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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

eheschließung

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 194 | eine, wenn auch nur zivile, Eheschließung versucht hat.~§ 2. Die in 2 2, 2, 530 | die Assistenz bei der Eheschließung und die Erteilung des Brautsegens;~ 3 4, 1, 1041| begangen hat, wer eine Eheschließung, sei es auch nur eine bürgerliche, 4 4, 1, 1041| der Keuschheit an einer Eheschließung gehindert war oder die Frau 5 4, 1, 1050| ist, Zeugnisse über die Eheschließung und die Zustimmung der Ehefrau.~ 6 4, 1, 1061| Haben die Ehegatten nach der Eheschließung zusammengewohnt, so wird 7 4, 1, 1062| Eheversprechens kann nicht auf Eheschließung, wohl aber auf Wiedergutmachung 8 4, 1, 1063| persönliche Vorbereitung auf die Eheschließung, durch welche die Brautleute 9 4, 1, 1063| fruchtbringende liturgische Feier der Eheschließung, durch die zum Ausdruck 10 4, 1, 1065| noch vor der Zulassung zur Eheschließung empfangen, wenn dies ohne 11 4, 1, 1066| der gültigen und erlaubten Eheschließung nichts im Wege steht.~ 12 4, 1, 1067| Nachforschungen, die vor der Eheschließung notwendigerweise durchzuführen 13 4, 1, 1067| Pfarrer zur Assistenz der Eheschließung übergehen~ 14 4, 1, 1069| oder Ortsordinarius vor der Eheschließung mitzuteilen.~ 15 4, 1, 1071| assistieren:~ bei der Eheschließung von Wohnsitzlosen;~ bei 16 4, 1, 1071| Wohnsitzlosen;~ bei der Eheschließung, die nach Vorschrift des 17 4, 1, 1071| werden kann;~ bei der Eheschließung einer Person, die natürliche 18 4, 1, 1071| Verbindung hat;~ bei der Eheschließung dessen, der offenkundig 19 4, 1, 1071| abgefallen ist;~ bei der Eheschließung eines mit einer Beugestrafe 20 4, 1, 1071| Beugestrafe Belegten;~ bei der Eheschließung eines Minderjährigen, der 21 4, 1, 1071| schließen will;~ bei der Eheschließung, die gemäß can. 1105 durch 22 4, 1, 1071| Erlaubnis zur Assistenz bei der Eheschließung eines offenkundig vom katholischen 23 4, 1, 1072| daß Jugendliche von der Eheschließung abgehalten werden, solange 24 4, 1, 1077| Seinem Gebiet aufhalten, die Eheschließung im Einzelfall, jedoch nur 25 4, 1, 1079| oder Diakon, der bei einer Eheschließung gemäß can.1116, § 2 anwesend 26 4, 1, 1080| vorbereitet ist und die Eheschließung nicht ohne wahrscheinliche 27 4, 1, 1083| unbenommen, zur erlaubten Eheschließung ein höheres Alter festzulegen.~ 28 4, 1, 1084| Tatsachenzweifel, so darf die Eheschließung nicht verhindert und auch 29 4, 1, 1084| Unfruchtbarkeit macht die Eheschließung weder unerlaubt noch ungültig, 30 4, 1, 1085| so ist deshalb eine neue Eheschließung noch nicht erlaubt, bevor 31 4, 1, 1086| ein Partner zur Zeit der Eheschließung gemeinhin als getauft oder 32 4, 1, 1089| die im Hinblick auf eine Eheschließung mit ihr entführt oder wenigstens 33 4, 1, 1090| Wer im Hinblick auf die Eheschließung mit einer bestimmten Person 34 4, 1, 1091| vermehrfacht.~§ 4. Eine Eheschließung darf niemals gestattet werden, 35 4, 1, 1097| in der Person macht die Eheschließung ungültig.~§ 2. Ein Irrtum 36 4, 1, 1097| Eigenschaft der Person macht die Eheschließung nicht ungültig, selbst wenn 37 4, 1, 1097| selbst wenn er für die Eheschließung ursächlich war, außer diese 38 4, 1, 1100| Wissen oder die Meinung, die Eheschließung sei ungültig, schließt einen 39 4, 1, 1101| Ehekonsens mit den bei der Eheschließung gebrauchten Worten oder 40 4, 1, 1101| Ehe ausschließen, ist ihre Eheschließung ungültig.~ 41 4, 1, 1105| 1105 — § 1. Zur gültigen Eheschließung durch einen Stellvertreter 42 4, 1, 1105| ein besonderer Auftrag zur Eheschließung mit einer bestimmten Person 43 4, 1, 1108| Ausnahmen.~§ 2. Als der einer Eheschließung Assistierende wird nur verstanden, 44 4, 1, 1110| kraft ihres Amtes gültig der Eheschließung nur von solchen, von denen 45 4, 1, 1111| muß sie für eine bestimmte Eheschließung erteilt werden; handelt 46 4, 1, 1112| halten und die Liturgie der Eheschließung in rechter Weise zu feiern.~ 47 4, 1, 1114| Can. 1114 — Der einer Eheschließung Assistierende handelt unerlaubt, 48 4, 1, 1116| zusammen mit den Zeugen bei der Eheschließung dabeisein, unbeschadet der 49 4, 1, 1116| unbeschadet der Gültigkeit der Eheschließung allein vor den Zeugen.~ 50 4, 1, 1119| abgesehen, sind bei der Eheschließung die Riten zu beachten, wie 51 4, 1, 1120| daß derjenige, welcher der Eheschließung assistiert, in persönlicher 52 4, 1, 1121| Can. 1121 — § 1. Nach der Eheschließung hat der Pfarrer des Eheschließungsortes 53 4, 1, 1121| Zeugen sowie Ort und Tag der Eheschließung in der von der Bischofskonferenz 54 4, 1, 1121| Diakon, wenn er bei der Eheschließung zugegen war, sonst die Zeugeun 55 4, 1, 1121| Ortsordinarius über die erfolgte Eheschließung in Kenntnis zu setzen.~§ 56 4, 1, 1121| daß die Dispens und die Eheschließung im Ehebuch sowohl der bischöflichen 57 4, 1, 1121| möglichst bald über die erfolgte Eheschließung in Kenntnis zu setzen und 58 4, 1, 1121| und dabei auch den Ort der Eheschließung und die eingehaltene öffentliche 59 4, 1, 1122| 1122 — § 1. Die erfolgte Eheschließung ist auch in den Taufbüchern 60 4, 1, 1122| eine Nachricht über die Eheschließung möglichst bald an den Pfarrer 61 4, 1, 1124| Can. 1124 — Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, 62 4, 1, 1127| oder nach der kanonischen Eheschließung gemäß § 1 eine andere religiöse 63 4, 1, 1131| Die Erlaubnis zur geheimen Eheschließung hat zur Folge:~ daß die 64 4, 1, 1131| Nachforschungen, die vor der Eheschließung durchzuführen sind, geheim 65 4, 1, 1131| erfolgen;~ daß die erfolgte Eheschließung vom Ortsordinarius, vom 66 4, 1, 1132| ist den Partnern vor der Eheschließung bekanntzugeben.~ 67 4, 1, 1138| jener, den die rechtmäßige Eheschließung als solchen ausweist, sofern 68 4, 1, 1138| 180 Tage nach dem Tag der Eheschließung oder innerhalb von 300 Tagen 69 4, 1, 1139| legitimiert durch nachfolgende Eheschließung der Eltern, sei es eine 70 4, 1, 1161| daß sie vom Zeitpunkt der Eheschließung an gilt, wenn nicht etwas 71 6, 2, 1394| sich ein Kleriker, der eine Eheschließung, wenn auch nur in ziviler 72 7, 3, 1684| das Recht zu einer neuen Eheschließung, sobald das Dekret oder 73 7, 3, 1686| Stellvertreters bei der Eheschließung feststeht.~


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