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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

rechtmäßig

    Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | Postulator des Verfahrens, der rechtmäßig vom Antragsteller bestellt 2 1, 0, 26 | eines Gesetzes, wenn sie rechtmäßig dreißig ununterbrochene 3 1, 0, 34 | Zuständigkeit diejenigen rechtmäßig heraus, die ausführende 4 1, 0, 47 | an, zu dem der Widerruf rechtmäßig der Person bekanntgegeben 5 1, 0, 49 | Personen unmittelbar und rechtmäßig ein Tun oder Unterlassen 6 1, 0, 56 | für den es bestimmt ist, rechtmäßig geladen ist, das Dekret 7 1, 0, 57 | Antrag oder eine Beschwerde rechtmäßig mit dem Ziel vorgebracht 8 1, 0, 74 | zu beweisen, sooft dies rechtmäßig von ihm verlangt wird.~ 9 1, 0, 94 | Personen verpflichtet, die rechtmäßig deren Mitglieder sind, durch 10 1, 0, 96 | befinden und wenn nicht eine rechtmäßig verhängte Sanktion entgegensteht.~ 11 1, 0, 105 | eigenen Nebenwohnsitz, und wer rechtmäßig nach Maßgabe des weltlichen 12 1, 0, 105 | dem der Minderjährigkeit rechtmäßig in einem Vormundschafts- 13 1, 0, 112 | katholischen Teils, der rechtmäßig zu einer anderen Rituskirche 14 1, 0, 120 | der zuständigen Autorität rechtmäßig aufgehoben wird oder durch 15 1, 0, 143 | Absetzung oder Amtsenthebung rechtmäßig Berufung oder Beschwerde 16 1, 0, 154 | daß dieser Besitz nicht rechtmäßig ist, und diese Erklärung 17 1, 0, 158 | wenn nicht etwas anderes rechtmäßig vorgesehen ist, innerhalb 18 1, 0, 163 | Amt einzusetzen, hat den rechtmäßig Präsentierten, den sie als 19 1, 0, 163 | einzusetzen; wenn aber mehrere rechtmäßig Präsentierte als geeignet 20 1, 0, 167 | 1. Ist die Einberufung rechtmäßig erfolgt; haben diejenigen 21 1, 0, 167 | anderes in den Statuten rechtmäßig vorgesehen ist.~§ 2. Wenn 22 1, 0, 192 | der zuständigen Autorität rechtmäßig erlassenes Dekret, und zwar 23 2, 1, 221 | in der Kirche besitzen, rechtmäßig geltend zu machen und sie 24 2, 1, 235 | 2. Diejenigen, die sich rechtmäßig außerhalb des Seminars aufhalten, 25 2, 1, 238 | Can. 238 — § 1. Rechtmäßig errichtete Seminare sind 26 2, 1, 268 | 1. Ein Kleriker, der rechtmäßig von der eigenen Teilkirche 27 2, 1, 271 | 3. Ein Kleriker, der rechtmäßig in eine andere Teilkirche 28 2, 1, 290 | festgestellt wird;~ durch die rechtmäßig verhängte Strafe der Entlassung;~ 29 2, 1, 306 | aufgenommen und nicht von ihm rechtmäßig ausgeschlossen worden ist.~ 30 2, 1, 308 | Can. 308 — Keiner, der rechtmäßig einem Verein angehört, darf 31 2, 1, 309 | Can. 309 — Rechtmäßig gegründete Vereine sind 32 2, 1, 316 | werden.~§ 2. Trifft für rechtmäßig aufgenommene Mitglieder 33 2, 1, 319 | Can. 319 — § 1. Ein rechtmäßig errichteter öffentlicher 34 2, 1, 324 | unter den Priestern, die rechtmäßig in der Diözese ihren Dienst 35 2, 2, 332 | Papst durch die Annahme der rechtmäßig erfolgten Wahl zusammen 36 2, 2, 373 | Teilkirchen zu errichten, wenn sie rechtmäßig errichtet sind, besitzen 37 2, 2, 377 | frei oder bestätigt die rechtmäßig Gewählten.~§ 2. Wenigstens 38 2, 2, 377 | 3. Wenn nichts anderes rechtmäßig bestimmt ist, hat der Gesandte 39 2, 2, 377 | 4. Wenn nichts anderes rechtmäßig vorgesehen ist, hat ein 40 2, 2, 379 | Can. 379 — Wenn er nicht rechtmäßig daran gehindert ist, muß 41 2, 2, 382 | hatte.~§ 2. Wenn er nicht rechtmäßig daran gehindert ist, muß 42 2, 2, 388 | applizieren, wenn er aber rechtmäßig verhindert ist, diese Messe 43 2, 2, 395 | ihm eine andere Aufgabe rechtmäßig zugewiesen wurde, darf er 44 2, 2, 400 | nachzukommen, wenn er nicht rechtmäßig verhindert ist; in einem 45 2, 2, 408 | der Auxiliarbischof nicht rechtmäßig daran gehindert sind, haben 46 2, 2, 409 | bestellt worden war, sofern er rechtmäßig Besitz ergriffen hat.~§ 47 2, 2, 421 | kein Diözesanadministrator rechtmäßig gewählt worden ist, geht 48 2, 2, 442 | Metropoliten, und wenn er rechtmäßig verhindert ist, des von 49 2, 2, 449 | oder zu verändern.~§ 2. Die rechtmäßig errichtete Bischofskonferenz 50 2, 2, 455 | den Apostolischen Stuhl rechtmäßig promulgiert worden sind.~§ 51 2, 2, 464 | ein Mitglied der Synode rechtmäßig verhindert ist, kann es 52 2, 2, 494 | von ihm dazu Beauftragte rechtmäßig angeordnet haben.~§ 4. Am 53 2, 2, 515 | gehört zu haben.~§ 3. Die rechtmäßig errichtete Pfarrei besitzt 54 2, 2, 525 | Priestern zu gewähren, die rechtmäßig für eine Pfarrei vorgeschlagen 55 2, 2, 534 | er an dieser Zelebration rechtmäßig verhindert, so hat er an 56 2, 2, 555 | durch das Partikularrecht rechtmäßig übertragen sind, die Pflicht 57 2, 2, 557 | Vorschlagsrechtes, wenn es jemandem rechtmäßig zusteht; in diesem Fall 58 2, 2, 565 | jemandem besondere Rechte rechtmäßig zukommen, wird der Kaplan 59 2, 3, 595 | Konstitutionen zu genehmigen, in sie rechtmäßig eingeführte Änderungen zu 60 2, 3, 608 | Ordensgemeinschaft muß in einer rechtmäßig errichteten Niederlassung 61 2, 3, 616 | Can. 616 — § 1. Eine rechtmäßig errichtete Ordensniederlassung 62 2, 3, 651 | Gelübde abgelegt haben und rechtmäßig bestellt sein.~§ 2. Dem 63 2, 3, 690 | Noviziats bzw. nach der Profeß rechtmäßig aus dem Institut ausgetreten 64 2, 3, 692 | Can. 692 — Das rechtmäßig gewährte und dem Mitglied 65 2, 3, 701 | Can. 701 — Mit der rechtmäßig erfolgten Entlassung erlöschen 66 2, 3, 702 | Can. 702 — § 1. Wer rechtmäßig aus einem Ordensinstitut 67 2, 3, 702 | Ordensinstitut austritt oder aus ihm rechtmäßig entlassen wurde, kann für 68 2, 3, 728 | Nachdem das Austrittsindult rechtmäßig gewährt worden ist, erlöschen 69 2, 3, 740 | einer Niederlassung oder rechtmäßig errichteten Kommunität wohnen 70 3, 0, 776 | leisten, wenn sie nicht rechtmäßig verhindert sind. Der Pfarrer 71 4, 0, 834 | im Namen der Kirche von rechtmäßig dazu beauftragten Personen 72 4, 1, 868 | ein Elternteil bzw. wer rechtmäßig ihre Stelle einnimmt, müssen 73 4, 1, 874 | entspricht;~ er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten 74 4, 1, 886 | das Sakrament der Firmung rechtmäßig auch den Gläubigen, die 75 4, 1, 928 | nur die liturgischen Texte rechtmäßig genehmigt sind.~ 76 4, 1, 950 | andere Absicht des Gebers rechtmäßig zu vermuten.~ 77 4, 1, 991 | es frei, die Sünden einem rechtmäßig bestellten, auch einem anderen 78 4, 1, 1042 | verheirateter Mann, sofern er nicht rechtmäßig für den ständigen Diakonat 79 4, 1, 1085 | Auflösung der früheren Ehe rechtmäßig und sicher feststeht.~ 80 4, 1, 1123 | wenn sie, außer durch Tod, rechtmäßig aufgelöst wird, muß der 81 4, 1, 1145 | Ergebnis im äußeren Bereich rechtmäßig feststehen.~ 82 4, 1, 1146 | oder wenn die Befragung rechtmäßig unterlassen wurde;~ wenn 83 4, 2, 1172 | 1172 — § 1. Niemand kann rechtmäßig Exorzismen über Besessene 84 4, 2, 1177 | Kirche für die Exequien rechtmäßig bestimmt worden ist, sind 85 4, 2, 1180 | Verstorbenen zu sorgen haben, rechtmäßig ein anderer Friedhof bestimmt 86 4, 3, 1219 | Can. 1219 — In einer rechtmäßig geweihten oder gesegneten 87 4, 3, 1222 | vorausgesetzt, daß diejenigen, die rechtmäßig Rechte an der Kirche beanspruchen, 88 4, 3, 1225 | Can. 1225 — In rechtmäßig eingerichteten Kapellen 89 5, 0, 1256 | Person zu, die das Vermögen rechtmäßig erworben hat.~ 90 5, 0, 1287 | Leitungsgewalt des Diözesanbischofs rechtmäßig entzogen sind, verpflichtet, 91 6, 2, 1371 | Ordinarius oder dem Oberen, der rechtmäßig gebietet oder verbietet, 92 7, 1, 1415 | erstes die belangte Partei rechtmäßig vorgeladen hat.~ 93 7, 1, 1445 | ausführender Gewalt entstanden und rechtmäßig an die Apostolische Signatur 94 7, 1, 1452 | Nachdem aber ein Prozeß rechtmäßig eingeleitet worden ist, 95 7, 1, 1476 | als Kläger auftreten; die rechtmäßig belangte Partei ist verpflichtet, 96 7, 2, 1510 | zu ihm gelangt, gilt als rechtmäßig geladen.~ 97 7, 2, 1511 | 1511 — Ist die Ladung nicht rechtmäßig bekanntgegeben worden, so 98 7, 2, 1512 | 1512 — Wenn die Ladung rechtmäßig bekanntgegeben worden ist 99 7, 2, 1531 | Can. 1531 — § 1. Die rechtmäßig befragte Partei muß antworten 100 7, 2, 1556 | richterliches Dekret, das dem Zeugen rechtmäßig bekanntzugeben ist.~ 101 7, 2, 1592 | Ladung, feststehen, daß die rechtmäßig erfolgte Ladung rechtzeitig 102 7, 2, 1622 | die gemäß can.1593, § 2 rechtmäßig vom Prozeß abwesend war.~ 103 7, 2, 1626 | Bandverteidiger einlegen, wenn sie rechtmäßig beteiligt sind.~§ 2. Der 104 7, 3, 1692 | örtlichem Recht anderes rechtmäßig vorgesehen ist.~§ 2. Wo 105 7, 5, 1741 | ein Pfarrer seiner Pfarrei rechtmäßig enthoben werden kann, sind


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