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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

sofern

    Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 6 | dieses Codex zuwiderlaufen, sofern nicht für partikulare Gesetze 2 1, 0, 12 | für die sie erlassen sind, sofern sie dort ihren Wohnsitz 3 1, 0, 14 | von ihnen dispensieren, sofern die Dispens, wenn es sich 4 1, 0, 66 | um die es sich handelt, sofern nach dem Urteil des Ordinarius 5 1, 0, 87 | Heiligen Stuhl vorbehalten ist, sofern es sich um eine Dispens 6 1, 0, 91 | Gebiet abwesend sind, und, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich 7 1, 0, 102 | dort ständig zu bleiben, sofern kein Abwanderungsgrund eintritt, 8 1, 0, 102 | drei Monate zu bleiben, sofern kein Abwanderungsgrund eintritt, 9 1, 0, 130 | Bereich nur anerkannt werden, sofern dies für bestimmte Fälle 10 1, 0, 136 | vom Gebiet abwesend sind, sofern nicht etwas anderes aus 11 1, 0, 142 | Rechtes des Deleganten, sofern dies nicht aus beigefügten 12 1, 0, 166 | Wahl gültig, jedoch muß, sofern erwiesen ist, daß er übergangen 13 1, 0, 166 | sie bereits bestätigt war, sofern rechtlich feststeht, daß 14 1, 0, 166 | von Rechts wegen nichtig, sofern nicht alle Übergangenen 15 1, 0, 174 | Can. 174 — § 1. Sofern nicht etwas anderes im Recht 16 1, 0, 174 | beigefügten Bedingungen beachten, sofern sie dem Recht nicht widersprechen, 17 1, 0, 184 | irgendeine Weise erlischt, sofern nicht im Recht etwas anderes 18 2, 1, 214 | geistlichen Lebens zu folgenj sofern diese mit der Lehre der 19 2, 1, 317 | eines öffentlichen Vereins, sofern er von demselben öffentlichen 20 2, 1, 317 | wird, zu bestätigen oder, sofern er vorgeschlagen wird, ihn 21 2, 2, 337 | weilenden Bischöfe aus, sofern diese Handlung als solche 22 2, 2, 365 | dieser Art zu befassen, sofern solche abzuschließen und 23 2, 2, 366 | des Ortsordinarius exemt, sofern es sich nicht um Eheschließungen 24 2, 2, 409 | er bestellt worden war, sofern er rechtmäßig Besitz ergriffen 25 2, 2, 510 | gemachten Spenden werden, sofern nichts anderes feststeht, 26 2, 2, 511 | In jeder Diözese ist, sofern die seelsorglichen Verhältnisse 27 2, 2, 533 | Priestern gemeinsam wohnt, sofern für die Durchführung der 28 2, 2, 550 | gemeinschaftlich wohnen, sofern die Wahrnehmung der seelsorglichen 29 2, 2, 559 | eingehalten werden müssen, und sofern nach dem Urteil des Ortsordinarius 30 2, 3, 624 | des Instituts einzusetzen, sofern nicht die Konstitutionen 31 2, 3, 634 | verwalten und zu veräußern, sofern nicht diese Fähigkeit in 32 2, 3, 668 | für das Institut erworben, sofern im Eigenrecht nichts anderes 33 2, 3, 684 | Institut zurückzukehren, sofern es nicht das Säkularisationsindult 34 2, 3, 687 | seines Instituts tragen, sofern im Indult nichts anderes 35 2, 3, 693 | die Diözese inkardiniert, sofern ihn der Bischof nicht zurückgewiesen 36 2, 3, 707 | seines Institutes wählen, sofern vom Apostolischen Stuhl 37 2, 3, 736 | Gesellschaften werden die Kleriker, sofern die Konstitutionen nichts 38 2, 3, 739 | Pflichten der Kleriker, sofern nicht aus der Natur der 39 3, 0, 764 | Befugnis, überall zu predigen, sofern nicht diese Befugnis vom 40 3, 0, 819 | Can. 819 — Sofern es das Wohl der Diözese 41 3, 0, 824 | Verbreitung bestimmt sind, sofern nichts anderes feststeht.~ 42 4, 1, 844 | geistlicher Nutzen dazu rät und sofern die Gefahr des Irrtums oder 43 4, 1, 844 | von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente 44 4, 1, 869 | werden, nachdem dem Täufling, sofern es sich um einen Erwachsenen 45 4, 1, 903 | Kirche nicht bekannt ist, sofern er ein Empfehlungsschreiben 46 4, 1, 928 | anderen Sprache zu vollziehen, sofern nur die liturgischen Texte 47 4, 1, 955 | Priestern anzuvertrauen, sofern für ihn nur feststeht, daß 48 4, 1, 955 | zur Feier angenommen hat, sofern nicht etwas anderes feststeht.~§ 49 4, 1, 963 | nächstmöglicher Gelegenheit, sofern nicht ein gerechter Grund 50 4, 1, 979 | 979 — Der Priester hat, sofern Fragen zu stellen sind, 51 4, 1, 988 | Art und Zahl zu bekennen, sofern sie noch nicht durch die 52 4, 1, 1015| auch persönlich erteilen, sofern er geweihter Bischof ist.~ 53 4, 1, 1019| für seine Untergebenen, sofern sie gemäß den Konstitutionen 54 4, 1, 1042| ein verheirateter Mann, sofern er nicht rechtmäßig für 55 4, 1, 1042| ist;~ ein Neugetaufter, sofern er sich nach dem Urteil 56 4, 1, 1044| genannte Straftat begangen hat, sofern die Straftat öffentlich 57 4, 1, 1046| desselben Tatbestandes, sofern es sich nicht um die Irregularität 58 4, 1, 1050| Maßgabe von can.~1032, sofern es sich um Weihebewerber 59 4, 1, 1050| Empfang des Diakonates;~ sofern es sich um Bewerber für 60 4, 1, 1099| beeinträchtigt den Ehekonsens nicht, sofern er nicht den Willen bestimmt.~ 61 4, 1, 1109| Ortspfarrer assistieren, sofern sie nicht durch Urteil oder 62 4, 1, 1109| sondern auch der Fremden, sofern wenigstens einer von ihnen 63 4, 1, 1116| außerhalb von Todesgefahr, sofern vernünftigerweise vorauszusehen 64 4, 1, 1138| Eheschließung als solchen ausweist, sofern nicht das Gegenteil aufgrund 65 4, 1, 1143| neue Ehe geschlossen wird, sofern der ungetaufte Partner sich 66 4, 1, 1143| Schöpfers zusammenleben will, sofern nicht der getaufte Partner 67 4, 1, 1148| der katholischen Kirche, sofern es ihm schwerfällt, bei 68 4, 2, 1177| Todesfall ereignet hat, sofern das Partikularrecht nicht 69 4, 3, 1209| Segnung eines Ortes wird, sofern dadurch niemand geschädigt 70 4, 3, 1242| Leichname nicht begraben werden, sofern es sich nicht um die Beerdigung 71 4, 3, 1245| des apostolischen Lebens, sofern es sich um einen klerikalen 72 5, 0, 1308| Stipendiums herabzusetzen, sofern niemand da ist, der zur 73 6, 1, 1323| Beschwernis gehandelt hat, sofern jedoch die Tat nicht in 74 6, 1, 1324| Handlung vorgenommen hat, sofern nur die Zurechenbarkeit 75 7, 1, 1410| die strittige Sache liegt, sofern es sich um eine dingliche 76 7, 1, 1411| oder erfüllt werden muß, sofern die Parteien nicht einvernehmlich 77 7, 1, 1414| zusammenhängen, zu entscheiden, sofern dem nicht eine Gesetzesvorschrift 78 7, 1, 1420| Generalvikar verschieden ist, sofern nicht die geringe Größe 79 7, 1, 1425| Gericht übertragen.~§ 3. Sofern der Bischof in Einzelfällen 80 7, 1, 1427| päpstlichen Rechtes ist, sofern in den Konstitutionen nichts 81 7, 1, 1431| gefährdet sein kann oder nicht, sofern nicht die Mitwirkung des 82 7, 1, 1434| Can. 1434 — Sofern anderes nicht ausdrücklich 83 7, 1, 1444| Römischen Rota überwiesen hat, sofern im Zuweisungsauftrag nichts 84 7, 1, 1451| dazu angehört worden sind, sofern sie am Verfahren beteiligt 85 7, 1, 1458| eingetragen worden sind, sofern nicht eine Sache eine beschleunigte 86 7, 1, 1459| Streitfestlegung vorzubringen, sofern sie sich nicht erst nach 87 7, 1, 1470| Can. 1470 — § 1. Sofern ein Partikulargesetz nichts 88 7, 1, 1481| klagen und sich verantworten, sofern der Richter nicht die Mitwirkung 89 7, 1, 1483| außerdem katholisch sein, sofern der Diözesanbischof davon 90 7, 1, 1486| Endurteil Berufung einzulegen, sofern sein Auftraggeber nicht 91 7, 2, 1501| über keine Sache befinden, sofern nicht ein den gesetzlichen 92 7, 2, 1512| Verjährung unterbrochen, sofern nichts anderes vorgesehen 93 7, 2, 1513| Parteien bekanntzugeben; sofern sie ihm nicht bereits zugestimmt 94 7, 2, 1526| anderen zugegeben werden, sofern nicht trotzdem vom Recht 95 7, 2, 1532| gesagt zu haben, abzunehmen, sofern nicht ein schwerwiegender 96 7, 2, 1536| nicht zuerkannt werden, sofern nicht weitere Beweiselemente 97 7, 2, 1541| Can. 1541 — Sofern nicht durch gegenteilige 98 7, 2, 1549| Jeder kann Zeuge sein, sofern er vom Recht nicht ausdrücklich 99 7, 2, 1559| Vernehmung zugegen sein, sofern der Richter nicht wegen 100 7, 2, 1561| dieser sie selbst stellt, sofern ein Partikulargesetz nichts 101 7, 2, 1578| Gutachten anzufertigen, sofern der Richter nicht ein von 102 7, 2, 1600| Wohl der Parteien geht, sofern sämtliche Parteien zustimmen;~ 103 7, 2, 1603| Parteien nur einmal zu, sofern es dem Richter nicht aus 104 7, 2, 1606| und des Bandverteidigers, sofern sie am Prozeß beteiligt 105 7, 2, 1610| Urteilsfällung an herauszugeben, sofern nicht bei einem Kollegialgericht 106 7, 2, 1617| sie keine Rechtswirkung, sofern sie nicht wenigstens summarisch 107 7, 2, 1637| bekanntgegeben worden ist.~§ 4. Sofern nichts anderes feststeht, 108 7, 2, 1640| zu verfahren; jedoch ist, sofern nicht etwa die Beweiserhebung 109 7, 2, 1644| Vollstreckung des Urteils, sofern das Gesetz nicht etwas anderes 110 7, 2, 1653| Can. 1653 — § 1. Sofern nicht ein Partikulargesetz 111 7, 2, 1668| Can. 1668 — § 1. Sofern sich aus der Erörterung 112 7, 3, 1679| Can. 1679 — Sofern die Beweise nicht im übrigen 113 7, 3, 1680| Sachverständiger zu bedienen, sofern dies aufgrund der Umstände 114 7, 3, 1693| Can. 1693 — § 1. Sofern nicht eine Partei oder der 115 7, 4, 1724| Beschuldigten angenommen werden, sofern dieser nicht für prozeßabwesend 116 7, 5, 1734| Beschwerde entschieden wird, sofern nicht die Entscheidung vom 117 7, 5, 1739| aufheben, widerrufen oder, sofern dies dem Oberen zweckdienlicher 118 7, 5, 1741| Schaden für die Kirche, sofern diesem Mißstand nicht durch 119 7, 5, 1745| genannten Pfarrern zu erörtern, sofern nicht wegen deren Verhinderung


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