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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

strafe

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 15 | hinsichtlich eines Gesetzes, einer Strafe, einer eigenen Tat oder 2 1, 0, 18 | 18 — Gesetze, die eine Strafe festsetzen oder die freie 3 1, 0, 171 | besitzt, wer mit der Strafe der Exkommunikation belegt 4 1, 0, 171 | durch Dekret, wodurch die Strafe verhängt oder festgestellt 5 1, 0, 196 | Die Absetzung vom Amt, als Strafe für eine Straftat, kann 6 2, 1, 290 | die rechtmäßig verhängte Strafe der Entlassung;~ durch 7 4, 1, 874 | festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;~ er darf 8 4, 1, 915 | Verhängung oder Feststellung der Strafe Sowie andere, die hartnäckig 9 4, 1, 992 | ist der Nachlaß zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren 10 4, 1, 993 | nachdem er von der zeitlichen Strafe, die für die Sünden zu verbüßen 11 4, 1, 1041| oder verhängte kanonische Strafe gehindert war.~ 12 6, 1, 1312| vorzubeugen, diese eher, um eine Strafe zu ersetzen oder zu verschärfen.~ 13 6, 1, 1313| Gesetz oder wenigstens eine Strafe außer Kraft, so entfällt 14 6, 1, 1314| Can. 1314 — Die Strafe ist meistens eine Spruchstrafe, 15 6, 1, 1315| Gesetz selbst kann eine Strafe festsetzen oder deren Festsetzung 16 6, 1, 1315| unbestimmte oder eine mögliche Strafe androht, kann ein Partikulargesetz 17 6, 1, 1315| oder eine verpflichtende Strafe festsetzen.~ 18 6, 1, 1321| Verwaltungsbefehl festgesetzten Strafe wird betroffen, wer das 19 6, 1, 1324| Verwaltungsbefehl festgesetzte Strafe muß gemildert werden oder 20 6, 1, 1326| oder der Feststellung einer Strafe weiterhin in seinem strafwürdigen 21 6, 1, 1326| Täter, der, obwohl eine Strafe für eine schuldhafte Straftat 22 6, 1, 1326| festgesetzt ist, eine andere Strafe oder Buße hinzugefügt werden.~ 23 6, 1, 1327| vorgesehenen Fällen andere Strafe ausschließende, mildernde 24 6, 1, 1327| Strafgebot festgesetzten Strafe befreien, sie mildern oder 25 6, 1, 1328| vollendete Straftat vorgesehene Strafe zu, eš sei denn, Gesetz 26 6, 1, 1328| abläßt, mit einer gerechten Strafe belegt werden, die aber 27 6, 1, 1329| begangen worden wäre und die Strafe derart ist, daß sie sie 28 6, 1, 1333| des Oberen stehen, der die Strafe festsetzt;~ das Wohnrecht 29 6, 1, 1333| selbst gehören, wenn die Strafe eine Tatstrafe ist.~§ 4. 30 6, 1, 1334| oder der Begrenzung; eine Strafe dieser Art hat aber alle 31 6, 1, 1338| Verfügungsgewalt des die Strafe festsetzenden Oberen stehen.~§ 32 6, 1, 1342| entgegenstehen, kann die Strafe durch außergerichtliches 33 6, 1, 1342| oder Feststellung einer Strafe in einem Gerichtsverfahren, 34 6, 1, 1342| außergerichtliches Dekret eine Strafe verhängt oder feststellt, 35 6, 1, 1343| die Vollmacht geben, eine Strafe zu verhängen oder nicht, 36 6, 1, 1343| klugen Ermessen auch die Strafe mildern oder an ihrer Stelle 37 6, 1, 1344| die Verhängung einer Strafe auf eine günstigere Zeit 38 6, 1, 1344| von der Verhängung einer Strafe absehen oder eine mildere 39 6, 1, 1344| absehen oder eine mildere Strafe verhängen oder eine Buße 40 6, 1, 1344| sollte, die geschuldete Strafe für beide Taten zu verbüßen 41 6, 1, 1348| wird oder über ihn keine Strafe verhängt wird, kann der 42 6, 1, 1349| Can. 1349 — Wenn eine Strafe unbestimmt ist und das Gesetz 43 6, 1, 1350| Entlassenen aber, der wegen der Strafe wirklich in Not geraten 44 6, 1, 1351| Can. 1351 — Die Strafe bindet den Täter überall, 45 6, 1, 1351| dessen erloschen ist, der die Strafe festgesetzt oder verhängt 46 6, 1, 1352| Can. 1352 — § 1. Wenn eine Strafe den Empfang von Sakramenten 47 6, 1, 1353| Dekrete, die irgendeine Strafe verhängen oder feststellen, 48 6, 1, 1354| die von einem mit einer Strafe bewehrten Gesetz dispensieren 49 6, 1, 1354| dispensieren oder von einem eine Strafe androhenden Verwaltungsbefehl 50 6, 1, 1354| Verwaltungsbefehl befreien können, diese Strafe auch erlassen.~§ 2. Außerdem 51 6, 1, 1354| Verwaltungsbefehl, die eine Strafe festsetzen, auch anderen 52 6, 1, 1355| Eine vom Gesetz bestimmte Strafe können, wenn sie verhängt 53 6, 1, 1355| Verhängung oder Feststellung der Strafe veranlaßt hat oder diese, 54 6, 1, 1356| Täter aufhält;~ wenn die Strafe verhängt oder festgestellt 55 6, 1, 1356| Verhängung oder Feststellung der Strafe veranlaßt hat oder sie, 56 6, 1, 1357| des Wiedereintritts der Strafe, sich innerhalb eines Monats 57 6, 1, 1362| vom allgemeinen Recht mit Strafe bedroht sind, wenn das Partikularrecht 58 6, 1, 1363| gilt entsprechend, wenn die Strafe durch außergerichtliches 59 6, 2, 1365| soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.~ 60 6, 2, 1366| einer anderen gerechten Strafe belegt werden.~ 61 6, 2, 1367| außerdem mit einer weiteren Strafe belegt werden, die Entlassung 62 6, 2, 1368| soll er mit einer gerechten Strafe belegt werden.~ 63 6, 2, 1369| soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.~ 64 6, 2, 1370| Kleriker ist, eine weitere Strafe je nach Schwere der Straftat 65 6, 2, 1370| handelt, zieht sich die Strafe des Interdikts als Tatstrafe 66 6, 2, 1370| soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.~ 67 6, 2, 1371| 1371 — Mit einer gerechten Strafe soll belegt werden:~ wer 68 6, 2, 1374| soll mit einer gerechten Strafe belegt werden; wer aber 69 6, 2, 1375| kann mit einer gerechten Strafe belegt werden.~ 70 6, 2, 1376| soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.~ 71 6, 2, 1377| soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.~ 72 6, 2, 1379| soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.~ 73 6, 2, 1381| soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.~§ 2. Einer 74 6, 2, 1384| kann mit einer gerechten Strafe belegt werden.~ 75 6, 2, 1385| einer anderen gerechten Strafe belegt werden.~ 76 6, 2, 1386| soll mit einer gerechten Strafe belegt werden; ebenso, wer 77 6, 2, 1388| sollen mit einer gerechten Strafe belegt werden, die Exkommunikation 78 6, 2, 1389| diesen Mißbrauch schon eine Strafe durch Gesetz oder Verwaltungsbefehl 79 6, 2, 1389| soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.~ 80 6, 2, 1390| kann mit einer gerechten Strafe belegt werden, eine Beugestrafe 81 6, 2, 1391| kann mit einer gerechten Strafe belegt werden:~ wer ein 82 6, 2, 1393| kann mit einer gerechten Strafe belegt werden.~ 83 6, 2, 1396| soll mit einer gerechten Strafe belegt werden, nach erfolgter 84 6, 2, 1399| dann mit einer gerechten Strafe belegt werden, wenn die 85 7, 1, 1400| oder Feststellung einer Strafe.~§ 2. Streitigkeiten jedoch, 86 7, 1, 1425| bei Straftaten, die die Strafe der Entlassung aus dem geistlichen 87 7, 4, 1718| oder der Feststellung einer Strafe eingeleitet werden kann;~


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