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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

berufung

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 143 | Amtsenthebung rechtmäßig Berufung oder Beschwerde eingelegt 2 2, 1, 215 | Förderung der christlichen Berufung in der Welt frei zu gründen 3 2, 1, 226 | haben gemäß ihrer eigenen Berufung die besondere Pflicht, durch 4 2, 1, 246 | erlangen und Kraft für ihre Berufung gewinnen.~§ 4. Die Alumnen 5 2, 1, 259 | überwachen und sich über Berufung, Charakter, Frömmigkeit 6 2, 2, 333 | des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde.~ 7 2, 2, 382 | derselben Diözese zur Zeit der Berufung schon hatte.~§ 2. Wenn er 8 2, 2, 387 | entsprechend der je eigenen Berufung des einzelnen zu fördern; 9 2, 2, 497 | Can. 497 — Was die Berufung der Mitglieder des Priesterrates 10 2, 2, 541 | gehindert ist, hat bis zur Berufung des Pfarradministrators 11 2, 3, 587 | 587 — § 1. Um die eigene Berufung und Eigenart der einzelnen 12 2, 3, 602 | verhilft, ihre persönliche Berufung zu erfüllen. Durch ihre 13 2, 3, 646 | die Novizen die göttliche Berufung, und zwar jene, die dem 14 2, 3, 652 | seiner Mitarbeiter, die Berufung der Novizen zu beurteilen 15 2, 3, 652 | der Gnade der göttlichen Berufung treu entsprechen.~§ 4. Die 16 2, 3, 665 | zurückkehrt und in seiner Berufung ausharrt.~ 17 2, 3, 666 | werden, was der eigenen Berufung schädlich und für die Keuschheit 18 2, 3, 670 | Erreichung des Zieles ihrer Berufung erforderlich ist.~ 19 2, 3, 676 | daher in der Gnade ihrer Berufung treu verbleiben.~ 20 2, 3, 719 | Damit die Mitglieder ihrer Berufung treu entsprechen und damit 21 2, 3, 722 | Bewerber ihre göttliche Berufung, und zwar als die dem Institut 22 2, 3, 735 | Mitglieder ihre göttliche Berufung erkennen sowie für die Sendung 23 2, 3, 737 | Konstitutionen zum Ziel der eigenen Berufung zu führen.~ 24 6, 1, 1353| Can. 1353 — Berufung oder Beschwerde gegen richterliche 25 7, 1, 1417| unterbricht, außer im Fall der Berufung, jedoch nicht die Ausübung 26 7, 1, 1438| Suffraganbischofs geht die Berufung an das Gericht des Metropoliten, 27 7, 1, 1438| geführt worden sind, geht die Berufung an das Gericht, das der 28 7, 1, 1444| sind und durch rechtmäßige Berufung an den Apostolischen Stuhl 29 7, 1, 1460| seine Entscheidung keine Berufung zulässig; hingegen sind 30 7, 1, 1474| 1474 — § 1. Im Fall der Berufung ist eine Abschrift der Gerichtsakten, 31 7, 1, 1486| verpflichtet, gegen ein Endurteil Berufung einzulegen, sofern sein 32 7, 2, 1609| verlangen, daß im Fall der Berufung sein Urteilsgutachten dem 33 7, 2, 1625| Nichtigkeitsbeschwerde kann zusammen mit der Berufung innerhalb der für das Einlegen 34 7, 2, 1625| der für das Einlegen der Berufung bestimmten Frist geltend 35 7, 2, 1626| verbessern, wenn nicht inzwischen Berufung zusammen mit der Nichtigkeitsbeschwerde 36 7, 2 | KAPITEL II~BERUFUNG~ 37 7, 2, 1628| Recht, gegen ein Urteil Berufung an den höheren Richter unter 38 7, 2, 1629| Can. 1629Berufung kann nicht eingelegt werden 39 7, 2, 1629| nichtiges Urteil, außer die Berufung wird gemäß can. 1625 mit 40 7, 2, 1629| Endurteils haben, außer die Berufung wird mit der Berufung gegen 41 7, 2, 1629| die Berufung wird mit der Berufung gegen das Endurteil verbunden;~ 42 7, 2, 1630| Can. 1630 — § 1. Die Berufung muß bei dem Richter, von 43 7, 2, 1632| 2. Hat die andere Partei Berufung an ein anderes Gericht eingelegt, 44 7, 2, 1633| Can. 1633 — Die Berufung ist innerhalb eines Monates 45 7, 2, 1634| 1. Zur Verfolgung der Berufung ist erforderlich und ausreichend, 46 7, 2, 1635| dies als Verzicht auf die Berufung.~ 47 7, 2, 1636| Berufungskläger kann auf seine Berufung mit den in can. 1525 erwähnten 48 7, 2, 1636| verzichten.~§ 2. Ist die Berufung vom Bandverteidiger oder 49 7, 2, 1637| Die vom Kläger eingelegte Berufung kommt auch dem Belangten 50 7, 2, 1637| gegen einen Teil des Urteils Berufung eingelegt, so kann die Gegenpartei 51 7, 2, 1637| Ausschlußfrist von fünfzehn Tagen Berufung einlegen, gerechnet von 52 7, 2, 1637| wird vermutet, daß die Berufung gegen alle Teile des Urteils 53 7, 2, 1638| Can. 1638 — Die Berufung hemmt die Vollstreckung 54 7, 2, 1641| innerhalb der Nutzfrist eine Berufung nicht eingelegt worden ist;~ 55 7, 2, 1641| es gemäß can. 1629 keine Berufung gibt.~ 56 7, 2, 1649| gibt es keine selbständige Berufung; doch kann eine Partei innerhalb 57 7, 2, 1650| hat, und nach erfolgter Berufung auch der Berufungsrichter 58 7, 3 | Artikel 5~URTEIL UND BERUFUNG~ 59 7, 3, 1687| gegen diese Nichtigerklärung Berufung an den Richter der zweiten 60 7, 3, 1693| Streitverfahren stattgefunden und wird Berufung eingelegt, so hat das Gericht 61 7, 4, 1727| 1. Der Beschuldigte kann Berufung einlegen, selbst wenn das 62 7, 4, 1727| Der Kirchenanwalt kann Berufung einlegen, sooft er glaubt, 63 7, 4, 1729| zugelassen werden.~§ 3. Die Berufung in der Schadensersatzsache 64 7, 4, 1729| 16281640, auch wenn eine Berufung in dem Strafverfahren nicht


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