rechtmäßig und sicher feststeht.~ 42 4, 1, 1086| 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, 43 4, 1, 1086| 1060 die Gültigkeit der Ehe so lange zu vermuten, bis 44 4, 1, 1087| Ungültig schließen die Ehe, die eine heilige Weihe 45 4, 1, 1088| Ungültig schließen die Ehe, die durch das öffentliche 46 4, 1, 1089| wird, kann es eine gültige Ehe nicht geben, außer die Frau 47 4, 1, 1089| wurde, von sich aus die Ehe.~ 48 4, 1, 1090| getötet hat, schließt diese Ehe nicht gültig.~§ 2. Ungültig 49 4, 1, 1090| auch jene miteinander die Ehe, die durch physisch oder 50 4, 1, 1091| Blutsverwandtschaft ist die Ehe ungültig zwischen allen 51 4, 1, 1091| der Seitenlinie ist die Ehe ungültig bis zum vierten 52 4, 1, 1092| geraden Linie verungültigt die Ehe in allen Graden.~ 53 4, 1, 1093| entsteht aus einer ungültigen Ehe nach Aufnahme des gemeinsamen 54 4, 1, 1093| das Hindernis macht die Ehe nichtig im ersten Grad der 55 4, 1, 1094| sind, können keine gültige Ehe miteinander schließen.~ 56 4, 1, 1095| Can. 1095 — Unfähig, eine Ehe zu schließen, sind jene:~ 57 4, 1, 1095| wesentliche Verpflichtungen der Ehe zu übernehmen nicht imstande 58 4, 1, 1096| Unkenntnis darüber sind, daß die Ehe eine zwischen einem Mann 59 4, 1, 1098| Ungültig schließt eine Ehe, wer sie eingeht infolge 60 4, 1, 1099| die sakramentale Würde der Ehe beeinträchtigt den Ehekonsens 61 4, 1, 1101| positiven Willensakt die Ehe selbst oder ein Wesenselement 62 4, 1, 1101| oder ein Wesenselement der Ehe oder eine Wesenseigenschaft 63 4, 1, 1101| eine Wesenseigenschaft der Ehe ausschließen, ist ihre Eheschließung 64 4, 1, 1102| Can. 1102 — § 1. Eine Ehe kann unter einer Bedingung, 65 4, 1, 1102| werden.~§ 2. Wurde eine Ehe geschlossen unter einer 66 4, 1, 1103| 1103* — Ungültig ist eine Ehe, die geschlossen wurde aufgrund 67 4, 1, 1103| zu befreien, die Wahl der Ehe aufzwingt.~ 68 4, 1, 1104| gültigen Abschluß einer Ehe ist notwendig, daß die Eheschließenden 69 4, 1, 1105| Stellvertreter in seinem Namen die Ehe schließt, ist die Ehe ungültig, 70 4, 1, 1105| die Ehe schließt, ist die Ehe ungültig, auch wenn der 71 4, 1, 1106| Can. 1106 — Eine Ehe kann mit Hilfe eines Dolmetschers 72 4, 1, 1107| Can. 1107 — Auch wenn eine Ehe wegen eines bestehenden 73 4, 1, 1116| können jene, die eine wahre Ehe eingehen wollen, diese gültig 74 4, 1, 1118| Can. 1118 — § 1. Eine Ehe zwischen zwei Katholiken 75 4, 1, 1118| oder des Pfarrers kann die Ehe in einer anderen Kirche 76 4, 1, 1118| kann erlauben, daß eine Ehe an einem anderen passenden 77 4, 1, 1118| geschlossen wird.~§ 3. Eine Ehe zwischen einem katholischen 78 4, 1, 1121| einzutragen.~§ 2. Sooft eine Ehe nach Maßgabe von can. 1116 79 4, 1, 1121| zu setzen.~§ 3. Bei einer Ehe, die mit Dispens von der 80 4, 1, 1122| 2. Wenn ein Gatte die Ehe nicht in der Pfarrei geschlossen 81 4, 1, 1123| Can. 1123 — Sooft eine Ehe im äußeren Bereich gültig 82 4, 1, 1125| Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem 83 4, 1, 1127| jedoch ein Katholik eine Ehe mit einem Nichtkatholiken 84 4, 1, 1130| Grund gestatten, daß eine Ehe geheim geschlossen wird.~ 85 4, 1, 1132| Schaden für die Heiligkeit der Ehe droht; dies ist den Partnern 86 4, 1, 1133| Eine geheim geschlossene Ehe ist nur in einem besonderen 87 4, 1 | KAPITEL VIII~WIRKUNGEN DER EHE~ 88 4, 1, 1134| 1134 — Aus einer gültigen Ehe entsteht zwischen den Ehegatten 89 4, 1, 1134| ist; in einer christlichen Ehe werden zudem die Ehegatten 90 4, 1, 1137| sind die in einer gültigen Ehe oder in einer Putativehe 91 4, 1, 1139| Eltern, sei es eine gültige Ehe oder eine Putativehe, oder 92 4, 1, 1141| Die gültige und vollzogene Ehe kann durch keine menschliche 93 4, 1, 1142| 1142 — Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder 94 4, 1, 1143| Ungetauften geschlossene Ehe wird auf Grund des Paulinischen 95 4, 1, 1143| jenem Partner eine neue Ehe geschlossen wird, sofern 96 4, 1, 1144| getaufte Partner eine neue Ehe gültig schließt, muß der 97 4, 1, 1146| hat das Recht, eine neue Ehe mit einem katholischen Partner 98 4, 1, 1147| Privileg Gebrauch macht, eine Ehe mit einem getauften oder 99 4, 1, 1148| den Fällen des § 1 ist die Ehe nach Empfang der Taufe in 100 4, 1, 1149| Lage ist, kann eine andere Ehe eingehen, selbst wenn der 101 4, 1 | KAPITEL X~GÜLTIGMACHUNG DER EHE~ 102 4, 1, 1156| trennenden Hindernisses nichtigen Ehe ist erforderlich, daß das 103 4, 1, 1157| Willensakt sein, der auf jene Ehe gerichtet ist, von der jener 104 4, 1, 1159| Konsensmangels ungültige Ehe wird gültig gemacht, wenn 105 4, 1, 1160| wegen Formmangels ungültige Ehe muß zur Gültigmachung von 106 4, 1, 1161| Heilung einer ungültigen Ehe in der Wurzel ist ihre ohne 107 4, 1, 1161| wird.~§ 3. Die Heilung der Ehe in der Wurzel darf nur gewährt 108 4, 1, 1162| widerrufen wurde, kann die Ehe nicht in der Wurzel geheilt 109 4, 1, 1163| rechtmäßigen Form ungültige Ehe kann unter der Voraussetzung 110 4, 1, 1163| Partnern fortdauert.~§ 2. Eine Ehe, die wegen eines Hindernisses 111 4, 1, 1165| Nichtigkeitsgründe in derselben Ehe zusammentreffen; dabei müssen 112 6, 2, 1394| wenn er versucht, eine Ehe, auch nur in ziviler Form, 113 7, 1, 1425| Weihe oder b) das Band der Ehe betreffen, unter Wahrung 114 7, 1, 1432| Verfahren zur Auflösung einer Ehe ist im Bistum ein Bandverteidiger 115 7, 3, 1672| bürgerlichen Wirkungen einer Ehe gehören in die Zuständigkeit 116 7, 3, 1674| gegen die Gültigkeit der Ehe haben:~ die Ehegatten;~ 117 7, 3, 1674| wenn die Nichtigkeit einer Ehe bereits bekannt ist, deren 118 7, 3, 1675| Wenn die Gültigkeit einer Ehe zu Lebzeiten beider Gatten 119 7, 3, 1676| zu bewegen suchen, ihre Ehe, falls möglich, gültig zu 120 7, 3, 1677| ob die Nichtigkeit einer Ehe im vorliegenden Fall feststeht, 121 7, 3, 1677| Gründen die Gültigkeit der Ehe angefochten wird.~§ 4. Wenn 122 7, 3, 1681| Zweifel aufgetaucht, ob die Ehe vollzogen worden ist, so 123 7, 3, 1681| von der nichtvollzogenen Ehe ergänzen und anschließend 124 7, 3, 1682| Urteil, das erstmals eine Ehe für nichtig erklärt hat, 125 7, 3, 1682| Urteil der ersten Instanz die Ehe für nichtig erklärt hat, 126 7, 3, 1684| das die Nichtigkeit einer Ehe zum ersten Mal festgestellt 127 7, 3, 1684| haben die Parteien, deren Ehe für ungültig erklärt worden 128 7, 3, 1684| das auf Nichtigkeit einer Ehe erkennende Urteil nicht 129 7, 3, 1686| Bandverteidigers, die Nichtigkeit einer Ehe durch Urteil feststellen, 130 7, 3, 1692| bürgerlichen Wirkungen einer Ehe, so soll sich der Richter 131 7, 3, 1697| aber nicht vollzogenen Ehe zu erbitten, haben nur die 132 7, 3, 1698| des Nichtvollzugs einer Ehe und das Vorliegen eines 133 7, 3, 1700| Nichtigerklärung derselben Ehe eingebracht worden, so ist


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