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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

sei

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | Jurisdiktion das Recht zu, sei es von Amts wegen, sei es 2 AposKons | sei es von Amts wegen, sei es auf Antrag einzelner 3 1, 0, 4 | bleiben unangetastet, es sei denn, daß sie durch die 4 1, 0, 5 | gilt als aufgehoben, es sei denn, daß im Codex ausdrücklich 5 1, 0, 6 | erlassen worden sind, es sei denn, daß sie in diesem 6 1, 0, 13 | diesem abwesend sind, es sei denn, daß entweder deren 7 1, 0, 35 | Verwaltungsakt für Einzelfälle, sei es ein Dekret oder ein Verwaltungsbefehl, 8 1, 0, 35 | oder ein Verwaltungsbefehl, sei es ein Reskript, kann innerhalb 9 1, 0, 85 | einschlußweise zukommt, sei es von Rechts wegen, sei 10 1, 0, 85 | sei es von Rechts wegen, sei es kraft rechtmäßiger Delegation.~ 11 1, 0, 115 | Entscheidungsfällung zusammenwirken, sei es gleichberechtigt oder 12 1, 0, 125 | Richters aufgehoben werden, sei es auf Antrag der geschädigten 13 1, 0, 125 | ihrer Rechtsnachfolger, sei es von Amts wegen.~ 14 1, 0, 127 | 166 einberufen werden, es sei denn, daß, wenn es sich 15 1, 0, 171 | Exkommunikation belegt ist, sei es durch richterliches Urteil 16 2, 1, 225 | allgemeine Pflicht und das Recht, sei es als einzelne oder in 17 2, 1, 289 | Gewohnheitsrecht gewähren, es sei denn, der eigene Ordinarius 18 2, 1, 308 | ausgeschlossen werden, es sei denn aus gerechtem Grund 19 2, 2, 345 | als Generalversammlung, sei sie eine ordentliche oder 20 2, 2, 383 | Erfordernisse Vorsorge zu treffen, sei es durch Priester oder durch 21 2, 2, 383 | Pfarreien desselben Ritus, sei es durch einen Bischofsvikar.~§ 22 2, 2, 396 | gesamte Diözese visitiert, sei es persönlich, sei es im 23 2, 2, 396 | visitiert, sei es persönlich, sei es im Falle seiner rechtmäßigen 24 2, 2, 475 | Generalvikar zu ernennen, es sei denn, die Größe der Diözese, 25 2, 2, 488 | Archiv herauszugeben, es sei denn für nur kurze Zeit 26 2, 2, 503 | Das Kanonikerkapitel, sei es das Kathedral- oder das 27 2, 3, 683 | kann der Diözesanbischof, sei es persönlich oder durch 28 3, 0, 750 | geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt 29 3, 0, 750 | feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen 30 3, 0, 753 | Kollegiums stehen, sind, sei es als einzelne, sei es 31 3, 0, 753 | sind, sei es als einzelne, sei es auf Bischofskonferenzen 32 3, 0, 803 | Katholische Schule führen, es sei denn mit Zustimmung der 33 3, 0, 808 | Katholische Universität führen, es sei denn mit Zustimmung der 34 3, 0, 831 | Gläubige nichts schreiben, es sei denn, es läge ein gerechter 35 4, 1, 967 | entgegenzunehmen, besitzt, sei es kraft Amtes, sei es aufgrund 36 4, 1, 967 | besitzt, sei es kraft Amtes, sei es aufgrund der Verleihung 37 4, 1, 1038 | nicht gehindert werden, es sei denn, er ist mit einem kanonischen 38 4, 1, 1040 | Hindernis behaftet sind, sei das Hindernis ein dauerndes, 39 4, 1, 1040 | Irregularität bezeichnet wird, sei es ein einfaches; es wird 40 4, 1, 1041 | wer eine Eheschließung, sei es auch nur eine bürgerliche, 41 4, 1, 1062 | 1. Das Eheversprechen, sei es einseitig oder zweiseitig, 42 4, 1, 1079 | für den inneren Bereich, sei es innerhalb oder außerhalb 43 4, 1, 1084 | Unfähigkeit zum Beischlaf, sei sie auf seiten des Mannes 44 4, 1, 1084 | des Mannes oder der Frau, sei sie absolut oder relativ, 45 4, 1, 1100 | Meinung, die Eheschließung sei ungültig, schließt einen 46 4, 1, 1139 | Eheschließung der Eltern, sei es eine gültige Ehe oder 47 4, 1, 1162 | Partner der Konsens fehlt, sei es, daß er von Anfang an 48 4, 1, 1162 | von Anfang an gefehlt hat, sei es, daß er anfangs geleistet 49 4, 2, 1176 | Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen 50 5, 0, 1255 | andere juristische Person, sei sie öffentlich oder privat, 51 5, 0, 1269 | Gebrauch zu benutzen, es sei denn, sie hätten die Weihung 52 5, 0, 1300 | oder etwas hinterlassen, sei es durch Verfügung unter 53 5, 0, 1302 | Wer für fromme Zwecke, sei es durch Verfügung unter 54 5, 0, 1302 | Verfügung unter Lebenden, sei es durch Testament, treuhänderisch 55 6, 1, 1318 | Gesetzgeber nicht androhen, es sei denn etwa für einzelne, 56 6, 1, 1321 | Niemand wird bestraft, es sei denn, die von ihm begangene 57 6, 1, 1321 | wird nicht bestraft, es sei denn, das Gesetz oder der 58 6, 1, 1321 | Zurechenbarkeit vermutet, es sei denn, anderes ist offenkundig.~ 59 6, 1, 1325 | 1325Grobe Unkenntnis, sei sie grob fahrlässig oder 60 6, 1, 1327 | erschwerende Umstände festlegen, sei es durch allgemeine Norm, 61 6, 1, 1327 | es durch allgemeine Norm, sei es für einzelne Straftaten. 62 6, 1, 1328 | vorgesehene Strafe zu, eš sei denn, Gesetz oder Verwaltungsbefehl 63 6, 1, 1331 | zuwiderhandeln will, es sei denn, es steht ein schwerwiegender 64 6, 1, 1333 | Folge, was unrechtmäßig, sei es auch guten Glaubens, 65 6, 1, 1337 | Ortsordinarius eingeholt werden, es sei denn, es handelt sich um 66 6, 1, 1350 | Unterhalt notwendig ist, es sei denn, es handelt sich um 67 6, 1, 1355 | genannten Ordinarius, es sei denn, dies ist außergewöhnlicher 68 6, 1, 1361 | schriftlich zu erfolgen, es sei denn, ein schwerwiegender 69 6, 2, 1389 | Amtsentzug nicht ausgenommen, es sei denn, daß gegen diesen Mißbrauch 70 7, 1, 1462 | Vergleich geschlossen worden sei, und andere prozeßausschließende 71 7, 2, 1559 | persönlicher Umstände meint, es sei geheim vorzugehen.~ 72 7, 2, 1596 | Rechtsstreit zugelassen werden, sei es als Partei, die ihr eigenes 73 7, 2, 1596 | eigenes Recht verteidigt, sei es als Nebenbeteiligter, 74 7, 2, 1639 | bestätigen oder aufzuheben ist, sei es ganz oder teilweise.~§ 75 7, 2, 1642 | und zur Einrede, die Sache sei rechtskräftig abgeurteilt; 76 7, 5, 1750 | Überzeugung ist, die Versetzung sei durchzuführen, hat er gegenüber 77 7, 5, 1751 | Bischof, die Versetzung sei vorzunehmen, so hat er das


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