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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

papst

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | 1939 aber verfügte derselbe Papst den Erlaß von Normen, die 2 AposKons | Ebendort, Nr. 3-4.]. Derselbe Papst errichtete durch die Apostolische 3 AposKons | einen Bericht, der dem Papst zu übergeben ist, über die 4 AposKons | und Bischöfe werden dem Papst übergeben; allein ihm steht 5 AposKons | Pontifikates.~ ~JOHANNES PAUL II., PAPST~ ~ 6 1, 0, 64 | zuständigen Autorität unter dem Papst nicht gültig gewährt werden 7 1, 0, 134 | versteht man im Recht außer dem Papst die Diözesanbischöfe wie 8 2, 1, 245 | Kirche Christi erfüllt, dem Papst als Nachfolger Petri in 9 2, 1, 273 | Weise verpflichtet, dem Papst und ihrem Ordinarius Ehrfurcht 10 2, 1, 291 | wird einzig und allein vom Papst gewährt.~ 11 2, 2 | KAPITEL I~PAPST UND BISCHOFSKOLLEGIUM ~ 12 2, 2, 330 | sind in gleicher Weise der Papst als Nachfolger des Petrus 13 2, 2 | Artikel 1~DER PAPST~ 14 2, 2, 332 | in der Kirche erhält der Papst durch die Annahme der rechtmäßig 15 2, 2, 332 | Deshalb besitzt ein zum Papst Gewählter, der schon die 16 2, 2, 332 | zu weihen.~§ 2. Falls der Papst auf sein Amt verzichten 17 2, 2, 333 | Can. 333 — § 1. Der Papst hat kraft seines Amtes nicht 18 2, 2, 333 | Teilkirchen innehaben.~§ 2. Der Papst steht bei Ausübung seines 19 2, 2, 334 | seines Amtes stehen dem Papst die Bischöfe zur Seite, 20 2, 2, 336 | Bischofskollegium, dessen Haupt der Papst ist und dessen Glieder kraft 21 2, 2, 337 | Handlung als solche vom Papst in die Wege geleitet oder 22 2, 2, 338 | Can. 338 — § 1. Allein dem Papst steht es zu, ein Ökumenisches 23 2, 2, 338 | Konzil zu erlassen; den vom Papst vorgelegten Themen können 24 2, 2, 338 | andere hinzufügen, die vom Papst zu genehmigen sind.~ 25 2, 2, 340 | unterbrochen, bis der neue Papst dessen Fortführung angeordnet 26 2, 2, 341 | mit den Konzilsvätern vom Papst genehmigt, von diesem bestätigt 27 2, 2, 341 | gemäß einer anderen vom Papst eingeführten oder frei angenommenen 28 2, 2, 342 | enge Verbundenheit zwischen Papst und Bischöfen zu fördern 29 2, 2, 342 | Bischöfen zu fördern und um dem Papst bei Bewahrung und Wachstum 30 2, 2, 343 | in bestimmten Fällen der Papst ihr Entscheidungsgewalt 31 2, 2, 346 | wieder andere werden vom Papst direkt ernannt, zu diesen 32 2, 2, 346 | Bischöfe sind, andere aber vom Papst direkt ernannt werden;~zu 33 2, 2, 347 | Versammlung der Bischofssynode vom Papst abgeschlossen wird, endet 34 2, 2, 347 | der Schwebe, bis der neue Papst die Auflösung oder Fortsetzung 35 2, 2, 348 | Bischofssynode, dem ein vom Papst ernannter Generalsekretär 36 2, 2, 348 | gewählt, die anderen vom Papst ernannt werden, ihre Aufgabe 37 2, 2, 348 | Spezialsekretäre bestellt, die vom Papst ernannt werden; sie verbleiben 38 2, 2, 349 | stehen die Kardinäle dem Papst zur Seite, und zwar entweder 39 2, 2, 349 | verschiedener Ämter, womit sie dem Papst vornehmlich in der täglichen 40 2, 2, 350 | jene Kardinäle, denen vom Papst der Titel einer suburbikarischen 41 2, 2, 350 | diakonalen Klasse wird vom Papst je eine eigene Titelkirche 42 2, 2, 350 | Konsistorium vollzogenen und vom Papst genehmigten Option können 43 2, 2, 351 | Can. 351 — § 1. Der Papst wählt die Männer, die zu 44 2, 2, 351 | und Rechte.~§ 3. Wenn der Papst jemanden zur Kardinalswürde 45 2, 2, 351 | nachdem aber sein Name vom Papst bekanntgemacht worden ist, 46 2, 2, 352 | dessen Namen haben sie dem Papst zu übermitteln, dem die 47 2, 2, 352 | des Subdekans steht dem Papst zu.~§ 4. Wenn Dekan und 48 2, 2, 354 | fünfundsiebzigsten Lebensjahres dem Papst den Amtsverzicht anzubieten; 49 2, 2, 355 | Kardinaldekan steht es zu, den zum Papst Gewählten zum Bischof zu 50 2, 2, 356 | angelegentlich mit dem Papst zusammenzuarbeiten; deshalb 51 2, 2, 356 | zu begeben, sooft sie der Papst einberuft.~ 52 2, 2, 358 | Ein Kardinal, dem vom Papst die Aufgabe übertragen wurde, 53 2, 2, 358 | Befugnisse, die ihm vom Papst selbst übertragen sind~ 54 2, 2, 360 | Römische Kurie, durch die der Papst die Geschäfte der Gesamtkirche 55 2, 2, 361 | Gesetzbuch nicht nur der Papst zu verstehen, sondern auch, 56 2, 2, 362 | Can. 362 — Der Papst besitzt das angeborene und 57 2, 2, 363 | das Amt übertragen, den Papst selbst bei den Teilkirchen 58 2, 2, 367 | Abberufung sowie mit dem vom Papst angenommenen Amtsverzicht.~ 59 2, 2, 371 | schwerwiegender Gründe vom Papst nicht als Diözese errichtet 60 2, 2, 377 | Can. 377 — § 1. Der Papst ernennt die Bischöfe frei 61 2, 2, 399 | gehalten, alle fünf Jahre dem Papst über den Stand der ihm anvertrauten 62 2, 2, 400 | Berichterstattung an den Papst verpflichtet ist, wenn nichts 63 2, 2, 400 | und Paulus und sich dem Papst zu stellen.~§ 2. Der genannten 64 2, 2, 401 | seinen Amtsverzicht dem Papst anzubieten, der nach Abwägung 65 2, 2, 416 | Diözesanbischofs, durch den vom Papst angenommenen Verzicht und 66 2, 2, 435 | dieses Amt ist mit einem vom Papst bestimmten oder anerkannten 67 2, 2, 436 | eventuelle Mißbräuche dem Papst mitzuteilen;~ eine kanonische 68 2, 2, 437 | durch einen Vertreter vom Papst das Pallium zu erbitten, 69 2, 3, 590 | Mitglieder sind gehalten, dem Papst als ihrem höchsten Oberen 70 2, 3, 591 | besser vorzusorgen, kann der Papst kraft seines Primates im 71 2, 3, 705 | Gehorsamsgelübdes einzig und allein dem Papst unterstellt und unterliegt 72 3, 0, 749 | besitzt kraft seines Amtes der Papst, wann immer er als oberster 73 3, 0, 749 | Petri, zusammen mit eben dem Papst in authentischer Lehre über 74 3, 0, 751 | der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit 75 3, 0, 752 | entgegenzubringen, die der Papst oder das Bischofskollegium 76 3, 0, 756 | verkündigen, vornehmlich dem Papst und dem Bischofskollegium 77 3, 0, 782 | Zusammenarbeit gehören, kommt dem Papst und dem Bischofskollegium 78 4, 1, 967 | Can. 967 — § 1. Außer dem Papst haben die Kardinäle von 79 4, 1, 995 | Rechtsordnung zuerkannt oder vom Papst verliehen wird.~§ 2. Keine 80 4, 1, 1142 | andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden.~ 81 4, 2, 1169 | kann, mit Ausnahme der dem Papst oder den Bischöfen vorbehaltenen, 82 4, 2, 1196 | Can. 1196Außer dem Papst können aus gerechtem Grund 83 5, 0, 1273 | Leitungsprimats hat der Papst die oberste Verwaltung und 84 6, 2, 1370 | physische Gewalt gegen den Papst anwendet, zieht sich die 85 6, 2, 1371 | genannten Fall eine vom Papst oder von einem Ökumenischen 86 7, 1, 1404 | Can. 1404 — Der Papst kann von niemandem vor Gericht 87 7, 1, 1405 | Can. 1405 — § 1. Nur der Papst selbst ist zuständig für 88 7, 1, 1405 | Urkunde befinden, die vom Papst in besonderer Form bestätigt 89 7, 1, 1442 | Can. 1442 — Der Papst ist der oberste Richter 90 7, 1, 1444 | sonstige Sachen, die der Papst von sich aus oder auf Bitten 91 7, 1, 1445 | Verwaltungsstreitigkeiten, die ihr vom Papst oder einer Behörde der Römischen 92 7, 3, 1698 | wird ausschließlich vom Papst gewährt.~ 93 7, 5, 1732 | werden, mit Ausnahme der vom Papst persönlich oder von einem


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