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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

zustimmung

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 61 | auch unabhängig von dessen Zustimmung, und es gilt vor der Annahme 2 1, 0, 64 | gültig gewährt werden ohne Zustimmung der Behörde, mit der diese 3 1, 0, 65 | Erwähnung dieser Ablehnung ohne Zustimmung des Bischofs von dessen 4 1, 0, 127 | Vornahme von Handlungen der Zustimmung oder des Rates eines Kollegiums 5 1, 0, 127 | ist erforderlich, daß die Zustimmung der absoluten Mehrheit der 6 1, 0, 127 | Vornahme von Handlungen der Zustimmung oder des Rates irgendwelcher 7 1, 0, 127 | bedarf, gilt:~ wenn die Zustimmung gefordert wird, ist die 8 1, 0, 127 | rechtsunwirksam, der die Zustimmung dieser Personen nicht einholt 9 1, 0, 127 | abweichen.~§ 3. Alle, deren Zustimmung oder Rat erforderlich ist, 10 1, 0, 162 | übertragen, jedoch nur mit Zustimmung des eigenen Ordinarius dessen, 11 1, 0, 182 | können die Wähler nur mit Zustimmung der Autorität widerrufen.~ 12 2, 1, 216 | Unternehmung darf sich jedoch ohne Zustimmung der zuständigen kirchlichen 13 2, 1, 272 | Bischofsstuhles und mit Zustimmung des Konsultorenkollegiums 14 2, 1, 297 | Werke nach vorausgehender Zustimmung des Diözesanbischofs ausübt 15 2, 1, 300 | Verein darf sich ohne die Zustimmung der gemäß can. 312 zuständigen 16 2, 1, 307 | Maßgabe des eigenen Rechts mit Zustimmung ihres Oberen beitreten.~ 17 2, 1, 312 | Diözese die schriftliche Zustimmung des Diözesanbischofs verlangt; 18 2, 1, 312 | Diözesanbischof gegebene Zustimmung zur Errichtung der Niederlassung 19 2, 1, 320 | Indultes von Ordensleuten mit Zustimmung des Diözesanbischofs errichtet 20 2, 2, 390 | vernünftigerweise vermuteter Zustimmung des Ortsordinarius.~ 21 2, 2, 437 | derselben, nicht einmal mit Zustimmung des Diözesanbischofs.~§ 22 2, 2, 442 | Metropoliten steht es zu, mit Zustimmung der Mehrheit der Suffraganbischöfe:~ 23 2, 2, 455 | alle Bischöfe einzeln ihre Zustimmung gegeben haben.~ 24 2, 2, 485 | Diözesanadministrator aber nur mit Zustimmung des Konsultorenkollegiums.~ 25 2, 2, 488 | für nur kurze Zeit und mit Zustimmung des Bischofs oder zugleich 26 2, 2, 500 | anzuhören, benötigt seine Zustimmung aber nur in den im Recht 27 2, 2, 520 | Diözesanadministrator, mit Zustimmung des zuständigen Oberen einem 28 2, 3, 587 | genehmigt und kann nur mit deren Zustimmung geändert werden.~§ 3. In 29 2, 3, 609 | vorheriger schriftlicher Zustimmung des Diözesanbischofs.~§ 30 2, 3, 611 | Can. 611 — Die Zustimmung des Diözesanbischofs zur 31 2, 3, 611 | der Bedingungen, die der Zustimmung hinzugefügt wurden;~ für 32 2, 3, 612 | errichtet wurde, ist die Zustimmung des Diözesanbischofs erforderlich; 33 2, 3, 627 | bestimmen, in denen die Zustimmung oder der Rat zur Gültigkeit 34 2, 3, 638 | verschlechtern kann, ist die mit Zustimmung seines Rates schriftlich 35 2, 3, 638 | Rechts muß die schriftliche Zustimmung des Ortsordinarius hinzukommen.~ 36 2, 3, 647 | Leiters des Instituts mit Zustimmung seines Rates zu erfolgen.~§ 37 2, 3, 647 | Kandidat aufgrund der mit Zustimmung seines Rates erteilten Bewilligung 38 2, 3, 665 | kann der höhere Obere mit Zustimmung seines Rates und aus gerechtem 39 2, 3, 667 | schwerwiegenden Grund und mit Zustimmung der Oberin zu gestatten, 40 2, 3, 682 | Vorschlag oder wenigstens mit Zustimmung des zuständigen Oberen vom 41 2, 3, 682 | Kenntnis gesetzt wurde; die Zustimmung des jeweils anderen ist 42 2, 3, 684 | beider Institute und der Zustimmung ihrer jeweiligen Räte.~§ 43 2, 3, 684 | festgelegter Erfordernisse, die Zustimmung des höheren Oberen der beiden 44 2, 3, 686 | kann der oberste Leiter mit Zustimmung seines Rates einem Mitglied 45 2, 3, 686 | Kleriker, so ist die vorgängige Zustimmung des Ortsordinarius einzuholen, 46 2, 3, 688 | vom obersten Leiter mit Zustimmung seines Rates erhalten; in 47 2, 3, 690 | vom obersten Leiter mit Zustimmung seines Rates wieder aufgenommen 48 2, 3, 690 | selbständigen Klosters mit Zustimmung seines Rates.~ 49 2, 3, 703 | ist, vom Hausoberen mit Zustimmung seines Rates aus der Ordensniederlassung 50 2, 3, 726 | vom obersten Leiter mit Zustimmung seines Rates aus einem schwerwiegenden 51 2, 3, 733 | vorheriger schriftlich gegebener Zustimmung des Diözesanbischofs; dieser 52 2, 3, 733 | Aufhebung handelt.~§ 2. Die Zustimmung zur Errichtung einer Niederlassung 53 2, 3, 743 | vom obersten Leiter mit Zustimmung seines Rates erlangen, außer 54 2, 3, 744 | dem obersten Leiter mit Zustimmung seines Rates vorbehalten, 55 2, 3, 745 | oberste Leiter kann mit Zustimmung seines Rates einem endgültig 56 2, 3, 745 | Kleriker, so ist überdies die Zustimmung des Ortsordinarius erforderlich, 57 3, 0, 764 | der wenigstens vermuteten Zustimmung des Rektors der Kirche auszuübende 58 3, 0, 801 | Erziehung auch durch ihre, mit Zustimmung des Diözesanbischofs gegründeten 59 3, 0, 803 | führen, es sei denn mit Zustimmung der zuständigen kirchlichen 60 3, 0, 808 | führen, es sei denn mit Zustimmung der zuständigen kirchlichen 61 4, 1, 1003| der wenigstens vermuteten Zustimmung des vorgenannten Priesters 62 4, 1, 1018| Apostolische Administrator und, mit Zustimmung des Konsultorenkollegiums, 63 4, 1, 1018| Diözesanadministrator, mit Zustimmung des Rates nach can.495, § 64 4, 1, 1031| fünfunddreißigsten Lebensjahres und mit Zustimmung der Ehefrau.~§ 3. Die Bischofskonferenzen 65 4, 1, 1050| die Eheschließung und die Zustimmung der Ehefrau.~ 66 4, 3, 1215| und schriftlich erteilte Zustimmung des Diözesanbischofs erbaut 67 4, 3, 1215| Diözesanbischof darf seine Zustimmung nur erteilen, wenn er nach 68 4, 3, 1215| müssen, selbst wenn sie die Zustimmung zur Errichtung einer neuen 69 4, 3, 1223| bestimmt ist, zu dem mit Zustimmung des zuständigen Oberen auch 70 5, 0, 1277| hören; er bedarf jedoch der Zustimmung eben dieses Rates und auch 71 5, 0, 1284| angelegt werden kann, mit Zustimmung des Ordinarius für Zwecke 72 5, 0, 1292| Diözesanbischof, welcher der Zustimmung des Vermögensverwaltungsrates 73 5, 0, 1292| davon betroffen sind. Ihrer Zustimmung bedarf der Diözesanbischof 74 5, 0, 1292| Veräußerungsgeschäften durch Rat oder Zustimmung beteiligt sein müssen, dürfen 75 5, 0, 1292| müssen, dürfen Rat oder Zustimmung erst erteilen, nachdem sie 76 6, 1, 1324| Verstandesüberlegung und die willentliche Zustimmung nicht gänzlich ausschaltete 77 6, 1, 1337| erlassen werden kann, muß die Zustimmung des betreffenden Ortsordinarius 78 7, 1, 1465| niemals aber ohne deren Zustimmung gültig verkürzt werden.~§ 79 7, 1, 1478| Vernunftgebrauch erlangt haben, ohne Zustimmung ihrer Eltern oder ihres 80 7, 2, 1524| Rechtszug des Rates oder der Zustimmung jener, deren Mitwirkung 81 7, 2, 1602| der Richter erachtet mit Zustimmung der Parteien eine mündliche 82 7, 2, 1605| Antrag einer Partei und mit Zustimmung des Richters von den Erörterungen 83 7, 3, 1681| so kann das Gericht mit Zustimmung der Parteien den Nichtigkeitsprozeß 84 7, 4, 1724| Kirchenanwalt auf Weisung oder mit Zustimmung des Ordinarius, auf dessen


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