Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek
alphabetisch    [«  »]
397 1
398 1
399 1
3° 90
4 101
40 2
400 1
Frequenz    [«  »]
92 parteien
92 verpflichtet
91 erlaubnis
90 3°
90 sollen
89 handelt
87 strafe

Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen


   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | Gutachtern geprüft werden.~ Sollte in diesen Schriften 2 AposKons | seine Stellungnahme abgibt;~ einen Bericht, der dem Papst 3 AposKons | schriftlich auszuarbeiten;~ beim Kongreß der Theologen 4 AposKons | Kongreß selbst vorzubereiten;~ der Versammlung der Kardinäle 5 AposKons | das Martyrium erstellen.~ In Fällen aus früherer Zeit 6 1, 0, 6 | ausdrücklich vorgesehen ist;~ alle allgemeinen oder partikularen 7 1, 0, 112 | lateinischen Kirche zurückkehren;~ vor Vollendung des vierzehnten 8 1, 0, 119 | Stimme den Ausschlag geben;~ was aber alle als einzelne 9 1, 0, 171 | Wahlrecht nicht besitzt, wer mit der Strafe der Exkommunikation 10 1, 0, 175 | Wahlauftrag beigefügten Bedingung, nach Beendigung der Wahl, 11 1, 0, 194 | öffentlich abgefallen ist, ein Kleriker, der eine, 12 1, 0, 199 | Privileg erlangt werden können, Rechte und Pflichten, die 13 2, 1, 269 | Zeugnisse erhalten hat;~ der Kleriker diesem Diözesanbischof 14 2, 1, 276 | Darbringung teilzunehmen;~ sind alle Priester wie auch 15 2, 1, 290 | verhängte Strafe der Entlassung;~ durch Reskript des Apostolischen 16 2, 1, 312 | Bischofskonferenz in ihrem Gebiet;~ für diözesane Vereine der 17 2, 2, 344 | bestimmen und zu ernennen;~ die Verhandlungsgegenstände 18 2, 2, 364 | Gewalt unberührt bleiben muß;~ enge Beziehungen mit der 19 2, 2, 378 | einen guten Ruf hat;~ wenigstens fünfunddreißig 20 2, 2, 436 | Stuhl anerkannt worden ist;~ nach Maßgabe der cann. 421, § 21 2, 2, 441 | Bischofskonferenz auszuwählen;~ aus der Reihe der Diözesanbischöfe 22 2, 2, 442 | der Provinz auszuwählen;~ die Geschäftsordnung und 23 2, 2, 443 | und die Auxiliarbischöfe;~ andere Titularbischöfe, 24 2, 2, 443 | Gebiet haben, gewählt wurden;~ die Rektoren der kirchlichen 25 2, 2, 463 | sowie der Gerichtsvikar;~ die Kanoniker des Kathedralkapitels;~ 26 2, 2, 484 | Jahr zu unterschreiben;~ Akten oder Urkunden auf 27 2, 2, 497 | zum Priesterrat gehören;~ es ist dem Diözesanbischof 28 2, 2, 530 | Maßgabe des can.883, n. 3;~ die Spendung der Wegzehrung 29 2, 2, 542 | Vorschriften der cann. 522 und 524;~ erhalten die Seelsorgsverantwortung 30 2, 2, 543 | für das Volk appliziert;~ allein der Leiter vertritt 31 2, 2, 555 | gewissenhaft nachkommen;~ dafür zu sorgen, daß die 32 2, 3, 611 | Zustimmung hinzugefügt wurden;~ für Klerikerinstitute, unbeschadet 33 2, 3, 656 | gültig durchgeführt wurde;~ die vom zuständigen Oberen 34 2, 3, 697 | Verwarnung vorzunehmen;~ falls auch diese Verwarnung 35 2, 3, 706 | erwirbt er voll für sich;~ in beiden Fällen aber muß 36 2, 3, 721 | Lebens eingegliedert ist;~ ein Ehegatte, solange die 37 3, 0, 777 | Firmung vorbereitet werden;~ daß sie nach Empfang der 38 3, 0, 791 | Päpstlichen Missionswerke;~ ist jährlich ein Missionstag 39 3, 0, 833 | des heiligen Kollegiums;~ vor dem Beauftragten des 40 4, 1, 874 | eine Ausnahme zulässig;~ er muß katholisch und gefirmt 41 4, 1, 883 | katholischen Kirche aufnimmt;~ für jene, die sich in Todesgefahr 42 4, 1, 1041 | des Schismas begangen hat, wer eine Eheschließung, 43 4, 1, 1042 | hat und frei geworden ist;~ ein Neugetaufter, sofern 44 4, 1, 1044 | öffentlich bekannt ist, wer eine der in can.1041, 45 4, 1, 1047 | Straftat nach can . 1041, n. 4;~ von dem Hindernis nach can. 46 4, 1, 1050 | Empfang des Diakonates;~ sofern es sich um Bewerber 47 4, 1, 1063 | Standes eingeführt werden;~ durch eine fruchtbringende 48 4, 1, 1071 | vorgenommen werden kann;~ bei der Eheschließung einer 49 4, 1, 1095 | und zu übernehmen sind;~ die aus Gründen der psychischen 50 4, 1, 1125 | katholischen Partners weiß;~ beiden Partnern sind die 51 4, 2, 1184 | Feuerbestattung entschieden haben;~ anderen öffentlichen Sündern, 52 4, 2, 1196 | der Gesellschaft leben;~ diejenigen, denen der Apostolische 53 4, 2, 1202 | höheren Gut entgegensteht;~ wenn der Beweggrund oder 54 5, 0, 1283 | Bestandsverzeichnis zu überprüfen;~ muß ein Exemplar dieses 55 5, 0, 1284 | gültige Weise gesichert wird;~ die Vorschriften sowohl 56 6, 1, 1323 | und Irrtum gleichgestellt;~ gehandelt hat aufgrund physischer 57 6, 1, 1324 | ohne Vernunftgebrauch war;~ aus schwerer Leidenschaft, 58 6, 1, 1326 | Straftat mißbraucht hat;~ einen Täter, der, obwohl 59 6, 1, 1331 | Sakramente zu empfangen;~ jedwede kirchlichen Ämter, 60 6, 1, 1331 | 1, n. 3 unerlaubt sind;~ ist dem Täter der Gebrauch 61 6, 1, 1333 | Akte der Leitungsgewalt;~ die Ausübung aller oder 62 6, 1, 1333 | aufgrund eines Amtes hat;~ das Recht, Güter zu verwalten, 63 6, 1, 1336 | ehrenhalber verliehen wurde;~ Verbot, das auszuüben, was 64 6, 1, 1344 | Bestrafung vorauszusehen ist;~ wenn der Schuldige das erste 65 6, 1, 1362 | in fünf Jahren verjährt;~ Straftaten, die nicht vom 66 6, 2, 1391 | Angelegenheit verwendet;~ wer in einem öffentlichen 67 7, 1, 1405 | Staatsoberhäuptern, von Kardinälen;~ von Gesandten des Apostolischen 68 7, 1, 1405 | Ordensinstituten päpstlichen Rechtes;~ über Diözesen oder sonstige 69 7, 1, 1438 | für dauernd bestimmt hat;~ in Prozessen, die vor dem 70 7, 1, 1445 | Römische Rota abgelehnt hat;~ Befangenheitseinreden und 71 7, 1, 1445 | Gerichte zu verlängern;~ die Einrichtung der in cann. 72 7, 2, 1504 | Klagebehauptung stützt;~ vom Kläger oder von seinem 73 7, 2, 1505 | prozessual rollenfähig ist;~ die Vorschriften des can. 74 7, 2, 1512 | dessen Zuständigkeit besteht;~ wird die Jurisdiktion eines 75 7, 2, 1572 | vom Hörensagen berichtet;~ ob der Zeuge beständig ist 76 7, 2, 1594 | Ladung nicht Folge leistet;~ ist die Vorschrift des can. 77 7, 2, 1600 | Beeinflussung wird ferngehalten;~ in allen Verfahren, sooft 78 7, 2, 1611 | wie sie zu erfüllen sind;~ die Gründe in rechtlicher 79 7, 2, 1620 | die Sache entschieden hat;~ ein Richter unter Zwang 80 7, 2, 1622 | Entscheidungsgründe enthält;~ nicht die vom Recht geforderten 81 7, 2, 1629 | Nichtigkeitsbeschwerde verbunden;~ ein rechtskräftig gewordenes 82 7, 2, 1641 | nicht eingelegt worden ist;~ in der Beruf ungsinstanz 83 7, 2, 1645 | unzweifelhaft beweisen;~ ein Urteil aufgrund arglistiger 84 7, 2, 1649 | Entschädigung der Zeugen;~ die Gewährung des unentgeltlichen 85 7, 3, 1673 | Nebenwohnsitzes der belangten Partei;~ das Gericht des Wohnsitzes 86 7, 4, 1718 | von can. 1341 tunlich ist;~ ein gerichtliches Verfahren 87 7, 4, 1720 | Beisitzern sorgfältig abzuwägen;~ wenn die Straftat sicher 88 7, 5, 1734 | vom Bischof ergangen ist;~ Beschwerden gemäß cann. 89 7, 5, 1741 | Aufgaben unfähig machen;~ Verlust des guten Ruf es 90 7, 5, 1745 | Pfarrer zu bestimmen sind;~ schließlich anzuordnen,


Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License