Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek
alphabetisch    [«  »]
institute 41
instituten 20
institutes 13
instituts 79
institutseigene 1
institutseigenen 1
institutsmitglieder 1
Frequenz    [«  »]
81 steht
80 keine
80 taufe
79 instituts
79 kraft
79 leben
78 falls

Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

instituts

   Buch,  Teil, Can.
1 2, 2, 520 | er sie an der Kirche des Instituts bzw. der Gesellschaft errichtet, 2 2, 2, 520 | dem zuständigen Oberen des Instituts bzw. der Gesellschaft zu 3 2, 2, 567 | ìn die innere Leitung des Instituts einzumischen.~ 4 2, 3, 574 | Zielsetzung und Geist des Instituts beizutragen.~ 5 2, 3, 578 | Zielsetzung, Geist und Anlage des Instituts sowie dessen gesunde Überlieferungen, 6 2, 3, 578 | alle das Erbgut eben dieses Instituts bilden, sind von allen getreulich 7 2, 3, 580 | Die Angliederung eines Instituts des geweihten Lebens an 8 2, 3, 580 | Autorität des angliedernden Instituts vorbehalten, immer unbeschadet 9 2, 3, 580 | Autonomie des angegliederten Instituts.~ 10 2, 3, 581 | zuständigen Autorität des Instituts nach Maßgabe der Konstitutionen.~ 11 2, 3, 585 | Can. 585 — Teile eines Instituts aufzuheben, ist Sache der 12 2, 3, 585 | zuständigen Autorität des Instituts selbst.~ 13 2, 3, 587 | Konstitutionen eines jeden Instituts außer dem, was can. 578 14 2, 3, 587 | sein über die Leitung des Instituts und über die Lebensordnung 15 2, 3, 587 | zuständigen Autorität des Instituts erlassenen Normen sind auf 16 2, 3, 592 | über Stand und Leben des Instituts einen kurzen Überblick zuzuleiten.~§ 17 2, 3, 592 | Die Leiter eines jeden Instituts haben die Kenntnis der Verlautbarungen 18 2, 3, 598 | nach dem Eigenrecht des Instituts gestalten und auf diese 19 2, 3, 610 | Nutzen der Kirche und des Instituts; dabei muß sichergestellt 20 2, 3, 610 | Zielsetzungen und dem Geist des Instituts.~§ 2. Es soll keine Niederlassung 21 2, 3, 611 | Ordensniederlassung eines Instituts bringt das Recht mit sich:~ 22 2, 3, 611 | und den eigenen Zielen des Instituts;~ die dem Institut eigenen 23 2, 3, 616 | Niederlassung hat das Eigenrecht des Instituts Vorsorge zu treffen, unbeschadet 24 2, 3, 616 | einzigen Niederlassung eines Instituts steht dem Heiligen Stuhl 25 2, 3, 618 | Einigkeit zum Wohle des Instituts und der Kirche zu fördern, 26 2, 3, 621 | einen unmittelbaren Teil des Instituts bildet und von der rechtmäßigen 27 2, 3, 622 | Niederlassungen und Mitglieder des Instituts, die gemäß dem Eigenrecht 28 2, 3, 624 | und der Notwendigkeit des Instituts einzusetzen, sofern nicht 29 2, 3, 625 | Der oberste Leiter eines Instituts wird durch kanonische Wahl 30 2, 3, 625 | des obersten Leiters eines Instituts diözesanen Rechts führt 31 2, 3, 628 | einzelnen Niederlassungen eines Instituts diözesanen Rechts, die in 32 2, 3, 630 | Wahrung der Ordnung des Instituts.~§ 2. Die Oberen haben nach 33 2, 3, 632 | die anderen Kapitel des Instituts und andere ähnliche Zusammenkünfte 34 2, 3, 633 | für das Wohl des ganzen Instituts bzw. der Kommunität auszudrükken.~§ 35 2, 3, 645 | des höheren Oberen des Instituts oder der Gesellschaft bzw. 36 2, 3, 646 | erkennen, die Lebensweise des Instituts erfahren und mit dessen 37 2, 3, 647 | des höchsten Leiters des Instituts mit Zustimmung seines Rates 38 2, 3, 647 | anderen Niederlassung des Instituts durchführen unter der Leitung 39 2, 3, 651 | Novizenmeister muß Mitglied des Instituts sein; er muß die ewigen 40 2, 3, 652 | Geschichte und Leben des Instituts sollen sie belehrt sowie 41 2, 3, 652 | 4. Die Mitglieder des Instituts sollen es sich angelegen 42 2, 3, 653 | zuständige Autorität des Instituts hingegen kann ihn entlassen.~§ 43 2, 3, 659 | Zielsetzung und Eigenart des Instituts gefordert wird.~§ 3. Die 44 2, 3, 659 | eigenen Studienordnung des Instituts.~ 45 2, 3, 662 | Konstitutionen des eigenen Instituts zum Ausdruck gebracht ist, 46 2, 3, 665 | einer Niederlassung des Instituts aufhalten zu können, nicht 47 2, 3, 665 | Apostolates im Namen des Instituts.~§ 2. Einem Mitglied, das 48 2, 3, 667 | Eigenart und der Sendung des Instituts angepaßte Klausur nach den 49 2, 3, 668 | aufgrund der Eigenart des Instituts ganz auf sein Vermögen verzichten 50 2, 3, 668 | aufgrund der Eigenart des Instituts vollständig auf sein Vermögen 51 2, 3, 669 | 2. Die Kleriker eines Instituts, das kein eigenes Ordenskleid 52 2, 3, 671 | darf außerhalb des eigenen Instituts keine Dienste und Ämter 53 2, 3, 678 | sie müssen der Ordnung des Instituts treu bleiben; die Bischöfe 54 2, 3, 683 | den eigenen Alumnen des Instituts offenstehen.~§ 2. Wenn der 55 2, 3, 684 | in ein anderes desselben Instituts bzw. derselben Föderation 56 2, 3, 685 | des Eigenrechts des neuen Instituts verpflichtet § 2 Durch die 57 2, 3, 686 | Liebe dem Mitglied eines Instituts päpstlichen Rechts vom Heiligen 58 2, 3, 686 | bzw. dem Mitglied eines Instituts diözesanen Rechts vom Diözesanbischof 59 2, 3, 687 | Es kann das Kleid seines Instituts tragen, sofern im Indult 60 2, 3, 689 | infolge der Nachlässigkeit des Instituts oder aufgrund einer im Institut 61 2, 3, 691 | dem obersten Leiter des Instituts zu übergeben, der es zusammen 62 2, 3, 696 | die etwa im Eigenrecht des Instituts festgelegt sind.~§ 2. Für 63 2, 3, 696 | schwere, im Eigenrecht des Instituts festgelegte Gründe.~ 64 2, 3, 705 | Ordensangehöriger bleibt Mitglied seines Instituts; er ist aber kraft des Gehorsamsgelübdes 65 2, 3, 715 | oder für die Leitung des Instituts bestimmt werden, nach Art 66 2, 3, 716 | Eigenmecht am Leben des Instituts tätigen Anteil nehmen.~§ 67 2, 3, 716 | 2. Mitglieder desselben Instituts haben die Gemeinschaft unter 68 2, 3, 717 | Spitze der Leitung eines Instituts gestellt sind, haben dafür 69 2, 3, 718 | nach dem Eigenrecht des Instituts. Desgleichen hat das Eigenrecht 70 2, 3, 718 | die Verpflichtungen des Instituts, vor allem wirtschaftlicher 71 2, 3, 722 | Geist und Eigenart des Instituts mehr entsprechen.~§ 3. Art 72 2, 3, 724 | Formung hat den Leitern des Instituts eine ernste Sorge zu sein.~ 73 2, 3, 725 | die gemäß dem Geist des Instituts nach evangelischer Vollkommenheit 74 3, 0, 776 | der Eigenart eines jeden Instituts, wie auch von Laien, besonders 75 3, 0, 783 | nach der Eigenart ihres Instituts, in besonderer Weise in 76 4, 1, 967 | gegenüber den Mitgliedern des Instituts bzw. der Gesellschaft und 77 4, 1, 969 | Nacht in einem Haus des Instituts bzw. der Gesellschaft leben, 78 4, 1, 974 | gegenüber den Mitgliedern des Instituts die Befugnis zur Entgegennahme 79 4, 2, 1196| in der Niederlassung des Instituts bzw. der Gesellschaft leben;~


Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License