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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

leitung

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 94 | Zielsetzung, Verfassung, Leitung und Vorgehensweisen bestimmt 2 1, 0, 94 | Sachen jene, die für deren Leitung Sorge tragen.~§ 3. Vorschriften 3 1, 0, 95 | bestimmt, was zu Verfassung, Leitung und Vorgehensweisen gehört.~§ 4 1, 0, 132 | Ordinarius über, der ihm in der Leitung nachfolgt.~ 5 2, 1, 205 | Sakramente und der kirchlichen Leitung.~ 6 2, 1, 230 | den Dienst am Wort, die Leitung liturgischer Gebete, die 7 2, 1, 259 | 259 — § 1. Die oberste Leitung und Verwaltung des Seminars 8 2, 1, 260 | Seminarordnung um die alltägliche Leitung des Seminars zu kümmern, 9 2, 1, 287 | politischen Parteien und an der Leitung von Gewerkschaften dürfen 10 2, 1, 302 | heißen jene, die unter der Leitung von Klerikern stehen, die 11 2, 1, 304 | soziales Programm, Sitz, Leitung und erforderliche Mitgliedschaftsbedingungen 12 2, 1, 305 | sie unterstehen auch der Leitung eben dieser Autorität gemäß 13 2, 1, 311 | unterstützen, indem sie unter der Leitung des Ortsordinarius vor allem 14 2, 1, 323 | can.~305, und ebenso der Leitung dieser Autorität.~§ 2. Der 15 2, 2, 335 | Bischofsstuhles darf in der Leitung der Gesamtkirche nichts 16 2, 2, 375 | Gottesdienstes und Diener in der Leitung zu sein.~§ 2. Die Bischöfe 17 2, 2, 394 | Charakters unter seiner Leitung koordiniert werden.~§ 2. 18 2, 2, 405 | Diözesanbischof bei der gesamten Leitung der Diözese und vertreten 19 2, 2, 413 | bischöflichen Stuhls steht die Leitung der Diözese, wenn der Heilige 20 2, 2, 413 | behindert, so übernimmt die Leitung ein Auxiliarbischof, Generalvikar 21 2, 2, 413 | Normen der §§ 1 oder 2 die Leitung der Diözese übernommen hat, 22 2, 2, 419 | Bei Sedisvakanz geht die Leitung der Diözese bis zur Bestellung 23 2, 2, 419 | Auxiliarbischof nicht gibt, geht die Leitung an das Konsultorenkollegium, 24 2, 2, 419 | Wer auf diese Weise die Leitung der Diözese übernimmt, hat 25 2, 2, 420 | Präfektur übernimmt die Leitung der nur zu diesem Zweck 26 2, 2, 428 | die Verantwortung für die Leitung der Diözese haben, ist es 27 2, 2, 445 | Wachstum des Glaubens, zur Leitung des gemeinsamen pastoralen 28 2, 2, 469 | die dem Bíschof bei der Leitung der ganzen Diözese helfen, 29 2, 2, 469 | helfen, insbesondere bei der Leitung der pastoralen Tätigkeit, 30 2, 2, 475 | ausgestattet, ihm bei der Leitung der ganzen Diözese zur Seite 31 2, 2, 476 | Wann immer die rechte Leitung der Diözese es erfordert, 32 2, 2, 493 | kommenden Jahr für die gesamte Leitung der Diözese vorgesehen sind; 33 2, 2, 495 | darin, den Bischof bei der Leitung der Diözese nach Maßgabe 34 2, 2, 530 | zur österlichen Zeit, die Leitung von Prozessionen außerhalb 35 2, 2, 541 | zwischenzeitlich der Pfarrvikar die Leitung der Pfarrei zu übernehmen; 36 2, 2, 541 | nach Maßgabe des § 1 die Leitung der Pfarrei übernommen hat, 37 2, 2, 567 | erlaubt, sich ìn die innere Leitung des Instituts einzumischen.~ 38 2, 3, 573 | Lebensweise, in der Gläubige unter Leitung des Heiligen Geistes in 39 2, 3, 586 | Lebens, insbesondere ihrer Leitung, zuerkannt, kraft derer 40 2, 3, 587 | enthalten sein über die Leitung des Instituts und über die 41 2, 3, 588 | Überlieferung unter der Leitung von Klerikern steht, die 42 2, 3, 591 | des geweihten Lebens der Leitung der Ortsordinarien entziehen 43 2, 3, 593 | in bezug auf die interne Leitung und Rechtsordnung unmittelbar 44 2, 3, 603 | verpflichtet hat und unter seiner Leitung die ihm eigentümliche Lebensweise 45 2, 3, 612 | lediglich auf die interne Leitung und Ordnung bezieht.~ 46 2, 3, 613 | Regularkanonikern und Mönchen unter der Leitung und Aufsicht eines eigenen 47 2, 3, 614 | ihre eigene Lebensweise und Leitung gemäß den Konstitutionen 48 2, 3 | KAPITEL II~LEITUNG DER INSTITUTE~ 49 2, 3, 636 | des Vermögens unter der Leitung des entsprechenden Oberen 50 2, 3, 647 | Instituts durchführen unter der Leitung eines bewährten Ordensangehörigen, 51 2, 3, 650 | daß die Novizen unter der Leitung des Novizenmeisters ausgebildet 52 2, 3, 650 | festzulegen ist.~§ 2. Die Leitung der Novizen ist, unter der 53 2, 3, 651 | sind im Hinblick auf die Leitung des Noviziates und die Ordnung 54 2, 3, 680 | Zusammenarbeit und unter der Leitung des Diözesanbischofs eine 55 2, 3, 681 | unterstehen der Autorität und Leitung dieses Bischofs, unbeschadet 56 2, 3, 709 | und unter dessen oberster Leitung sie bleiben 57 2, 3, 715 | institutseigene Werke oder für die Leitung des Instituts bestimmt werden, 58 2, 3, 717 | haben die eigene Weise der Leitung zu bestimmen, die Amtsdauer 59 2, 3, 717 | Jene, die an die Spitze der Leitung eines Instituts gestellt 60 2, 3, 734 | Can. 734 — Die Leitung der Gesellschaft wird in 61 3, 0, 774 | Katechese obliegt, unter der Leitung der rechtmäßigen kirchlichen 62 3, 0, 782 | 782 — § 1. Die oberste Leitung und Koordinierung der Vorhaben 63 3, 0, 785 | hervorragen, die sich unter der Leitung eines Missionars der Darlegung 64 3, 0, 785 | diese fehlen, unter der Leitung von Missionaren auszubilden.~ 65 3, 0, 806 | hinsichtlich der inneren Leitung ihrer Schulen.~§ 2. Die 66 3, 0, 816 | kommt auch deren oberste Leitung zu.~§ 2. Jede kirchliche 67 4, 1, 899 | wird das Volk Gottes der Leitung des Bischofs oder des unter 68 4, 1, 984 | keine Weise bei der äußeren Leitung gebrauchen.~ 69 5, 0, 1263| Bedürfnisse der Diözese den seiner Leitung unterstellten öffentlichen 70 7, 2, 1547| zulässig. Er steht unter der Leitung des Richters.~ 71 7, 2, 1609| angefangen, vor; darauf hat unter Leitung des Gerichtsvorsitzenden 72 7, 2, 1649| 1. Der Bischof, dem die Leitung des Gerichtes obliegt, soll


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