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Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText - Konkordanzen

ausdrücklich

   Buch,  Teil, Can.
1 1, 0, 4 | die Canones dieses Codex ausdrücklich widerrufen werden.~ 2 1, 0, 5 | es sei denn, daß im Codex ausdrücklich etwas anderes vorgesehen 3 1, 0, 6 | partikulare Gesetze etwas anderes ausdrücklich vorgesehen ist;~ alle 4 1, 0, 8 | Gesetzesschwebe besonders und ausdrücklich festgesetzt ist.~§ 2. Partikulare 5 1, 0, 10 | gelten nur solche, in denen ausdrücklich bestimmt wird, daß eine 6 1, 0, 11 | besitzen und, falls nicht ausdrücklich etwas anderes im Recht vorgesehen 7 1, 0, 15 | wenn nicht etwas anderes ausdrücklich festgesetzt ist.~§ 2. Unkenntnis 8 1, 0, 20 | teilweise auf, wenn es dies ausdrücklich sagt oder ihm unmittelbar 9 1, 0, 20 | nicht etwas anderes im Recht ausdrücklich vorgesehen ist.~ 10 1, 0, 24 | Gewohnheit aber, die im Recht ausdrücklich verworfen wird, ist nicht 11 1, 0, 28 | falls das Gesetz dies nicht ausdrücklich erwähnt, ein Gesetz nicht 12 1, 0, 30 | zuständigen Gesetzgeber ausdrücklich zugestanden worden ist; 13 1, 0, 33 | wenn nichts Gegenteiliges ausdrücklich vorgesehen ist.~ 14 1, 0, 38 | die zuständige Autorität ausdrücklich eine Abänderungsklausel 15 1, 0, 46 | nicht etwas anderes im Recht ausdrücklich vorgesehen ist.~ 16 1, 0, 60 | erwirkt werden, die nicht ausdrücklich daran gehindert sind.~ 17 1, 0, 85 | denen die Dispensgewalt ausdrücklich oder einschlußweise zukommt, 18 1, 0, 89 | wenn ihnen diese Vollmacht ausdrücklich gewährt wurde.~ 19 1, 0, 91 | sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich bestimmt wird, auch gegenüber 20 1, 0, 116 | zuständigen Autorität, das diese ausdrücklich gewährt; private juristische 21 1, 0, 116 | diese Rechtspersönlichkeit ausdrücklich gewährt.~ 22 1, 0, 132 | bei ihrer Gewährung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen 23 1, 0, 134 | 3. Was in den Canones ausdrücklich dem Diözesanbischof im Bereich 24 1, 0, 135 | werden, wenn nicht im Recht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen 25 1, 0, 137 | nicht etwas anderes im Recht ausdrücklich vorgesehen ist.~§ 2. Vom 26 1, 0, 137 | oder eine Subdelegation ausdrücklich verboten wurde.~§ 3. Von 27 1, 0, 137 | subdelegiert werden, wenn dies ausdrücklich vom Deleganten erlaubt worden 28 1, 0, 149 | Gültigkeit der Amtsübertragung ausdrücklich verlangt werden; andernfalls 29 1, 0, 157 | nicht etwas anderes im Recht ausdrücklich festgelegt ist, ist es Sache 30 1, 0, 200 | nicht etwas anderes im Recht ausdrücklich vorgesehen ist, wird die 31 1, 0, 202 | wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vorgesehen ist; unter einer 32 1, 0, 203 | oder etwas anderes im Recht ausdrücklich vorgesehen ist.~§ 2. Wenn 33 2, 2, 397 | visitieren, die im Recht ausdrücklich genannt sind.~ 34 2, 2, 434 | nicht einige Vollmachten ausdrücklich vom Heiligen Stuhl gewährt 35 2, 2, 479 | von Reskripten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen 36 2, 2, 500 | aber nur in den im Recht ausdrücklich genannten Fällen.~§ 3. Der 37 2, 2, 520 | treffen, in der unter anderem ausdrücklich und genau bestimmt wird, 38 2, 2, 548 | des Diözesanbischofs nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen 39 2, 3, 656 | Zulassung vorliegt;~ sie ausdrücklich und ohne Zwang, schwere 40 2, 3, 681 | treffen, in der unter anderem ausdrücklich und genau festzulegen ist, 41 3, 0, 763 | Ortsbischof in Einzelfällen dies ausdrücklich verwehrt.~ 42 4, 1, 954 | soweit nicht die Spender ausdrücklich ihren gegenteiligen Willen 43 4, 1, 995 | vom Apostolischen Stuhl ausdrücklich zugestanden worden ist.~ 44 4, 1, 1111| Eheschließungsassistenz gültig ist, muß sie ausdrücklich bestimmten Personen gegeben 45 4, 1, 1140| vom Recht etwas anderes ausdrücklich vorgesehen ist.~ 46 4, 1, 1152| wenn er dessen Schuld nicht ausdrücklich oder stillschweigend verziehen 47 4, 1, 1161| wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vorgesehen wird.~§ 3. Die 48 4, 2, 1169| die ihm von Rechts wegen ausdrücklich gestattet werden.~ 49 4, 3, 1215| Keine Kirche darf ohne ausdrücklich und schriftlich erteilte 50 5, 0, 1257| folgenden Canones, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist.~ 51 5, 0, 1302| wenn dies der Treugeber ausdrücklich und ausnahmslos verboten 52 5, 0, 1303| Wille des Stifters nicht ausdrücklich kundgetan wurde; sonst fällt 53 5, 0, 1305| die Belastung der Stiftung ausdrücklich und im einzelnen genannt 54 5, 0, 1308| vorbehalten.~§ 2. Wenn es ausdrücklich in den Stiftungsurkunden 55 5, 0, 1310| der Stifter dem Ordinarius ausdrücklich die Vollmacht erteilt, so 56 6, 1, 1314| oder das Strafgebot dies ausdrücklich festlegt, eine Tatstrafe, 57 6, 1, 1329| Verwaltungsbefehl nicht ausdrücklich genannt sind, werden, wenn 58 6, 1, 1351| hat, wenn nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist.~ 59 6, 1, 1359| lediglich für die darin ausdrücklich genannten Strafen; ein allgemeiner 60 7, 1, 1419| für alle vom Recht nicht ausdrücklich ausgenommenen Gerichtssachen 61 7, 1, 1434| 1434 — Sofern anderes nicht ausdrücklich vorgesehen ist:~ sind 62 7, 1, 1491| soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, 63 7, 2, 1549| sofern er vom Recht nicht ausdrücklich ganz oder teilweise ausgeschlossen 64 7, 2, 1587| eingeleitet wird, zwar nicht ausdrücklich enthalten ist, aber trotzdem


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