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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

falls

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | historische Erklärungen, falls solche von den Konsultoren 2 1, 0, 11 | Vernunftgebrauch besitzen und, falls nicht ausdrücklich etwas 3 1, 0, 26 | Can. 26 — Falls sie nicht von dem zuständigen 4 1, 0, 28 | widerrufen; jedoch widerruft, falls das Gesetz dies nicht ausdrücklich 5 1, 0, 38 | Gewohnheit in Widerspruch steht, falls nicht die zuständige Autorität 6 1, 0, 55 | und 51 gilt ein Dekret, falls der Aushändigung des schriftlichen 7 1, 0, 63 | wahrer Tatsachen entgegen, falls im Bittgesuch nicht genannt 8 1, 0, 111 | zu ihr gehören oder die, falls ein Elternteil nicht zu 9 2, 1, 317 | Can. 317 — § 1. Falls die Statuten nichts anderes 10 2, 1, 319 | öffentlicher Verein verwaltet, falls nichts anderes vorgesehen 11 2, 2, 332 | Bischof zu weihen.~§ 2. Falls der Papst auf sein Amt verzichten 12 2, 2, 368 | allem die Diözesen, denen, falls nichts anderes feststeht, 13 2, 2, 415 | sich der Metropolit oder, falls es ihn nicht gibt oder es 14 2, 2, 419 | das Konsultorenkollegium, falls der Heilige Stuhl nichts 15 2, 2, 420 | Provikar bzw. Propräfekt, falls nichts anderes vom Heiligen 16 2, 2, 422 | Der Auxiliarbischof oder, falls keiner vorhanden ist, das 17 2, 2, 425 | hat der Metropolit oder, falls die Metropolitankirche selbst 18 2, 2, 437 | der Bischofsweihe oder, falls er bereits geweiht ist, 19 2, 2, 482 | dessen vornehmliche Aufgabe, falls das Partikularrecht nicht 20 2, 2, 482 | Kurie Sorge zu tragen.~§ 2. Falls notwendig, kann dem Karìzler 21 2, 2, 502 | Bischofs einnimmt, oder, falls noch niemand ernannt ist, 22 2, 2, 502 | genannten Missionsrat zu, falls im Recht nichts anderes 23 2, 2, 520 | der Priester Pfarrer oder, falls die Seelsorge mehreren solidarisch 24 2, 2, 523 | durch freie Übertragung, falls nicht jemand ein Vorschlags- 25 2, 2, 558 | anvertrauten Kirche durchzuführen, falls der Pfarrer nicht zustimmt 26 2, 3, 595 | anderen Diözesanbischöfen, falls das Institut über mehrere 27 2, 3, 653 | Noviziat ist der Novize, falls er für geeignet befunden 28 2, 3, 677 | Mitteln, anpassen.~§ 2. Falls die Institute aber ihnen 29 2, 3, 697 | Verwarnung vorzunehmen;~ falls auch diese Verwarnung ergebnislos 30 2, 3, 741 | Die Gesellschaften und, falls die Konstitutionen nicht 31 3, 0, 830 | Erlaubniserteilung versehen ist; falls er die Erlaubnis nicht erteilt, 32 4, 1, 866 | der getauft wird, muß, falls nicht ein schwerwiegender 33 4, 1, 869 | dargelegt wurde und ihm bzw., falls es sich um ein Kind handelt, 34 4, 1, 876 | der Taufspendung genügt, falls niemand daraus ein Nachteil 35 4, 1, 877 | vermerken.~Can. 877 — § 2. Falls es sich um das Kind einer 36 4, 1, 877 | einzutragen.~Can. 877 — § 3. Falls es sich um ein Adoptivkind 37 4, 1, 889 | erforderlich, daß jemand, falls er über den Vernunftgebrauch 38 4, 1, 930 | gebilligten Meßtexten verwendet, falls erforderlich unter Assistenz 39 4, 1, 983 | Geheimnisses sind auch, falls beteiligt, der Dolmetscher 40 4, 1, 1053 | Weiheempfang auszustellen; falls ihnen die Weihe aufgrund 41 4, 1, 1082 | Can. 1082 — Falls nicht ein Reskript der Pönitentiarie 42 4, 1, 1145 | Antwort gegeben werden, falls dieser darum bittet, jedoch 43 5, 0, 1267 | Can. 1267 — § 1. Falls nichts Gegenteiliges feststeht, 44 5, 0, 1269 | Heilige Sachen können, falls sie sich im Eigentum von 45 5, 0, 1274 | 281 gewährleistet ist, falls nicht anders für sie vorgesorgt 46 5, 0, 1279 | gehört, unmittelbar leitet, falls das Partikularrecht, die 47 5, 0, 1281 | Verwaltung überschreiten, falls sie nicht zuvor vom Ordinarius 48 5, 0, 1281 | Verwaltung überschreiten; falls hierüber jedoch die Statuten 49 5, 0, 1303 | Einrichtung abgeführt werden, falls ein anderer Wille des Stifters 50 6, 1, 1346 | Straftaten begangen hat, wird es, falls die Häufung der Spruchstrafen 51 6, 1, 1355 | Umstände wegen unmöglich.~§ 2. Falls kein Vorbehalt des Apostolischen 52 6, 2, 1378 | Tatstrafe des Interdikts oder, falls es sich um einen Kleriker 53 7, 1, 1409 | Gericht belangt werden, falls kein anderer gesetzlicher 54 7, 1, 1425 | überträgt; dieser soll, falls dies möglich ist, einen 55 7, 1, 1434 | Kirchenanwalt und Bandverteidiger, falls sie am Verfahren beteiligt 56 7, 1, 1438 | Gericht des Metropoliten, falls nicht Can. 1439 Platz greift;~ 57 7, 1, 1486 | mitgeteilt, und es müssen, falls die Streitfestlegung bereits 58 7, 1, 1499 | von Schäden auferlegen, falls dieser seinen Rechtsanspruch 59 7, 2, 1505 | an das Richterkollegium, falls die Klageschrift vom Vorsitzenden 60 7, 2, 1567 | schriftlich aufgezeichnet und, falls dies geschehen kann, von 61 7, 2, 1570 | Vernehmung geladen werden, falls der Richter dies für notwendig 62 7, 2, 1575 | bestellen oder, je nach Lage des Falls, von anderen Sachverständigen 63 7, 2, 1596 | seiner Beweise zu setzen, falls das Verfahren den Abschnitt 64 7, 2, 1598 | sind diese erhoben, so ist, falls der Richter es für erforderlich 65 7, 2, 1609 | Sitz des Gerichtes statt, falls nicht ein besonderer Grund 66 7, 2, 1612 | Namen und Wohnsitz sowie, falls sie am Verfahren beteiligt 67 7, 2, 1636 | worden, so kann darauf, falls das Gesetz nichts anderes 68 7, 2, 1637 | und gegen alle erhoben, falls die im Streit befindliche 69 7, 2, 1647 | Sicherheit zu bieten, daß er, falls die Wiedereinsetzung gewährt 70 7, 3, 1672 | entschieden werden können, falls sie auf dem Weg eines Zwischenstreites 71 7, 3, 1676 | bewegen suchen, ihre Ehe, falls möglich, gültig zu machen 72 7, 3, 1707 | Can. 1707 — § 1. Falls der Tod eines Gatten durch 73 7, 4, 1718 | stattfinden muß oder ob, falls gesetzlich nicht verboten, 74 7, 4, 1718 | Dekrete soll der Ordinarius, falls er dies für klug erachtet, 75 7, 4, 1719 | Voruntersuchung vorausgehen, sind, falls sie für einen Strafprozeß 76 7, 5, 1733 | die Beschwerde befindet, falls er Hoffnung auf einen gütlichen 77 7, 5, 1738 | Beistand bestellt werden, falls der Beschwerdeführer keinen 78 7, 5, 1746 | Anweisung eines anderen Amtes, falls er dazu geeignet ist, oder


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