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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

sollen

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | Statuten und Vorschriften sollen nach Unserem Willen jetzt 2 1, 0, 104 | Can. 104 — Eheleute sollen einen gemeinsamen Wohnsitz 3 2, 1, 246 | gewinnen.~§ 4. Die Alumnen sollen sich an den häufigen Empfang 4 2, 1, 252 | stützen; mit deren Hilfe sollen die Alumnen die Heilsgeheimnisse, 5 2, 1, 298 | beleben.~§ 2. Die Gläubigen sollen bevorzugt den Vereinen beitreten, 6 2, 1, 301 | anderen Zielen zuwenden sollen, deren Verfolgung ihrer 7 2, 1, 301 | geistliche Zwecke erstreben sollen, deren Erreichung durch 8 2, 1, 327 | Can. 327 — Laien sollen Vereine wertschätzen, die 9 2, 2, 351 | Kardinälen erhoben werden sollen, frei aus; sie müssen wenigstens 10 2, 2, 357 | als Titel zugewiesen ist, sollen, nachdem sie hiervon Besitz 11 2, 2, 446 | Dekrete in Kraft treten sollen.~ 12 2, 2, 459 | allem den benachbarten, sollen gepflegt werden, um das 13 2, 2, 536 | Pfarrer vorsteht; in ihm sollen Gläubige zusammen mit denen, 14 2, 2, 537 | Normen unterliegt; in ihm sollen nach den genannten Normen 15 2, 2, 568 | Flüchtlinge, Nomaden, Seeleute, sollen nach Möglichkeit Kapläne 16 2, 3, 602 | brüderliche Gemeinschaft aber sollen die Mitglieder ein Beispiel 17 2, 3, 605 | Die Diözesanbischöfe aber sollen sich angelegen sein lassen, 18 2, 3, 605 | Lebens zu erkennen; sie sollen deren Förderern behilflich 19 2, 3, 607 | Christus und die Kirche ablegen sollen, bringt jene Trennung von 20 2, 3, 608 | einzelnen Niederlassungen sollen wenigstens eine Kapelle 21 2, 3, 619 | Can. 619 — Die Oberen sollen sich eifrig ihrem Amt widmen 22 2, 3, 619 | und geliebt wird. Darum sollen sie die Mitglieder oft mit 23 2, 3, 619 | Liturgie hinführen. Sie sollen ihnen ein Vorbild sein in 24 2, 3, 619 | Institutes; in persönlichen Nöten sollen sie ihnen geziemend beistehen; 25 2, 3, 619 | geziemend beistehen; sie sollen sich der Kranken sorgsam 26 2, 3, 628 | liegen.~§ 3. Die Mitglieder sollen vertrauensvoll mit dem Visitator 27 2, 3, 630 | darum.~§ 5. Die Mitglieder sollen sich vertrauensvoll an ihre 28 2, 3, 640 | Can. 640 — Die Institute sollen sich bemühen, entsprechend 29 2, 3, 640 | der Armut abzulegen, und sollen nach Kräften aus dem eigenen 30 2, 3, 642 | Can. 642 — Die Oberen sollen mit aufmerksamer Sorge nur 31 2, 3, 642 | Gesundheit, Charakter und Reife sollen, soweit nötig, durch hinzugezogene 32 2, 3, 652 | auszubilden.~§ 2. Die Novizen sollen zur Vervollkommnung der 33 2, 3, 652 | Tugenden angeleitet werden; sie sollen durch Gebet und Selbstverleugnung 34 2, 3, 652 | Meditieren der heiligen Schriften sollen sie herangebildet werden; 35 2, 3, 652 | herangebildet werden; sie sollen zur Pflege des Gottesdienstes 36 2, 3, 652 | evangelischen Räte geweiht ist, sollen sie erlernen; über Eigenart 37 2, 3, 652 | und Leben des Instituts sollen sie belehrt sowie mit Liebe 38 2, 3, 652 | eigenen Verantwortung bewußt sollen die Novizen so mit dem Novizenmeister 39 2, 3, 652 | Mitglieder des Instituts sollen es sich angelegen sein lassen, 40 2, 3, 661 | Ihr ganzes Leben hindurch sollen die Ordensleute eifrig ihre 41 2, 3, 661 | fortführen; die Oberen aber sollen ihnen hierfür Hilfsmittel 42 2, 3, 662 | Can. 662 — Die Ordensleute sollen die Nachfolge Christi, wie 43 2, 3, 663 | bestehen.~§ 2. Die Mitglieder sollen möglichst täglich am eucharistischen 44 2, 3, 663 | Herrn anbeten.~§ 3. Sie sollen sich der Lesung der Heiligen 45 2, 3, 663 | betrachtenden Gebet widmen, sollen unbeschadet der für Kleriker 46 2, 3, 663 | allen geweihten Lebens, sollen sie besondere Verehrung, 47 2, 3, 664 | Can. 664 — Die Ordensleute sollen in der Hinwendung des Herzens 48 2, 3, 676 | verschiedenartigsten Dienste; sie sollen daher in der Gnade ihrer 49 2, 3, 677 | Oberen und die Mitglieder sollen die Sendung und die dem 50 2, 3, 677 | Aufgaben treu bewahren; sie sollen sie jedoch unter Berücksichtigung 51 2, 3, 677 | Vereinigungen von Gläubigen haben, sollen sie diese mit besonderer 52 2, 3, 716 | 716 — § 1. Alle Mitglieder sollen gemäß dem Eigenmecht am 53 2, 3, 719 | mit Christus hervorgeht, sollen sie sich sorgsam Zeit nehmen 54 2, 3, 719 | geweihten Lebens sein.~§ 3. Frei sollen sie zum Bußsakrament gehen 55 2, 3, 719 | notwendige Gewissensführung sollen sie frei erhalten und diesbezügliche 56 2, 3, 725 | dessen Sendung teilhaben sollen.~ 57 3, 0, 761 | Verkündigung der christlichen Lehre sollen die verschiedenen zur Verfügung 58 3, 0, 796 | zum Ausbau der Erziehung sollen die Gläubigen die Schulen 59 3, 0, 796 | zur Erziehung anvertrauen, sollen die Eltern eng zusammenarbeiten; 60 3, 0, 796 | zusammenarbeiten; aber auch die Lehrer sollen bei der Ausführung ihrer 61 3, 0, 796 | bereitwillig anzuhören, sollen Elternvereinigungen oder 62 3, 0, 798 | Can. 798 — Die Eltern sollen ihre Kinder jenen Schulen 63 3, 0, 804 | nichtkatholischen, bestellt werden sollen, durch Rechtgläubigkeit, 64 3, 0, 817 | Wirkungen in der Kirche haben sollen, kann keine Universität 65 3, 0, 820 | Forschungen und auf andere Weise sollen sie auf größere Entfaltung 66 3, 0, 821 | Bischofskonferenz und Diözesanbischof sollen dafür Sorge tragen, daß 67 3, 0, 822 | 1. Die Hirten der Kirche sollen bemüht sein, bei der Erfüllung 68 4, 1, 1065 | noch nicht empfangen haben, sollen es noch vor der Zulassung 69 4, 1, 1126 | Kenntnis gebracht werden sollen.~ 70 4, 1, 1128 | ihrer Pflichten fehlt; sie sollen den Ehegatten helfen, die 71 4, 3, 1252 | Seelsorger und die Eltern sollen aber dafür sorgen, daß auch 72 5, 0, 1262 | Can. 1262 — Die Gläubigen sollen der Kirche durch erbetene 73 5, 0, 1271 | Can. 1271 — Die Bischöfe sollen aufgrund des Bandes der 74 5, 0, 1274 | 5. Diese Einrichtungen sollen, soweit möglich, so verfaßt 75 6, 2, 1366 | ihrer Kinder veranlassen, sollen mit einer Beugestrafe oder 76 6, 2, 1388 | das Geheimnis verletzen, sollen mit einer gerechten Strafe 77 6, 2, 1392 | oder Gewerbe betreiben, sollen je nach Schwere des Vergehens 78 6, 2, 1395 | dadurch Ärgernis erregt, sollen mit der Suspension bestraft 79 7, 1, 1435 | Kleriker oder Laien sein, sollen einen guten Leumund sowie 80 7, 1, 1446 | allem aber die Bischöfe, sollen eifrig bemüht sein, daß 81 7, 1, 1478 | ausreichend wahren können, so sollen sie vor Gericht durch einen 82 7, 1, 1490 | 1490 — Bei jedem Gericht sollen nach Möglichkeit vom Gericht 83 7, 2, 1552 | Zeugen vernommen werden sollen; anderenfalls gilt der Antrag 84 7, 2, 1564 | Can. 1564 — Die Fragen sollen kurz und dem Auffassungsvermögen 85 7, 2, 1564 | die Antwort nahelegen; sie sollen fern jeder Beleidigung und 86 7, 2, 1602 | Verteidigungen und Einwendungen sollen schriftlich erfolgen, außer 87 7, 2, 1602 | Gericht für hinreichend.~§ 2. Sollen die Verteidigungsschriftsätze 88 7, 3, 1689 | Can. 1689 — Im Urteil sollen die Parteien auf etwa bestehende 89 7, 5, 1733 | Sorge getragen wird; dabei sollen gegebenenfalls auch angesehene 90 7, 5, 1733 | die in § 2 genannt sind, sollen vornehmlich dann ihre Dienste


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