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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

zeit

    Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | ihnen wählt Gott in jeder Zeit viele aus, damit sie, die 2 AposKons | 999.] wurde im Lauf der Zeit durch neue Bestimmungen 3 AposKons | auch der zurückliegenden Zeit gesammelt hat, den nachfolgenden 4 AposKons | In Fällen aus früherer Zeit und in jenen neueren Datums, 5 1, 0, 53 | allgemein sind, hebt das der Zeit nach spätere das frühere 6 1, 0, 67 | allgemeine, so hat das der Zeit nach frühere Vorrang vor 7 1, 0, 69 | dem Vollzieher zu jeder Zeit vorgelegt werden, vorausgesetzt, 8 1, 0, 83 | entfällt mit Ablauf der Zeit oder mit dem Erschöpfen 9 1, 0, 83 | zuständigen Autorität im Laufe der Zeit die Verhältnisse derart 10 1, 0, 101 | Neugetauften, ist jener Ort, wo zur Zeit der Geburt des Kindes die 11 1, 0, 112 | 2. Der selbst längere Zeit hindurch geübte Brauch, 12 1, 0, 142 | Auftrages; mit Ablauf der Zeit oder durch Erledigung aller 13 1, 0, 142 | Unaufmerksamkeit nach Ablauf der Zeit, für die sie verliehen war, 14 1, 0, 153 | Recht für eine bestimmte Zeit übertragen wird, so kann 15 1, 0, 153 | Monaten vor Ablauf dieser Zeit vorgenommen werden und hat 16 1, 0, 182 | innerhalb der vorgeschriebenen Zeit abgesandt, so ist sie ohne 17 1, 0, 184 | der vorher festgesetzten Zeit, durch Erreichen der im 18 1, 0, 186 | der vorher festgesetzten Zeit oder beim Erreichen der 19 1, 0, 193 | jemandem auf unbestimmte Zeit übertragen ist, kann dieser 20 1, 0, 193 | Amtes, das ihm auf bestimmte Zeit übertragen ist, vor Ablauf 21 1, 0, 193 | übertragen ist, vor Ablauf dieser Zeit enthoben werden kann, unbeschadet 22 1, 0, 195 | treffen, daß eine angemessene Zeit lang für seine Existenz 23 1, 0, 200 | vorgesehen ist, wird die Zeit nach Maßgabe der folgenden 24 1, 0, 201 | einer zusammenhängenden Zeit wird eine solche verstanden, 25 1, 0, 202 | um eine zusammenhängende Zeit handelt, sind Monat und 26 2, 1, 231 | die auf Dauer oder auf Zeit für einen besonderen Dienst 27 2, 1, 235 | Aufgaben während der ganzen Zeit der Ausbildung oder, wenn 28 2, 1, 248 | Erfordernissen des Ortes und der Zeit entsprechenden Kultur eine 29 2, 1, 248 | Evangeliums den Menschen ihrer Zeit angemessen und auf eine 30 2, 1, 250 | dauern, und zwar so, daß die Zeit für die philosophischen 31 2, 1, 251 | Forschung der fortschreitenden Zeit nehmen muß, ist so zu vermitteln, 32 2, 1, 255 | Erfordernisse des Ortes und der Zeit auszuüben.~ 33 2, 1, 271 | eine im voraus festgesetzte Zeit überzuwechseln, die auch 34 2, 1, 281 | Umstände des Ortes und der Zeit zu berücksichtigen, damit 35 2, 1, 283 | Partikularrecht bestimmte Zeit ohne wenigstens vermutete 36 2, 1, 304 | oder der Nützlichkeit von Zeit und Ort die Vorgehensweise 37 2, 2, 382 | in derselben Diözese zur Zeit der Berufung schon hatte.~§ 38 2, 2, 383 | wohnen oder sich dort nur auf Zeit aufhalten; er hat den apostolischen 39 2, 2, 399 | zwar in der Form und zu der Zeit, wie sie vom Apostolischen 40 2, 2, 410 | die Diözese nur für kurze Zeit verlassen.~ 41 2, 2, 414 | auszuüben, und zwar nur für die Zeit der Behinderung des bischöflichen 42 2, 2, 421 | innerhalb der vorgeschriebenen Zeit, aus welchem Grund auch 43 2, 2, 423 | Vermögensverwaltungsrat für diese Zeit einen anderen zum Ökonom 44 2, 2, 477 | Auxiliarbischof ist, darf nur auf Zeit ernannt werden, die in seiner 45 2, 2, 488 | es sei denn für nur kurze Zeit und mit Zustimmung des Bischofs 46 2, 2, 492 | ernennen;~nach Ablauf dieser Zeit können sie aber jeweils 47 2, 2, 494 | kann nach Ablauf dieser Zeit auf jeweils weitere fünf 48 2, 2, 501 | den Statuten festgelegte Zeit zu berufen, jedoch so, daß 49 2, 2, 513 | Der Pastoralrat wird auf Zeit gebildet, gemäß den Vorschriften 50 2, 2, 520 | eine bestimmte festgelegte Zeit; in beiden Fällen ist hierüber 51 2, 2, 522 | deshalb auf unbegrenzte Zeit zu ernennen; der Diözesanbischof 52 2, 2, 522 | dann für eine bestimmte Zeit ernennen, wenn dies durch 53 2, 2, 527 | Ortsordinarius legt die Zeit fest, in der die Besitzergreifung 54 2, 2, 527 | erfolgen muß;~verstreicht die Zeit ungenutzt, ohne daß ein 55 2, 2, 530 | Taufwassers zur österlichen Zeit, die Leitung von Prozessionen 56 2, 2, 538 | Amtsverzicht sowie durch Ablauf der Zeit, wenn er gemäß den in can.~ 57 2, 2, 538 | partikularrechts für eine bestimmte Zeit ernannt worden ist.~§ 2. 58 2, 2, 554 | Dechant ist für eine bestimmte Zeit, die durch das Partikularrecht 59 2, 3, 607 | die jedoch nach Ablauf der Zeit zu erneuern sind, ablegen 60 2, 3, 623 | werden, ist eine angemessene Zeit nach der ewigen oder endgültigen 61 2, 3, 624 | die für eine bestimmte. Zeit eingesetzt sind, nicht allzulange 62 2, 3, 632 | ihre Vorgehensweise und die Zeit ihrer Abhaltung.~ 63 2, 3, 636 | möglich ist.~§ 2. Zu der Zeit und in der Weise, die im 64 2, 3, 639 | einer nicht allzu langen Zeit das Kapital durch rechtmäßige 65 2, 3, 648 | der in § 1 vorgesehenen Zeit einen oder mehrere Zeitabschnitte 66 2, 3, 652 | Gebet mitzuwirken.~§ 5. Die Zeit des Noviziates im Sinne 67 2, 3, 655 | zeitliche Profeß ist für die Zeit abzulegen, die im Eigenrecht 68 2, 3, 657 | 657 — § 1. Nach Ablauf der Zeit, für die die Profeß abgelegt 69 2, 3, 657 | jedoch so, daß die ganze Zeit, in welcher das Mitglied 70 2, 3, 661 | hierfür Hilfsmittel und Zeit zur Verfügung stellen.~ 71 2, 3, 684 | 4. Das Eigenrecht hat Zeit und Art der Erprobung festzulegen, 72 2, 3, 719 | sollen sie sich sorgsam Zeit nehmen für das Gebet, in 73 2, 3, 723 | sein.~§ 3. Nach Ablauf der Zeit dieser Eingliederung ist 74 3, 0, 769 | und den Erfordernissen der Zeit angepaßten Weise vorzutragen.~ 75 4, 1, 847 | und zwar erst in jüngster Zeit; ältere Öle dürfen außer 76 4, 1, 890 | unterrichtet werden und zur rechten Zeit darauf zugehen.~ 77 4, 1, 902 | allerdings nicht zu der Zeit, zu der in derselben Kirche 78 4, 1, 920 | Gebot muß in der österlichen Zeit erfüllt werden, wenn ihm 79 4, 1, 920 | gerechtem Grund zu einer anderen Zeit innerhalb des Jahres Genüge 80 4, 1 | Artikel 4~ZEIT UND ORT DER FEIER DER EUCHARISTIE~ 81 4, 1, 942 | auch nicht zusammenhängende Zeit dauert, damit die örtliche 82 4, 1, 955 | Stipendiums erhalten hat.~§ 2. Die Zeit, in der die Messen zu feiern 83 4, 1, 961 | den oder die Priester die Zeit, die Bekenntnisse der einzelnen 84 4, 1, 961 | innerhalb einer angemessenen Zeit ordnungsgemäß zu hören, 85 4, 1, 961 | heilige Kommunion längere Zeit zu entbehren; als ausreichend 86 4, 1, 962 | bekennen kann, zu gebotener Zeit einzeln zu beichten.~§ 2. 87 4, 1, 962 | bei Todesgefahr, wenn die Zeit dafür ausreicht, die Aufforderung 88 4, 1, 972 | unbestimmte oder auf bestimmte Zeit verliehen werden.~ 89 4, 1, 984 | Sünden, die er zu irgendeiner Zeit aus der Entgegennahme einer 90 4, 1, 996 | Ablaßgewährung in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise 91 4, 1, 1001 | die Kranken zur rechten Zeit die Hilfe dieses Sakraments 92 4, 1, 1032 | höheren Oberen festzulegende Zeit in Ausübung der Diakonenweihe 93 4, 1, 1035 | übernommen und eine angemessene Zeit lang ausgeübt haben.~§ 2. 94 4, 1, 1053 | Weihespenders sowie Ort und Zeit der Weihespendung in ein 95 4, 1, 1080 | Gefahr im Verzug ist und die Zeit für einen Rekurs an den 96 4, 1, 1086 | 3. Galt ein Partner zur Zeit der Eheschließung gemeinhin 97 4, 2, 1175 | Möglichkeit die wirkliche Zeit der einzelnen Hore eingehalten 98 4, 2, 1194 | erlischt durch Ablauf der Zeit, die als Endpunkt der Verpflichtung 99 4, 3, 1221 | zu einer Kirche muß zur Zeit gottesdienstlicher Feiern 100 4, 3, 1248 | sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet 101 5, 0, 1284 | Erträgnisse genau und zum rechten Zeit einfordern und sie sicher 102 5, 0, 1284 | Hypotheken in der festgesetzten Zeit begleichen und dafür sorgen, 103 5, 0, 1303 | Partikularrecht zu bestimmende Zeit aus den jährlichen Erträgnissen 104 5, 0, 1303 | worden ist, nach Ablauf der Zeit an die in can.1274, § 1 105 6, 1, 1336 | bestimmte oder unbestimmte Zeit treffen können, sind außer 106 6, 1, 1344 | Strafe auf eine günstigere Zeit verschieben, wenn vorauszusehen 107 6, 1, 1344 | Richter selbst festgesetzten Zeit wieder straffällig werden 108 7, 1, 1422 | 1420, § 5 auf bestimmte Zeit ernannt; sie können nur 109 7, 1, 1462 | vorzubringen und zu gegebener Zeit nach den Regeln über den


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