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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

steht

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | für die Heiligsprechung steht der Kardinalpräfekt mit 2 AposKons | Papst übergeben; allein ihm steht das Recht zu, darüber zu 3 1, 0, 38 | Gewohnheit in Widerspruch steht, falls nicht die zuständige 4 1, 0, 63 | Gültigkeit eines Reskripts steht die Erschleichung im Sinne 5 1, 0, 63 | Gnadenbescheid handelt.~§ 2. Ebenso steht der Gültigkeit eines Reskripts 6 1, 0, 80 | nicht verzichten; ebenso steht es der juristischen Person 7 1, 0, 98 | Einer volljährigen Person steht die volle Ausübung ihrer 8 1, 0, 148 | verändern und aufzuheben, steht auch deren Übertragung zu, 9 1, 0, 162 | Amtseinsetzung vorzunehmen, steht es zu, das vakante Amt frei 10 1, 0, 180 | Can. 180 — § 1. Steht der Wahl einer Person, welche 11 2, 1, 221 | 221 — § 1. Den Gläubigen steht es zu, ihre Rechte, die 12 2, 1, 223 | Der kirchlichen Autorität steht es zu, im Hinblick auf das 13 2, 1, 231 | Weise sorgen können; ebenso steht ihnen das ‚Recht zu, daß 14 2, 1, 259 | Verwaltung des Seminars steht dem Diözesanbischof bzw. 15 2, 1, 277 | 3. Dem Diözesanbischof steht es zu, darüber eingehendere 16 2, 1, 283 | nicht entfernen.~§ 2. Es steht ihnen aber eine gebührende 17 2, 1, 317 | Niederlassung errichtet sind, steht die Ernennung bzw. Bestätigung 18 2, 1, 323 | Der kirchlichen Autorität steht es auch zu, unter Wahrung 19 2, 2, 333 | innehaben.~§ 2. Der Papst steht bei Ausübung seines Amtes 20 2, 2, 338 | 1. Allein dem Papst steht es zu, ein Ökumenisches 21 2, 2, 348 | Generalsekretär vorsteht; diesem steht der aus Bischöfen gebildete 22 2, 2, 352 | Dem Kardinalskollegium steht der Dekan vor, bei dessen 23 2, 2, 352 | Bestätigung der Wahl des Subdekans steht dem Papst zu.~§ 4. Wenn 24 2, 2, 355 | 1. Dem Kardinaldekan steht es zu, den zum Papst Gewählten 25 2, 2, 378 | die Eignung des Kandidaten steht dem Apostolischen Stuhl 26 2, 2, 413 | des bischöflichen Stuhls steht die Leitung der Diözese, 27 2, 2, 435 | 435 — Der Kirchenprovinz steht der Metropolit vor, der 28 2, 2, 442 | 1. Dem Metropoliten steht es zu, mit Zustimmung der 29 2, 2, 449 | Can. 449 — § 1. Es steht ausschließlich der höchsten 30 2, 2, 452 | stellvertretende Vorsitzende, steht nicht nur den Vollversammlungen 31 2, 2, 470 | der Diözesankurie ausüben, steht dem Diözesanbischof zu.~ 32 2, 2, 475 | ganzen Diözese zur Seite steht.~§ 2. In aller Regel ist 33 2, 2, 502 | 2. Der Diözesanbischof steht dem Konsultorenkollegium 34 2, 2, 509 | Privileg aufgehoben ist; es steht dem Diözesanbischof zu, 35 2, 2, 510 | pfarrlichen Aufgaben nicht im Wege steht; im Konfliktfall hat der 36 2, 2, 514 | allein dem Diözesanbischof steht es zu, ihn je nach den Erfordernissen 37 2, 2, 557 | päpstlichen Rechts gehört, steht dem Diözesanbischof das 38 2, 3, 584 | Ein Institut aufzuheben, steht ausschließlich dem Apostolischen 39 2, 3, 588 | der Leitung von Klerikern steht, die Ausübung der heiligen 40 2, 3, 597 | dem kein Hindernis im Wege steht.~§ 2. Niemand kann ohne 41 2, 3, 616 | Niederlassung eines Instituts steht dem Heiligen Stuhl zu, dem 42 2, 3, 616 | Nonnenkloster aufzuheben, steht dem Apostolischen Stuhl 43 2, 3, 641 | zum Noviziat zuzulassen, steht den höheren Oberen nach 44 2, 3, 700 | Institut diözesanen Rechts, so steht die Bestätigung dem Bischof 45 2, 3, 720 | endgültigen Bindungen, steht den höheren Leitern mit 46 3, 0, 806 | 1. Dem Diözesanbischof steht das Aufsichts- und das Visitationsrecht 47 3, 0, 806 | geleiteten Schulen; ihm steht es ferner zu, Vorschriften 48 4, 0, 838 | Regelung der heiligen Liturgie steht allein der kirchlichen Autorität 49 4, 0, 838 | 4. Dem Diözesanbischof steht es zu, in der ihm anvertrauten 50 4, 1, 875 | ein Zeuge zur Verfügung steht, durch den die Spendung 51 4, 1, 886 | untergeben sind, außer es steht dem ein ausdrückliches Verbot 52 4, 1, 961 | Voraussetzungen gegeben sind, steht dem Diözesanbischof zu; 53 4, 1, 991 | Can. 991 — Jedem Gläubigen steht es frei, die Sünden einem 54 4, 1, 1019 | Lebens päpstlichen Rechtes steht es zu, für seine Untergebenen, 55 4, 1, 1021 | dem Apostolischen Stuhl steht, abgesehen von einem apostolischen 56 4, 1, 1066 | Eheschließung nichts im Wege steht.~ 57 4, 1, 1076 | Hindernissen im Gegensatz steht, wird verworfen.~ 58 4, 1, 1124 | der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche 59 4, 1, 1144 | außergerichtliches Verfahren steht fest, daß die Befragung 60 4, 3, 1206 | Die Weihung eines Ortes steht dem Diözesanbischof zu und 61 5, 0, 1256 | Das Eigentum am Vermögen steht unter der obersten Autorität 62 5, 0, 1279 | kirchliche Vermögensverwaltung steht demjenigen zu, der die Person, 63 5, 0, 1308 | 3. Dem Diözesanbischof steht die Vollmacht zu, wegen 64 5, 0, 1308 | angehalten werden kann.~§ 4. Ihm steht die Vollmacht zu, Meßverpflichtungen 65 6, 1, 1331 | zuwiderhandeln will, es sei denn, es steht ein schwerwiegender Grund 66 7, 1, 1417 | des Primates des Papstes steht es jedem Gläubigen frei, 67 7, 1, 1428 | Richter zuzuleiten; außer es steht der Auftrag des Richters 68 7, 1, 1481 | 1481 — § 1. Einer Partei steht es frei, für sich einen 69 7, 2, 1505 | Ablehnung der Klageschrift steht einer Partei stets das Recht 70 7, 2, 1532 | läßt; in anderen Fällen steht die Forderung der Eidesleistung 71 7, 2, 1547 | jedwedem Verfahren zulässig. Er steht unter der Leitung des Richters.~ 72 7, 2, 1593 | konnte, verhindert war, so steht ihr die Nichtigkeitsbeschwerde 73 7, 2, 1603 | vorlegen.~§ 2. Dieses Recht steht den Parteien nur einmal 74 7, 2, 1645 | Ungerechtigkeit des Urteils steht offenkundig fest.~§ 2. Die 75 7, 2, 1668 | Urteilsfällung etwas im Wege steht, hat der Richter unverzüglich 76 7, 3, 1692 | Gegensatz zum göttlichen Recht steht, kann der Diözesanbischof 77 7, 3, 1699 | oder Nebenwohnsitz hat; steht fest, daß das Bittgesuch 78 7, 3, 1699 | die Bittschrift abweist, steht die Beschwerde an den Apostolischen 79 7, 4, 1726 | Can. 1726 — Steht offenkundig fest, daß die 80 7, 5, 1742 | Can. 1742 — § 1. Steht aufgrund der durchgeführten 81 7, 5, 1744 | Beantwortung zu verlängern.~§ 2. Steht für den Bischof fest, daß


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