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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

dürfen

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 152 | Can. 152 — Niemandem dürfen zwei oder mehrere miteinander 2 2, 1, 241 | In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur 3 2, 1, 253 | kirchenrechtlichen Disziplinen dürfen vom Bischof bzw. von den 4 2, 1, 283 | Can. 283 — § 1. Kleriker dürfen, auch wenn sie nicht ein 5 2, 1, 285 | Erlaubnis ihres Ordinarius dürfen die Kleriker die Verwaltung 6 2, 1, 285 | Ordinarius verboten; auch dürfen sie keine Schriftstücke 7 2, 1, 286 | 286Gewerbe oder Handel dürfen Kleriker nicht ausüben, 8 2, 1, 287 | Leitung von Gewerkschaften dürfen sie nicht aktiv teilnehmen, 9 2, 1, 289 | weniger angemessen ist, dürfen sich die Kleriker und ebenso 10 2, 1, 317 | Ausübung des Apostolats ist, dürfen jene nicht Vorsitzende sein,, 11 2, 2, 410 | Monat ausgedehnt werden dürfen, dürfen sie die Diözese 12 2, 2, 410 | ausgedehnt werden dürfen, dürfen sie die Diözese nur für 13 2, 2, 446 | Konzil beschlossenen Dekrete dürfen nicht eher promulgiert werden, 14 2, 2, 466 | Autorität veröffentlicht werden dürfen.~ 15 2, 2, 480 | erledigt sind, unterrichten und dürfen niemals gegen den Willen 16 2, 2, 487 | sein; den Schlüssel dazu dürfen nur der Bischof und der 17 2, 2, 490 | Geheimarchiv bzw. Geheimschrank dürfen keine Dokumente herausgegeben 18 2, 2, 510 | Mit einem Kanonikerkapitel dürfen künftig Pfarreien nicht 19 2, 2, 512 | 3. In den Pastoralrat dürfen nur Gläubige berufen werden, 20 2, 2, 543 | zukommen, besitzen alle; sie dürfen aber nur gemäß der Weisung 21 2, 3, 587 | zusammenzustellen; die Normen dürfen aber nicht unnötig vermehrt 22 2, 3, 630 | wenden.~§ 4. Die Oberen dürfen die Beichte Untergebener 23 2, 3, 644 | Can. 644 — Die Oberen dürfen keine Weltkleriker zum Noviziat 24 2, 3, 652 | Ausbildung zu verwenden; daher dürfen die Novizen nicht mit Studien 25 2, 3, 660 | Während dieser Ausbildungszeit dürfen den Mitgliedern keine Ämter 26 2, 3, 665 | Ordensniederlassung zu wohnen und dürfen sich ohne Erlaubnis des 27 2, 3, 674 | Fruchtbarkeit sich ausbreiten. Daher dürfen die Mitglieder dieser Institute, 28 2, 3, 678 | bleiben; die Bischöfe selbst dürfen es nicht unterlassen, diese 29 2, 3, 688 | das Institut verlassen zu dürfen, kann in einem Institut 30 3, 0, 776 | Anspruch nehmen; all diese dürfen sich nicht weigern, ihre 31 3, 0, 825 | Bücher der Heiligen Schrift dürfen nicht herausgegeben werden, 32 3, 0, 826 | privaten Gebrauch der Gläubigen dürfen nur mit Erlaubnis des Ortsordinarius 33 3, 0, 827 | 2.~§ 2. In allen Schulen dürfen als Texte, auf die sich 34 3, 0, 827 | In Kirchen und Kapellen dürfen Bücher oder andere Schriften, 35 3, 0, 828 | von Dekreten oder Akten dürfen ohne vorherige Erlaubnis 36 3, 0, 831 | offenkundig anzugreifen pflegen, dürfen Gläubige nichts schreiben, 37 3, 0, 831 | Mitglieder von Ordensinstituten dürfen das nur mit Erlaubnis des 38 4, 1, 843 | Die geistlichen Amtsträger dürfen die Sakramente denen nicht 39 4, 1, 847 | jüngster Zeit; ältere Öle dürfen außer in Notfällen nicht 40 4, 1, 915 | Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden 41 4, 1, 919 | sowie deren Pflegepersonen dürfen die heiligste Eucharistie 42 4, 1, 964 | Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem 43 4, 1, 969 | eines Ordensinstituts sind, dürfen von dieser Befugnis nicht 44 4, 1, 974 | ebenso der zuständige Obere dürfen die auf Dauer verliehene 45 4, 1, 985 | anderen Erziehungseinrichtung dürfen sakramentale Beichten ihrer 46 4, 1, 1018| Provikar und Propräfekt dürfen Entlaßschreiben nicht für 47 4, 1, 1020| 1020 — Weiheentlaßschreiben dürfen erst nach Vorliegen aller 48 4, 1, 1031| Presbyterat vorgesehen sind, dürfen zur Diakonenweihe erst nach 49 4, 1, 1037| Weihebewerber für den Presbyterat dürfen zur Diakonenweihe erst zugelassen 50 4, 1, 1050| heiligen Weihen erteilt werden dürfen, sind folgende Dokumente 51 4, 1, 1125| Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen.~ 52 4, 2, 1171| ehrfürchtig zu behandeln und dürfen nicht zu profanem oder ihnen 53 4, 2, 1187| Öffentlich verehrt werden dürfen nur die Diener Gottes, die 54 4, 3, 1242| Can. 1242 — In Kirchen dürfen Leichname nicht begraben 55 5, 0, 1267| Die in § 1 genannten Gaben dürfen nicht zurückgewiesen werden, 56 5, 0, 1267| bestimmten Zweck gegeben sind, dürfen nur zu diesem Zweck verwendet 57 5, 0, 1288| Can. 1288 — Die Verwalter dürfen ohne schriftliche Erlaubnis 58 5, 0, 1292| Zustimmung beteiligt sein müssen, dürfen Rat oder Zustimmung erst 59 7, 1, 1470| nichts anderes vorsieht, dürfen bei den Verhandlungen eines 60 7, 1, 1493| einander nicht widersprechen dürfen, gerichtlich belangen, einerlei 61 7, 2, 1550| 1. Zur Zeugenschaft dürfen Minderjährige unter vierzehn 62 7, 2, 1559| Der Vernehmung der Zeugen dürfen die Parteien nicht beiwohnen, 63 7, 2, 1565| 1565 — § 1. Die Fragen dürfen den Zeugen nicht vorher 64 7, 2, 1566| schriftliche Aufzeichnungen dürfen sie nur vortragen, wenn 65 7, 3, 1678| prüfen.~§ 2. Die Parteien dürfen der in § 1, n. 1 genannten


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