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Buch, Teil, Can.
1 AposKons | Gutachtern geprüft werden.~3° Sollte in diesen Schriften 2 AposKons | seine Stellungnahme abgibt;~3° einen Bericht, der dem Papst 3 AposKons | schriftlich auszuarbeiten;~3° beim Kongreß der Theologen 4 AposKons | Kongreß selbst vorzubereiten;~3° der Versammlung der Kardinäle 5 AposKons | das Martyrium erstellen.~3° In Fällen aus früherer Zeit 6 1, 0, 6 | ausdrücklich vorgesehen ist;~3° alle allgemeinen oder partikularen 7 1, 0, 112 | lateinischen Kirche zurückkehren;~3° vor Vollendung des vierzehnten 8 1, 0, 119 | Stimme den Ausschlag geben;~3° was aber alle als einzelne 9 1, 0, 171 | Wahlrecht nicht besitzt, 3° wer mit der Strafe der Exkommunikation 10 1, 0, 175 | Wahlauftrag beigefügten Bedingung, 3° nach Beendigung der Wahl, 11 1, 0, 194 | öffentlich abgefallen ist, 3° ein Kleriker, der eine, 12 1, 0, 199 | Privileg erlangt werden können, 3° Rechte und Pflichten, die 13 2, 1, 269 | Zeugnisse erhalten hat;~3° der Kleriker diesem Diözesanbischof 14 2, 1, 276 | Darbringung teilzunehmen;~3° sind alle Priester wie auch 15 2, 1, 290 | verhängte Strafe der Entlassung;~3° durch Reskript des Apostolischen 16 2, 1, 312 | Bischofskonferenz in ihrem Gebiet;~3° für diözesane Vereine der 17 2, 2, 344 | bestimmen und zu ernennen;~3° die Verhandlungsgegenstände 18 2, 2, 364 | Gewalt unberührt bleiben muß;~3° enge Beziehungen mit der 19 2, 2, 378 | 2° einen guten Ruf hat;~3° wenigstens fünfunddreißig 20 2, 2, 436 | Stuhl anerkannt worden ist;~3° nach Maßgabe der cann. 421, § 21 2, 2, 441 | Bischofskonferenz auszuwählen;~3° aus der Reihe der Diözesanbischöfe 22 2, 2, 442 | der Provinz auszuwählen;~3° die Geschäftsordnung und 23 2, 2, 443 | und die Auxiliarbischöfe;~3° andere Titularbischöfe, 24 2, 2, 443 | Gebiet haben, gewählt wurden;~3° die Rektoren der kirchlichen 25 2, 2, 463 | sowie der Gerichtsvikar;~3° die Kanoniker des Kathedralkapitels;~ 26 2, 2, 484 | Jahr zu unterschreiben;~3° Akten oder Urkunden auf 27 2, 2, 497 | zum Priesterrat gehören;~3° es ist dem Diözesanbischof 28 2, 2, 530 | Maßgabe des can.883, n. 3;~3° die Spendung der Wegzehrung 29 2, 2, 542 | Vorschriften der cann. 522 und 524;~3° erhalten die Seelsorgsverantwortung 30 2, 2, 543 | für das Volk appliziert;~3° allein der Leiter vertritt 31 2, 2, 555 | gewissenhaft nachkommen;~3° dafür zu sorgen, daß die 32 2, 3, 611 | Zustimmung hinzugefügt wurden;~3° für Klerikerinstitute, unbeschadet 33 2, 3, 656 | gültig durchgeführt wurde;~3° die vom zuständigen Oberen 34 2, 3, 697 | Verwarnung vorzunehmen;~3° falls auch diese Verwarnung 35 2, 3, 706 | erwirbt er voll für sich;~3° in beiden Fällen aber muß 36 2, 3, 721 | Lebens eingegliedert ist;~3° ein Ehegatte, solange die 37 3, 0, 777 | Firmung vorbereitet werden;~3° daß sie nach Empfang der 38 3, 0, 791 | Päpstlichen Missionswerke;~3° ist jährlich ein Missionstag 39 3, 0, 833 | des heiligen Kollegiums;~3° vor dem Beauftragten des 40 4, 1, 874 | eine Ausnahme zulässig;~3° er muß katholisch und gefirmt 41 4, 1, 883 | katholischen Kirche aufnimmt;~3° für jene, die sich in Todesgefahr 42 4, 1, 1041 | des Schismas begangen hat, 3° wer eine Eheschließung, 43 4, 1, 1042 | hat und frei geworden ist;~3° ein Neugetaufter, sofern 44 4, 1, 1044 | öffentlich bekannt ist, 3° wer eine der in can.1041, 45 4, 1, 1047 | Straftat nach can . 1041, n. 4;~3° von dem Hindernis nach can. 46 4, 1, 1050 | Empfang des Diakonates;~3° sofern es sich um Bewerber 47 4, 1, 1063 | Standes eingeführt werden;~3° durch eine fruchtbringende 48 4, 1, 1071 | vorgenommen werden kann;~3° bei der Eheschließung einer 49 4, 1, 1095 | und zu übernehmen sind;~3° die aus Gründen der psychischen 50 4, 1, 1125 | katholischen Partners weiß;~3° beiden Partnern sind die 51 4, 2, 1184 | Feuerbestattung entschieden haben;~3° anderen öffentlichen Sündern, 52 4, 2, 1196 | der Gesellschaft leben;~3° diejenigen, denen der Apostolische 53 4, 2, 1202 | höheren Gut entgegensteht;~3° wenn der Beweggrund oder 54 5, 0, 1283 | Bestandsverzeichnis zu überprüfen;~3° muß ein Exemplar dieses 55 5, 0, 1284 | gültige Weise gesichert wird;~3° die Vorschriften sowohl 56 6, 1, 1323 | und Irrtum gleichgestellt;~3° gehandelt hat aufgrund physischer 57 6, 1, 1324 | ohne Vernunftgebrauch war;~3° aus schwerer Leidenschaft, 58 6, 1, 1326 | Straftat mißbraucht hat;~3° einen Täter, der, obwohl 59 6, 1, 1331 | Sakramente zu empfangen;~3° jedwede kirchlichen Ämter, 60 6, 1, 1331 | 1, n. 3 unerlaubt sind;~3° ist dem Täter der Gebrauch 61 6, 1, 1333 | Akte der Leitungsgewalt;~3° die Ausübung aller oder 62 6, 1, 1333 | aufgrund eines Amtes hat;~3° das Recht, Güter zu verwalten, 63 6, 1, 1336 | ehrenhalber verliehen wurde;~3° Verbot, das auszuüben, was 64 6, 1, 1344 | Bestrafung vorauszusehen ist;~3° wenn der Schuldige das erste 65 6, 1, 1362 | in fünf Jahren verjährt;~3° Straftaten, die nicht vom 66 6, 2, 1391 | Angelegenheit verwendet;~3° wer in einem öffentlichen 67 7, 1, 1405 | Staatsoberhäuptern, 2° von Kardinälen;~3° von Gesandten des Apostolischen 68 7, 1, 1405 | Ordensinstituten päpstlichen Rechtes;~3° über Diözesen oder sonstige 69 7, 1, 1438 | für dauernd bestimmt hat;~3° in Prozessen, die vor dem 70 7, 1, 1445 | Römische Rota abgelehnt hat;~3° Befangenheitseinreden und 71 7, 1, 1445 | Gerichte zu verlängern;~3° die Einrichtung der in cann. 72 7, 2, 1504 | Klagebehauptung stützt;~3° vom Kläger oder von seinem 73 7, 2, 1505 | prozessual rollenfähig ist;~3° die Vorschriften des can. 74 7, 2, 1512 | dessen Zuständigkeit besteht;~3° wird die Jurisdiktion eines 75 7, 2, 1572 | vom Hörensagen berichtet;~3° ob der Zeuge beständig ist 76 7, 2, 1594 | Ladung nicht Folge leistet;~3° ist die Vorschrift des can. 77 7, 2, 1600 | Beeinflussung wird ferngehalten;~3° in allen Verfahren, sooft 78 7, 2, 1611 | wie sie zu erfüllen sind;~3° die Gründe in rechtlicher 79 7, 2, 1620 | die Sache entschieden hat;~3° ein Richter unter Zwang 80 7, 2, 1622 | Entscheidungsgründe enthält;~3° nicht die vom Recht geforderten 81 7, 2, 1629 | Nichtigkeitsbeschwerde verbunden;~3° ein rechtskräftig gewordenes 82 7, 2, 1641 | nicht eingelegt worden ist;~3° in der Beruf ungsinstanz 83 7, 2, 1645 | unzweifelhaft beweisen;~3° ein Urteil aufgrund arglistiger 84 7, 2, 1649 | Entschädigung der Zeugen;~3° die Gewährung des unentgeltlichen 85 7, 3, 1673 | Nebenwohnsitzes der belangten Partei;~3° das Gericht des Wohnsitzes 86 7, 4, 1718 | von can. 1341 tunlich ist;~3° ein gerichtliches Verfahren 87 7, 4, 1720 | Beisitzern sorgfältig abzuwägen;~3° wenn die Straftat sicher 88 7, 5, 1734 | vom Bischof ergangen ist;~3° Beschwerden gemäß cann. 89 7, 5, 1741 | Aufgaben unfähig machen;~3° Verlust des guten Ruf es 90 7, 5, 1745 | Pfarrer zu bestimmen sind;~3° schließlich anzuordnen,