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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

handelt

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | wenn es sich um Heilungen handelt, im Kreis der Ärzte) geprüft; 2 1, 0, 13 | sich um personale Gesetze handelt;~ an Gesetze des Gebietes, 3 1, 0, 14 | sich um eine vorbehaltene handelt, von der Autorität, der 4 1, 0, 31 | der Dekrete, von denen § 1 handelt, sind die Vorschriften des 5 1, 0, 38 | proprio gegebenes Reskript handelt, ist rechtlich unwirksam, 6 1, 0, 51 | sich um eine Entscheidung handelt, mit wenigstens summarischer 7 1, 0, 63 | ergangenen Gnadenbescheid handelt.~§ 2. Ebenso steht der Gültigkeit 8 1, 0, 66 | der Sache, um die es sich handelt, sofern nach dem Urteil 9 1, 0, 68 | öffentliche Angelegenheiten handelt oder Voraussetzungen bestätigt 10 1, 0, 87 | es sich um eine Dispens handelt, die dieser unter denselben 11 1, 0, 127 | das Einholen eines Rates handelt, im partikularen oder eigenen 12 1, 0, 127 | Stellungnahme einer dieser Personen handelt;~ wenn der Rat gefordert 13 1, 0, 133 | Personen überschreitet, handelt ungültig.~§ 2. Ein Delegierter, 14 1, 0, 136 | solchen partikularen Gesetzen handelt, durch die Fremde gemäß 15 1, 0, 139 | wenn es sich um eine höhere handelt, die ordentliche oder delegierte 16 1, 0, 153 | Freiwerden nicht gültig.~§ 2. Handelt es sich aber um ein Amt, 17 1, 0, 202 | eine zusammenhängende Zeit handelt, sind Monat und Jahr immer 18 2, 1, 237 | für deren ganzes Gebiet handelt, sonst von den beteiligten 19 2, 1, 241 | die Zulassung von solchen handelt, die aus einem anderen Seminar 20 2, 1, 266 | Gesellschaft inkardiniert, außer es handelt sich um eine Gesellschaft, 21 2, 2, 366 | nicht um Eheschließungen handelt;~ ist der päpstliche Gesandte 22 2, 2, 395 | sich um den Metropoliten handelt, obliegt dies dem dienstältesten 23 2, 2, 436 | um eine Kathedralkirche handelt, nach vorheriger Verständigung 24 2, 2, 501 | Metropolitansitz selbst handelt, mit dem dienstältesten 25 2, 3, 623 | es sich um höhere Obere handelt, von den Konstitutionen 26 2, 3, 625 | Klosters, von dem can.615 handelt, und des obersten Leiters 27 2, 3, 628 | Klöster, von denen can. 615 handelt;~ die einzelnen Niederlassungen 28 2, 3, 638 | sich aber um ein Geschäft handelt, das die vom Heiligen Stuhl 29 2, 3, 645 | Ledigenstandes beibringen.~§ 2. Handelt es sich um die Zulassung 30 2, 3, 665 | aus ihr nicht entfernen. Handelt es sich aber um eine längere 31 2, 3, 686 | für länger als drei Jahre; handelt es sich um einen Kleriker, 32 2, 3, 686 | Institute diözesanen Rechts handelt, dem Diözesanbischof vorbehalten.~§ 33 2, 3, 687 | es sich um einen Kleriker handelt. Es kann das Kleid seines 34 2, 3, 700 | sämtliche Akten zuzuleiten sind;~handelt es sich um ein Institut 35 2, 3, 727 | Konstitutionen festgelegt ist.~§ 2. Handelt es sich um einen dem Institut 36 2, 3, 733 | es sich um ihre Aufhebung handelt.~§ 2. Die Zustimmung zur 37 2, 3, 745 | der Obsorge seiner Leiter. Handelt es sich um einen Kleriker, 38 4, 1, 869 | sich um einen Erwachsenen handelt, die Lehre über das Taufsakrament 39 4, 1, 869 | falls es sich um ein Kind handelt, seinen Eltern die Gründe 40 4, 1, 877 | nicht verheirateten Mutter handelt, ist der Name der Mutter 41 4, 1, 877 | sich um ein Adoptivkind handelt, sind die Namen der Adoptiveltern 42 4, 1, 886 | nicht um seine Untergebenen handelt, der wenigstens vernünftigerweise 43 4, 1, 974 | Mitglied eines Ordensinstituts handelt, dessen zuständigem Oberen 44 4, 1, 1046 | der vollendeten Abtreibung handelt.~ 45 4, 1, 1049 | herbeigeführten Abtreibung handelt, ist zur Gültigkeit der 46 4, 1, 1050 | Weihebewerber für den Presbyterat handelt, ein Zeugnis über den Empfang 47 4, 1, 1050 | Bewerber für den Diakonat handelt, ein Zeugnis über den Empfang 48 4, 1, 1111 | Personen gegeben werden; handelt es sich um eine besondere 49 4, 1, 1111 | Eheschließung erteilt werden; handelt es sich aber um eine allgemeine 50 4, 1, 1114 | Eheschließung Assistierende handelt unerlaubt, wenn nicht für 51 4, 1, 1115 | es sich um Wohnsitzlose handelt, in der Pfarrei, in der 52 4, 1, 1165 | positiven göttlichen Rechts handelt, das schon weggefallen ist.~ ~ 53 4, 2, 1179 | eine klerikale Gesellschaft handelt, sonst vom Kaplan zu feiern.~ 54 4, 2, 1204 | wenn dieser arglistig handelt, gemäß der Absicht dessen, 55 4, 3, 1242 | in ihrer eigenen Kirche handelt.~ 56 4, 3, 1245 | Verband päpstlichen Rechtes handelt, hinsichtlich der eigenen 57 5, 0, 1267 | öffentliche juristische Person handelt; die Erlaubnis dieses Ordinarius 58 5, 0, 1292 | von Diözesanvermögen.~§ 2. Handelt es sich jedoch um Sachen, 59 5, 0, 1298 | sehr unbedeutende Sachen handelt, darf ohne eine besondere 60 6, 1, 1337 | werden, es sei denn, es handelt sich um ein Haus, das zur 61 6, 1, 1342 | bloße Verfahrensvorschriften handelt.~ 62 6, 1, 1350 | notwendig ist, es sei denn, es handelt sich um die Entlassung aus 63 6, 1, 1362 | in drei Jahren, außer es handelt sich um:~ Straftaten, 64 6, 1, 1362 | gewohnheitsmäßige Straftat handelt, mit dem Tag, an dem sie 65 6, 2, 1370 | Wer so gegen einen Bischof handelt, zieht sich die Strafe des 66 6, 2, 1371 | can.750, § 2 oder can. 752 handelt, hartnäckig ablehnt und, 67 6, 2, 1378 | Vorschrift des can. 977 handelt, zieht sich die dem Apostolischen 68 6, 2, 1378 | es sich um einen Kleriker handelt, der Suspension, zieht sich 69 6, 2, 1390 | es sich um einen Kleriker handelt, auch die Suspension.~§ 70 7, 1, 1403 | wird oder es sich um Normen handelt, die aus der Natur der Sache 71 7, 1, 1410 | eine Besitzentziehungsklage handelt.~ 72 7, 1, 1413 | Vermächtnis der Rechtsstreit geht; handelt es sich dagegen um den bloßen 73 7, 1, 1419 | nachfolgenden Canones ausüben.~§ 2. Handelt es sich jedoch um Rechte 74 7, 1, 1427 | selbständiges Mönchskloster handelt, der örtliche Abt Richter 75 7, 1, 1481 | ausgenommen Ehesachen, handelt, hat der Richter von Amts 76 7, 1, 1482 | übernimmt, der als erster handelt.~§ 3. Es ist jedoch zulässig, 77 7, 2, 1518 | dessentwegen sie vor Gericht handelt:~ so ruht, wenn noch nicht 78 7, 2, 1536 | eine private Angelegenheit handelt und das öffentliche Wohl 79 7, 2, 1566 | Zahlen und Rechnungslegungen handelt; in diesem Fall nämlich 80 7, 2, 1573 | Beweis schaffen, außer es handelt sich um einen qualifizierten 81 7, 2, 1608 | Verfahren zu entlassen, außer es handelt sich um eine Sache, die 82 7, 2, 1612 | um ein Kollegialgericht handelt, aller Richter sowie des 83 7, 2, 1619 | private Wohl angehende Sache handelt.~ 84 7, 2, 1637 | solidarische Verpflichtung handelt.~§ 3. Wird von einer Partei 85 7, 2, 1650 | notwendigen Lebensunterhalt handelt oder sonst ein gerechter 86 7, 2, 1656 | Streitverfahren, von dem diese Sektion handelt, können alle Sachen, soweit 87 7, 3, 1687 | um ein Urkundenverfahren handelt.~§ 2. Das Berufungsrecht 88 7, 3, 1715 | frei verfügen können.~§ 2. Handelt es sich um zeitliche Güter 89 7, 5, 1747 | Pfarrei anvertraut hat.~§ 2. Handelt es sich jedoch um einen


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