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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

dekret

    Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | Kongregation durch ein besonderes Dekret die Art und Weise des weiteren 2 1, 0, 30 | besitzt, kann ein allgemeines Dekret nach can. 29 nicht er1assen, 3 1, 0, 35 | Einzelfälle, sei es ein Dekret oder ein Verwaltungsbefehl, 4 1, 0, 48 | Can. 48 — Unter einem Dekret für Einzelfälle versteht 5 1, 0, 49 | für Einzelfälle ist ein Dekret, durch das einer Person 6 1, 0, 50 | Bevor eine Autorität ein Dekret erläßt, soll sie notwendige 7 1, 0, 51 | Can. 51 — Ein Dekret ist schriftlich zu erlassen 8 1, 0, 52 | Can. 52 — Ein Dekret hat nur bezüglich jener 9 1, 0, 53 | widersprechen, hat das besondere Dekret in den Dingen, die in besonderer 10 1, 0, 54 | Can. 54 — § 1. Ein Dekret, dessen Anwendung einem 11 1, 0, 54 | mitgeteilt wird.~§ 2. Damit ein Dekret geltend gemacht werden kann, 12 1, 0, 55 | cann. 37 und 51 gilt ein Dekret, falls der Aushändigung 13 1, 0, 56 | Can. 56 — Ein Dekret gilt als mitgeteilt, wenn 14 1, 0, 56 | rechtmäßig geladen ist, das Dekret entgegenzunehmen oder zu 15 1, 0, 57 | Ziel vorgebracht wird, ein Dekret zu erlangen, hat die zuständige 16 1, 0, 57 | Ablauf dieser Frist ein Dekret noch nicht ergangen ist, 17 1, 0, 57 | von der Verpflichtung, ein Dekret zu erlassen, wie auch einen 18 1, 0, 58 | Can. 58 — § 1. Ein Dekret verliert seine Rechtskraft 19 1, 0, 114 | oder aufgrund einer durch Dekret gegebenen besonderen Verleihung 20 1, 0, 116 | oder durch ein besonderes Dekret der zuständigen Autorität, 21 1, 0, 116 | allein durch ein besonderes Dekret der zuständigen Autorität, 22 1, 0, 145 | eingerichtet wird, oder durch Dekret der zuständigen Autorität, 23 1, 0, 149 | gültig, kann aber durch Dekret der zuständigen Autorität 24 1, 0, 171 | richterliches Urteil oder durch Dekret, wodurch die Strafe verhängt 25 1, 0, 192 | Autorität rechtmäßig erlassenes Dekret, und zwar unter Wahrung 26 1, 0, 193 | enthoben werden.~§ 4. Damit das Dekret der Amtsenthebung Rechtswirkung 27 1, 0, 195 | Rechts wegen, sondern durch Dekret der zuständigen Autorität 28 2, 1, 230 | Begabung haben, die durch Dekret der Bischofskonferenz dafür 29 2, 1, 313 | Vereine werden durch dasselbe Dekret, durch das sie von der nach 30 2, 1, 322 | Gläubigen kann durch förmliches Dekret der in Can. 312 genannten 31 2, 2, 333 | Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder 32 2, 2, 351 | Kardinäle werden kreiert durch Dekret des Papstes, das vor dem 33 2, 2, 522 | ernennen, wenn dies durch ein Dekret der Bischofskonferenz zugelassen 34 2, 3, 579 | Gebiet durch förmliches Dekret Institute des geweihten 35 2, 3, 589 | von ihm durch förmliches Dekret anerkannt wurde, als diözesanen 36 2, 3, 647 | haben durch schriftliches Dekret des höchsten Leiters des 37 2, 3, 700 | bestätigt worden ist, dem das Dekret und sämtliche Akten zuzuleiten 38 2, 3, 700 | Ordensangehörige zugeordnet ist. Das Dekret muß aber zu seiner Gültigkeit 39 4, 1, 952 | die gesamte Provinz durch Dekret festzulegen, welches Stipendium 40 4, 1, 952 | 2. Wo ein derartiges Dekret fehlt, ist das in der Diözese 41 4, 1, 952 | Ordensinstitute müssen sich an dieses Dekret bzw. das am Ort geltende 42 4, 1, 1109 | nicht durch Urteil oder Dekret exkommuniziert, interdiziert 43 4, 3, 1212 | Gebrauch für dauernd durch Dekret des zuständigen Ordinarius 44 6, 1, 1342 | durch außergerichtliches Dekret verhängt oder festgestellt 45 6, 1, 1342 | können in jedem Fall durch Dekret verhängt werden.~§ 2. Strafen 46 6, 1, 1342 | immer können nicht durch Dekret verhängt oder festgestellt 47 6, 1, 1342 | die eine Verhängung durch Dekret in dem diese Strafen festsetzenden 48 6, 1, 1342 | durch ein außergerichtliches Dekret eine Strafe verhängt oder 49 6, 1, 1355 | durch einen anderen, mit Dekret verhängt oder festgestellt 50 6, 1, 1356 | durch einen anderen, mit Dekret verhängt oder festgestellt 51 6, 1, 1363 | durch außergerichtliches Dekret verhängt worden ist.~ 52 7, 1, 1425 | schwerwiegenden Grund, der in einem Dekret darzulegen ist, auswechseln.~ 53 7, 1, 1458 | ist in einem besonderen Dekret mit Angabe der Gründe festzustellen.~ 54 7, 1, 1487 | können vom Richter durch Dekret von Amts wegen wie auch 55 7, 2, 1505 | rollenfähig ist, muß er durch Dekret baldmöglichst die Klageschrift 56 7, 2, 1506 | Einreichung nicht durch Dekret entschieden hat, daß sie 57 7, 2, 1507 | Can. 1507 — § 1. In dem Dekret über die Annahme der Klageschrift 58 7, 2, 1507 | kann er dies in einem neuen Dekret anordnen.~§ 2. Gilt die 59 7, 2, 1513 | daß durch richterliches Dekret die Streitpunkte genau bestimmt 60 7, 2, 1513 | ist.~§ 3. Das richterliche Dekret ist den Parteien bekanntzugeben; 61 7, 2, 1513 | muß durch richterliches Dekret auf schnellstem Weg entschieden 62 7, 2, 1514 | schwerwiegendem Grund durch ein neues Dekret auf Antrag einer Partei 63 7, 2, 1556 | geschieht durch richterliches Dekret, das dem Zeugen rechtmäßig 64 7, 2, 1577 | Streitparteien hat der Richter durch Dekret die einzelnen Punkte festzulegen, 65 7, 2, 1582 | nehmen, so hat er dies durch Dekret vorher anzuordnen;~dabei 66 7, 2, 1589 | Zwischenurteil oder durch Dekret gelöst werden muß.~§ 2. 67 7, 2, 1590 | eine Zwischenfrage durch Dekret zu lösen, so kann das Gericht 68 7, 2, 1591 | Richter oder das Gericht das Dekret oder das Zwischenurteil 69 7, 2, 1598 | Verfahrensnichtigkeit durch Dekret den Parteien und ihren Anwälten 70 7, 2, 1598 | erforderlich hält, abermals ein Dekret wie in § 1 zu erlassen.~ 71 7, 2, 1599 | ist, hat der Richter ein Dekret zu erlassen.~ 72 7, 2, 1616 | Parteien anzuhören; das Dekret über die Berichtigung ist 73 7, 2, 1616 | der Zwischenstreit durch Dekret zu entscheiden.~ 74 7, 2, 1618 | Zwischenurteil oder ein Dekret haben die Wirkung eines 75 7, 2, 1629 | gewordenes Urteil;~ das Dekret eines Richters oder das 76 7, 2, 1629 | ein Urteil oder ein Dekret in einer Sache, in der das 77 7, 2, 1644 | Beweise und Begründungen durch Dekret feststellen, ob der Antrag 78 7, 2, 1651 | ausgeführt werden; dieses Dekret ist je nach Art der Verfahren 79 7, 2, 1659 | Klageschrift vermerktes Dekret anzuordnen, daß der belangten 80 7, 2, 1670 | mit Begründung versehenen Dekret von Verfahrensvorschriften, 81 7, 3, 1677 | der Berichterstatter durch Dekret innerhalb von zehn Tagen 82 7, 3, 1677 | Dekretes durch ein neues Dekret den Fortgang des Verfahrens 83 7, 3, 1682 | auch der Parteien durch Dekret entweder das Urteil unmittelbar 84 7, 3, 1684 | Berufungsinstanz entweder durch Dekret oder durch ein zweites Urteil 85 7, 3, 1684 | Eheschließung, sobald das Dekret oder das zweite Urteil ihnen 86 7, 3, 1684 | das dem Urteil oder dem Dekret beigefügt oder vom Ortsordinarius 87 7, 3, 1684 | zweites Urteil, sondern durch Dekret bestätigt worden ist.~ 88 7, 3, 1692 | getaufter Ehegatten kann durch Dekret des Diözesanbischofs oder 89 7, 3, 1699 | angehen.~§ 3. Gegen das Dekret, mit dem der Bischof die 90 7, 4, 1718 | soll das in § 1 erwähnte Dekret aufheben oder ändern, wenn 91 7, 4, 1718 | Bevor der Ordinarius ein Dekret nach § 1 erläßt, soll er 92 7, 4, 1720 | nicht verjährt ist, ein Dekret gemäß cann. 13421350 zu 93 7, 5, 1733 | dem, der sich durch ein Dekret beschwert fühlt, und dem, 94 7, 5, 1733 | fühlt, und dem, der das Dekret erlassen hat, ein Rechtsstreit 95 7, 5, 1733 | verstrichen sind; wenn gegen ein Dekret Beschwerde eingelegt worden 96 7, 5, 1734 | eine Beschwerde gegen ein Dekret, durch das eine hierarchische 97 7, 5, 1735 | Gibt derjenige, der ein Dekret erlassen hat, innerhalb 98 7, 5, 1735 | erwähnten Antrages ein neues Dekret bekannt, mit dem er entweder 99 7, 5, 1735 | er entweder das frühere Dekret abändert oder entscheidet, 100 7, 5, 1736 | Fällen derjenige, der ein Dekret erlassen hat, nicht innerhalb 101 7, 5, 1736 | keine Beschwerde gegen ein Dekret eingelegt, so wird die nach 102 7, 5, 1737 | 1. Wer sich durch ein Dekret beschwert fühlt, kann aus 103 7, 5, 1737 | dessen einlegen, der das Dekret erlassen hat. Die Beschwerde 104 7, 5, 1737 | werden bei jenem, der das Dekret erlassen hat; dieser muß 105 7, 5, 1739 | des Falles nicht nur ein Dekret bestätigen oder für nichtig 106 7, 5, 1745 | alsbald ein diesbezügliches Dekret zu erlassen.~


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