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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

statuten

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | in Kraft.~ ~Diese Unsere Statuten und Vorschriften sollen 2 1, 0 | TITEL V~STATUTEN UND ORDNUNGEN (Cann. 94 – 3 1, 0, 94 | Can. 94 — § 1. Statuten im eigentlichen Sinn sind 4 1, 0, 94 | bestimmt werden.~§ 2. Durch die Statuten einer Gesamtheit von Personen 5 1, 0, 94 | Mitglieder sind, durch die Statuten einer Gesamtheit von Sachen 6 1, 0, 94 | tragen.~§ 3. Vorschriften von Statuten, die kraft gesetzgebender 7 1, 0, 115 | Maßgabe des Rechtes und der Statuten bei der Entscheidungsfällung 8 1, 0, 115 | Maßgabe des Rechtes und der Statuten entweder von einer oder 9 1, 0, 117 | nur erlangen, wenn ihre Statuten von der zuständigen Autorität 10 1, 0, 118 | Recht oder durch die eigenen Statuten zuerkannt wird; eine private 11 1, 0, 118 | diese Kompetenz durch die Statuten zuerkannt wird.~ 12 1, 0, 119 | nicht im Recht oder in den Statuten etwas anderes vorgesehen 13 1, 0, 120 | selbst nach Maßgabe der Statuten aufgelöst wird oder wenn 14 1, 0, 120 | selbst nach Maßgabe der Statuten zu bestehen aufgehört hat.~§ 15 1, 0, 120 | Gesamtheit von Personen nach den Statuten zu bestehen nicht aufgehört, 16 1, 0, 122 | Rechte und der gebilligten Statuten, selbst oder durch einen 17 1, 0, 123 | durch das Recht und die Statuten geregelt; wenn diese schweigen, 18 1, 0, 123 | Verbindlichkeiten durch die eigenen Statuten geregelt.~ 19 1, 0, 165 | oder in den rechtmäßigen Statuten des betreffenden Kollegiums 20 1, 0, 167 | nicht etwas anderes in den Statuten rechtmäßig vorgesehen ist.~§ 21 1, 0, 174 | anderes im Recht oder in den Statuten vorgesehen ist, kann die 22 1, 0, 176 | anderes im Recht oder in den Statuten vorgesehen ist, muß derjenige 23 2, 1, 237 | Errichtung wie auch für die Statuten des Seminars vorliegt, und 24 2, 1, 278 | zuständigen Autorität gebilligten Statuten, durch eine geeignete und 25 2, 1, 295 | Apostolischen Stuhl erlassenen Statuten geleitet; ihr wird ein Prälat 26 2, 1, 296 | verbunden sind, sind in den Statuten in angemessener Weise festzulegen.~ 27 2, 1, 297 | Can. 297 — Die Statuten haben ebenso das Verhältnis 28 2, 1, 299 | Kirche anerkannt, wenn seine Statuten nicht von der zuständigen 29 2, 1, 304 | auch führen mögen, müssen Statuten haben, in denen Zweck bzw. 30 2, 1, 305 | Maßgabe des Rechtes und der Statuten zu beaufsichtigen; sie unterstehen 31 2, 1, 306 | des Rechts und den eigenen Statuten des Vereins gültig in ihn 32 2, 1, 307 | Maßgabe des Rechts und der Statuten eines jeden Vereins zu erfolgen.~§ 33 2, 1, 308 | Maßgabe des Rechts und der Statuten.~ 34 2, 1, 309 | Maßgabe des Rechts und der Statuten besondere, den Verein selbst 35 2, 1, 314 | Can. 314 — Die Statuten jedweden öffentlichen Vereins, 36 2, 1, 315 | werden nach Maßgabe der Statuten geregelt, jedoch unter der 37 2, 1, 316 | Ermahnung unter Einhaltung der Statuten aus dem Verein zu entlassen; 38 2, 1, 317 | Can. 317 — § 1. Falls die Statuten nichts anderes vorsehen, 39 2, 1, 317 | und des Kaplans gemäß den Statuten dem Ordensoberen zu.~§ 3. 40 2, 1, 317 | berufen werden, wenn das die Statuten vorsehen.~§ 4. In öffentlichen 41 2, 1, 318 | Vereins nach Maßgabe der Statuten; den Kaplan hingegen kann 42 2, 1, 319 | Vermögen nach Maßgabe der Statuten unter der Oberleitung der 43 2, 1, 321 | gemäß den Bestimmungen der Statuten.~ 44 2, 1, 322 | erwerben, wenn nicht seine Statuten von der in can.312, § 1 45 2, 1, 322 | sind; die Billigung der Statuten verändert den privaten Charakter 46 2, 1, 324 | Amtsträger nach Maßgabe der Statuten.~§ 2. Ein privater Verein 47 2, 1, 325 | gemäß den Vorschriften der Statuten; davon bleibt das Recht 48 2, 1, 326 | erlischt nach Maßgabe der Statuten;~er kann auch von der zuständigen 49 2, 1, 326 | Vereins ist nach Maßgabe der Statuten unter Wahrung wohlerworbener 50 2, 2, 450 | Stimmrecht haben, wenn die Statuten der Bischofskonferenz nichts 51 2, 2, 451 | Bischofskonferenz hat eigene Statuten aufzustellen, die vom Apostolischen 52 2, 2, 452 | Bischofskonferenz hat nach Maßgabe der Statuten ihren Vorsitzenden zu wählen 53 2, 2, 453 | Bischofskonferenz sind nach Maßgabe der Statuten wenigstens einmal im Jahr 54 2, 2, 454 | Erstellung oder Änderung der Statuten geht.~ 55 2, 2, 457 | die ihm nach Maßgabe der Statuten zugewiesen werden.~ 56 2, 2, 496 | Diözesanbischof genehmigte Statuten haben, unter Berücksichtigung 57 2, 2, 497 | folgenden Canones und der Statuten;~ einige Priester müssen 58 2, 2, 497 | müssen nach Maßgabe der Statuten geborene Mitglieder sein, 59 2, 2, 498 | wahrnehmen.~§ 2. Wenn die Statuten dies vorsehen, kann das 60 2, 2, 499 | Priesterrates ist in den Statuten festzulegen, und zwar so, 61 2, 2, 501 | Priesterrates sind für eine in den Statuten festgelegte Zeit zu berufen, 62 2, 2, 505 | Kollegiatkapitel, muß eigene Statuten haben, die durch einen rechtmäßigen 63 2, 2, 505 | gebilligt worden sind; diese Statuten können ohne Genehmigung 64 2, 2, 506 | Can. 506 — § 1. Die Statuten des Kapitels haben, unbeschadet 65 2, 2, 506 | erforderlich sind.~§ 2. In den Statuten sind auch die regelmäßigen 66 2, 2, 507 | vorsteht;~nach Maßgabe der Statuten sind auch andere Ämter einzurichten, 67 2, 2, 507 | die sie nach Maßgabe der Statuten den Kanonikern zu helfen 68 2, 2, 513 | gemäß den Vorschriften der Statuten, die vom Bischof gegeben 69 2, 2, 562 | Beachtung der rechtmäßigen Statuten und der wohlerworbenen Rechte 70 2, 3, 709 | Heiligen Stuhl genehmigten Statuten haben, von dem ausschließlich 71 3, 0, 810 | 1. Aufgabe der nach den Statuten zuständigen Autorität ist 72 3, 0, 810 | unter Einhaltung des in den Statuten festgelegten Verfahrens 73 3, 0, 816 | und Fakultät muß eigene Statuten und eine Studienordnung 74 3, 0, 833 | erhoben sind, gemäß den Statuten des heiligen Kollegiums;~ 75 4, 3, 1232 | Zuständig zur Genehmigung der Statuten eines Diözesanheiligtums 76 4, 3, 1232 | Heilige Stuhl.~§ 2. In den Statuten sind besonders der Zweck, 77 5, 0, 1257 | Canones sowie die eigenen Statuten gelten.~§ 2. Für das Vermögen 78 5, 0, 1257 | Person gelten die eigenen Statuten, nicht aber die folgenden 79 5, 0, 1279 | das Partikularrecht, die Statuten oder eine rechtmäßige Gewohnheit 80 5, 0, 1279 | Stiftungsurkunde oder den eigenen Statuten keine eigenen Verwalter 81 5, 0, 1280 | Verwalter nach Maßgabe der Statuten bei der Erfüllung seiner 82 5, 0, 1281 | Unbeschadet der Vorschriften der Statuten setzen Verwalter ungültig 83 5, 0, 1281 | erhalten haben.~§ 2. In den Statuten sind diejenigen Akte festzulegen, 84 5, 0, 1281 | falls hierüber jedoch die Statuten schweigen, kommt es dem 85 5, 0, 1292 | Autorität in den eigenen Statuten bestimmt; sonst ist die 86 5, 0, 1295 | Erfordernisse, denen auch die Statuten der juristischen Personen


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