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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

gültig

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 64 | Autorität unter dem Papst nicht gültig gewährt werden ohne Zustimmung 2 1, 0, 65 | ablehnenden Vikars, nicht gültig gewährt werden.~§ 3. Ein 3 1, 0, 65 | oder Bischofsvikar nicht gültig erlangt werden.~ 4 1, 0, 90 | Dispensgrundes wird die Dispens gültig und erlaubt gewährt.~ 5 1, 0, 124 | Rechtshandlung wird als gültig vermutet.~ 6 1, 0, 127 | damit aber die Handlungen gültig sind, ist erforderlich, 7 1, 0, 135 | Autorität besitzt, kann nicht gültig delegiert werden, wenn nicht 8 1, 0, 135 | widersprechendes Gesetz nicht gültig erlassen werden.~§ 3. Richterliche 9 1, 0, 142 | vorgenommen wurde, ist gültig.~ 10 1, 0, 146 | kanonische Amtsübertragung nicht gültig erlangt werden.~ 11 1, 0, 149 | werden; andernfalls ist sie gültig, kann aber durch Dekret 12 1, 0, 150 | nicht empfangen hat, nicht gültig übertragen werden.~ 13 1, 0, 153 | nachfolgendes Freiwerden nicht gültig.~§ 2. Handelt es sich aber 14 1, 0, 166 | persönlich erfolgen muß, ist sie gültig, wenn sie am Ort des Wohnsitzes 15 1, 0, 166 | abwesend war, ist die Wahl gültig, jedoch muß, sofern erwiesen 16 1, 0, 169 | Can. 169 — Damit die Wahl gültig ist, kann niemand zur Abstimmung 17 1, 0, 171 | ungültig, die Wahl aber ist gültig, wenn nicht feststeht, daß 18 1, 0, 172 | 1. Damit die Stimme gültig ist, muß sie sein:~ frei, 19 1, 0, 189 | 1. Damit ein Verzicht gültig ist, ob er nun der Annahme 20 2, 1, 267 | einer anderen Teilkirche gültig inkardiniert wird, muß er 21 2, 1, 290 | Can. 290 — Die einmal gültig empfangene heilige Weihe 22 2, 1, 306 | eigenen Statuten des Vereins gültig in ihn aufgenommen und nicht 23 2, 1, 316 | Exkommunikation bestraft ist, kann gültig in öffentliche Vereine nicht 24 2, 2, 425 | Diözesanadministrators kann gültig nur bestellt werden, wer 25 2, 2, 455 | genannten Dekrete müssen, um gültig in der Vollversammlung erlassen 26 2, 2, 521 | 521 — § 1. Damit jemand gültig zum Pfarrer bestellt werden 27 2, 2, 538 | erklärten und, damit er gültig wird, vom Bischof angenommenen 28 2, 2, 546 | Can. 546 — Damit jemand gültig zum Pfarrvikar ernannt werden 29 2, 3, 623 | Mitglieder zum Amt eines Oberen gültig ernannt oder gewählt werden, 30 2, 3, 638 | der Grenzen ihres Amtes gültig vor, die im Eigenrecht dazu 31 2, 3, 643 | Can. 643 — § 1. Nicht gültig wird zum Noviziat zugelassen:~ 32 2, 3, 647 | 2. Damit das Noviziat gültig ist, muß es in einem dazu 33 2, 3, 648 | 1. Damit das Noviziat gültig ist, muß es zwölf Monate 34 2, 3, 656 | vollendet hat;~ das Noviziat gültig durchgeführt wurde;~ die 35 2, 3, 668 | vor dem weltlichen Recht gültig ist, haben sie zumindest 36 2, 3, 721 | Can. 721 — § 1. Nicht gültig wird zur einführenden Probezeit 37 4, 1, 842 | übrigen Sakramenten nicht gültig zugelassen werden.~§ 2. 38 4, 1, 844 | die genannten Sakramente gültig gespendet werden.~§ 3. Katholische 39 4, 1, 845 | tatsächlich oder ob sie gültig gespendet wurden, sind sie 40 4, 1, 849 | gebotenen Form der Taufworte gültig gespendet.~ 41 4, 1, 869 | getauft ist oder ob die Taufe gültig gespendet wurde, der Zweifel 42 4, 1, 882 | Firmung ist der Bischof; gültig spendet dieses Sakrament 43 4, 1, 887 | fremden Gebiet niemandem gültig, unbeschadet der Bestimmung 44 4, 1, 900 | vollziehen vermag, ist nur der gültig geweihte Priester.~§ 2. 45 4, 1, 962 | gleichzeitig mehreren erteilt wird, gültig empfängt, ist nicht nur 46 4, 1, 976 | in Todesgefahr befinden, gültig und erlaubt von jedweden 47 4, 1, 1003| Die Krankensalbung spendet gültig jeder Priester und nur er.~§ 48 4, 1, 1024| Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann.~ 49 4, 1, 1073| Person unfähig, eine Ehe gültig einzugehen.~ 50 4, 1, 1090| schließt diese Ehe nicht gültig.~§ 2. Ungültig schließen 51 4, 1, 1102| die Zukunft bezieht, nicht gültig geschlossen werden.~§ 2. 52 4, 1, 1102| Gegenwart bezieht, so ist sie gültig oder ungültig, je nachdem 53 4, 1, 1105| 2. Damit der Auftrag gültig ist, muß er unterschrieben 54 4, 1, 1108| 1. Nur jene Ehen sind gültig, die geschlossen werden 55 4, 1, 1109| Gebietes kraft ihres Amtes gültig den Eheschließungen nicht 56 4, 1, 1110| assistieren kraft ihres Amtes gültig der Eheschließung nur von 57 4, 1, 1111| der Ortspfarrer ihr Amt gültig ausüben, können sie die 58 4, 1, 1111| Eheschließungsassistenz gültig ist, muß sie ausdrücklich 59 4, 1, 1116| Ehe eingehen wollen, diese gültig und erlaubt allein vor den 60 4, 1, 1123| eine Ehe im äußeren Bereich gültig gemacht wird oder wenn sie 61 4, 1, 1144| getaufte Partner eine neue Ehe gültig schließt, muß der ungetaufte 62 4, 1, 1145| vorgenommene Befragung ist gültig, ja sogar erlaubt, wenn 63 4, 1, 1159| Konsensmangels ungültige Ehe wird gültig gemacht, wenn der Partner, 64 4, 1, 1164| eines oder beider Partner gültig gewährt werden; sie darf 65 4, 2, 1169| Weihen und Weihungen können gültig diejenigen vornehmen, welche 66 4, 2, 1190| Apostolischen Stuhls auf keine Weise gültig veräußert oder für immer 67 4, 2, 1199| durch einen Vertreter nicht gültig geleistet werden.~ 68 5, 0, 1281| Verwaltern unerlaubt, aber gültig gesetzten Akte haftet jedoch 69 5, 0, 1296| aber nach weltlichem Recht gültig ist, ist es Aufgabe der 70 5, 0, 1304| einer juristischen Person gültig angenommen werden kann, 71 6, 1, 1331| untersagt;~ kann der Täter gültig keine Würde, kein Amt und 72 6, 1, 1333| der Leitungsgewalt nicht gültig setzen kann.~§ 3. Das Verbot 73 6, 1, 1347| 1. Eine Beugestrafe kann gültig nicht verhängt werden, wenn 74 6, 2, 1378| sakramentale Absolution nicht gültig erteilen kann, diese zu 75 7, 1, 1447| einer weiteren Instanz nicht gültig als Richter Entscheidungen 76 7, 1, 1451| Ablehnung vorgenommen hat, sind gültig;~Prozeßhandlungen jedoch, 77 7, 1, 1463| 1. Widerklagen können gültig nur innerhalb von dreißig 78 7, 1, 1465| der Parteien auch nicht gültig verkürzt werden.~§ 2. Richterliche 79 7, 1, 1465| aber ohne deren Zustimmung gültig verkürzt werden.~§ 3. Der 80 7, 1, 1485| Prozeßbevollmächtigter nicht gültig auf eine Klage, eine Instanz 81 7, 2, 1514| Can. 1514 — Gültig können die einmal festgelegten 82 7, 2, 1524| 3. Der Verzicht muß, um gültig zu sein, schriftlich erfolgen 83 7, 3, 1676| ihre Ehe, falls möglich, gültig zu machen und die eheliche 84 7, 3, 1715| Can. 1715 — § 1. Gültig kann kein Vergleich oder 85 7, 4, 1724| 2. Damit der Verzicht gültig ist, muß er vom Beschuldigten


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