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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

erforderlich

   Buch,  Teil, Can.
1 AposKons | Generalberichterstatters dies erforderlich gemacht hat, muß der erarbeitete 2 1, 0, 124 | einer Rechtshandlung ist erforderlich, daß sie von einer dazu 3 1, 0, 127 | Handlungen gültig sind, ist erforderlich, daß die Zustimmung der 4 1, 0, 127 | deren Zustimmung oder Rat erforderlich ist, sind verpflichtet, 5 1, 0, 150 | Wahrnehmung die Priesterweihe erforderlich ist, kann jemandem, der 6 1, 0, 181 | zwei Drittel der Stimmen erforderlich.~§ 2. Die Stimmabgabe für 7 1, 0, 182 | wenn eine Bestätigung nicht erforderlich ist, muß die Wahlbitte an 8 1, 0, 190 | ein schwerwiegender Grund erforderlich und muß, unbeschadet des 9 2, 1, 235 | Urteil des Diözesanbischofs erforderlich machen, wenigstens vier 10 2, 1, 239 | es leitet, und, wenn es erforderlich ist, einen Vizerektor, einen 11 2, 1, 241 | für die Priesterausbildung erforderlich sind.~§ 3. Wenn es sich 12 2, 1, 274 | kirchliche Leitungsgewalt erforderlich ist.~§ 2. Die Kleriker sind 13 2, 1, 287 | zuständigen kirchlichen Autorität erforderlich, um die Rechte der Kirche 14 2, 1, 306 | Gunsterweisen teilhat, ist es erforderlich und ausreichend, daß er 15 2, 1, 313 | begründet und erhalten, soweit erforderlich, einen Sendungsauftrag für 16 2, 2, 381 | Ausübung seines Hirtendienstes erforderlich ist; ausgenommen ist, was 17 2, 2, 427 | Wahl durch irgend jemand erforderlich ist, unbeschadet der in 18 2, 2, 506 | Erlaubtheit von Rechtsgeschäften erforderlich sind.~§ 2. In den Statuten 19 2, 3, 609 | des Apostolischen Stuhles erforderlich.~ 20 2, 3, 612 | Zustimmung des Diözesanbischofs erforderlich; dies gilt aber nicht bei 21 2, 3, 623 | oder endgültigen Profeß erforderlich, die vom Eigenrecht bzw., 22 2, 3, 627 | Gültigkeit des Handelns erforderlich ist, die gemäß can. 127 23 2, 3, 638 | außerordentlichen Verwaltung erforderlich ist.~§ 2. Ausgaben und Rechtshandlungen 24 2, 3, 638 | Erlaubnis des zuständigen Oberen erforderlich. Wenn es sich aber um ein 25 2, 3, 638 | Erlaubnis des Heiligen Stuhles erforderlich.~§ 4. Für rechtlich selbständige 26 2, 3, 645 | bzw. des Seminarrektors erforderlich.~§ 3. Das Eigenrecht kann 27 2, 3, 656 | der zeitlichen Profeß ist erforderlich, daß:~ derjenige, der 28 2, 3, 658 | Gültigkeit der ewigen Profeß erforderlich:~ wenigstens das vollendete 29 2, 3, 670 | des Zieles ihrer Berufung erforderlich ist.~ 30 2, 3, 678 | Apostolatswerke der Ordensleute ist es erforderlich, daß die Diözesanbischöfe 31 2, 3, 682 | jeweils anderen ist nicht erforderlich.~ 32 2, 3, 684 | des aufnehmenden Klosters erforderlich und hinreichend, eine neue 33 2, 3, 684 | eine neue Profeß ist nicht erforderlich.~§ 4. Das Eigenrecht hat 34 2, 3, 684 | Erlaubnis des Heiligen Stuhles erforderlich, dessen Weisungen Folge 35 2, 3, 721 | Institut eigenen Lebens erforderlich ist.~ 36 2, 3, 730 | des Apostolischen Stuhles erforderlich, dessen Weisungen zu beachten 37 2, 3, 744 | Erlaubnis des Heiligen Stuhles erforderlich, dessen Weisungen zu beachten 38 2, 3, 745 | Zustimmung des Ortsordinarius erforderlich, in dessen Gebiet er sich 39 3, 0, 750 | Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist;~daher widersetzt sich 40 3, 0, 765 | Konstitutionen zuständigen Oberen erforderlich.~ 41 3, 0, 805 | oder sittlichen Gründen erforderlich ist, abzuberufen bzw. ihre 42 4, 1, 841 | was zu ihrer Gültigkeit erforderlich ist; dieselbe bzw. eine 43 4, 1, 842 | christlichen Initiation erforderlich sind.~ 44 4, 1, 850 | Gültigkeit des Sakramentes erforderlich ist.~ 45 4, 1, 868 | erlaubt getauft wird, ist erforderlich:~ die Eltern oder wenigstens 46 4, 1, 874 | Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:~ er muß vom Täufling 47 4, 1, 889 | erlaubten Empfang der Firmung erforderlich, daß jemand, falls er über 48 4, 1, 913 | gespendet werden darf, ist erforderlich, daß sie eine hinreichende 49 4, 1, 930 | Meßtexten verwendet, falls erforderlich unter Assistenz eines anderen 50 4, 1, 962 | empfängt, ist nicht nur erforderlich, daß er recht disponiert 51 4, 1, 966 | Absolution von Sünden ist erforderlich, daß der Spender außer der 52 4, 1, 1025 | oder des Diakonates ist erforderlich, daß der Kandidat nach Durchführung 53 4, 1, 1050 | sind folgende Dokumente erforderlich:~ ein Zeugnis über den 54 4, 1, 1096 | geleistet werden kann, ist erforderlich, daß die Eheschließenden 55 4, 1, 1105 | einen Stellvertreter ist erforderlich:~ daß ein besonderer Auftrag 56 4, 1, 1126 | Versprechen, die in jedem Falle erforderlich sind, abgegeben werden müssen, 57 4, 1, 1127 | geistlichen Amtsträgers erforderlich.~§ 2. Wenn‘ erhebliche Schwierigkeiten 58 4, 1, 1156 | Hindernisses nichtigen Ehe ist erforderlich, daß das Hindernis entfällt 59 4, 3, 1228 | Erlaubnis des Ortsordinarius erforderlich.~ 60 4, 3, 1231 | Anerkennung des Heiligen Stuhls erforderlich.~ 61 5, 0, 1267 | Vorschrift von can. 1295 erforderlich.~§ 3. Gaben, die von Gläubigen 62 5, 0, 1274 | einzelnen Diözesen ist, soweit erforderlich, ein allgemeiner Vermögensfonds 63 5, 0, 1284 | Zweck müssen sie, soweit erforderlich, Versicherungsverträge abschließen;~ 64 6, 1, 1317 | aufzustellen, als sie wirklich erforderlich sind, um die kirchliche 65 7, 1, 1434 | richterliche Entscheidung erforderlich ist, der Antrag des am Verfahren 66 7, 1, 1463 | eine getrennte Verhandlung erforderlich oder der Richter hält sie 67 7, 1, 1470 | Abwicklung des Verfahrens für erforderlich halten.~§ 2. Alle beim Prozeß 68 7, 1, 1473 | von Parteien oder Zeugen erforderlich ist, eine Partei oder ein 69 7, 2, 1507 | schriftlichen Erwiderung es für erforderlich halten, die Parteien zusammen 70 7, 2, 1519 | gemäß can.1481, §§ 1 und 3 erforderlich ist, ausscheiden, so ruht 71 7, 2, 1524 | Mitwirkung für Rechtsakte erforderlich ist, die die Grenzen der 72 7, 2, 1574 | Regeln ihres Fachwissens, erforderlich sind, um eine Tatsache zu 73 7, 2, 1598 | falls der Richter es für erforderlich hält, abermals ein Dekret 74 7, 2, 1602 | vorgängige Erlaubnis des Richters erforderlich und eine etwaige Geheimhaltungspflicht 75 7, 2, 1608 | jeder Urteilsfällung ist erforderlich, daß der Richter die moralische 76 7, 2, 1634 | Verfolgung der Berufung ist erforderlich und ausreichend, daß eine 77 7, 3, 1705 | Stuhles zusätzliche Erhebungen erforderlich, so wird dies dem Bischof


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